Dies ist eine Diskussion zu fremde katze richtet schaden in wohnung an. innerhalb des Forums Tierrecht
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| fremde katze richtet schaden in wohnung an. ist das so richtig? kann sie das einfach so sagen und das wars? |
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Soso, da ist also die Katze auf dem heißen Blechdach durch ihre Haustür eingestiegen und hat Ihre millionenschwere Vase aus der Ming-Dynastie umgeworfen und sie in 1000 Stücke springen lassen. Außerdem lehnte an der Wand eine Lithographie von Honoré Daumier ("Conversation d'Advocats"), die Sie gerade bei Sotheby's für'n Appel und 'n Ei ersteigert hatten, und da hat nun das Kätzlein seine Krallen dran gewetzt. Schwere Schäden fürwahr. Was sagt § 833 Satz 1 BGB dazu?: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Allerdings scheint mir der Einwand des Mitverschuldens des Geschädigten je nach Fallgestaltung nicht ganz von der Hand zu weisen zu sein. Aber in vorliegendem Fall? Nur weil die Wohnungstür offen war? Wenn ich der Halter der Katze wäre, würde ich bestreiten, dass es meine Katze war. Das beweise mal einer! |
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Zitat:
![]() Aber wenn die Katze weg ist, ist das schwer zu beweisen. Allerdings wird die Beschädigung durch die Katze ja auch nicht abgestritten. Möglicherweise gibt es auch Zeigen für den Besuch der Katze. Möglicherweise hat aber auch das Verhalten der Bewohner erst dafür gesorgt, dass die Katze panisch durch die Wohnung gerannt und etwas beschädigt hat? |
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. nehmen wir an es gibt zwei zeugen die bestätigen können das es dieses besagte tier war welches in den flachbildschirmfernseher gesprungen ist.... dann?? es ereignete sich wie folgt: die mieterin öffnete die wohnungstür, nahm sich ihre einkäufe und stellte sie in die küche, als genau in diesen moment die katze von irgendwo aus dem hausflur in die wohnung rasste, auf deren eigene katze traff und darauf hin in panik verfiel und in richtung fernseher wetzte und hineinsprang.... |
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Zitat:
Allerdings hat die Mieterin nur einen Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes des Fernsehers gegenüber der Katzenhalterin. Ich habe nichts gegen Katzen oder Katzenhalter, aber manchmal trifft man auf merkwürdige Einstellungen. Eine Haustier hat z.B. mit "Natur" nicht viel zu tun, weshalb es auch völlig berechtigt ist wildernde Katzen abzuschießen. Ferner meinen Katzenhalter oft, dass sie sich nicht darum zu kümmern brauchen, wenn ihre Katze Schäden an fremdem Eigentum verursacht. Im schlimmsten Fall kann eine Katze aber sogar einen Verkehrsunfall verursachen und Menschenleben kosten. Eine Tierhalterhaftpflicht sollte daher jeder Katzenhalter haben. |
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Zitat:
Ich sehe keinerlei Hemmung für die Schadensmeldung an die bestehende "Privathaftpflichtversicherung" der Katzenhalterin. Besitzt diese keine solche Versicherung, was eigentlich heute kaum noch vorkommt, dann hat die Katzenhalterin den Schaden aus der Privatschatulle zu begleichen. |
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Zitat:
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Ok, Katzen sind offenbar generell in der Privathaftpflicht mitversichert. Wusste ich noch nicht, hätte ich bei freilaufenden Katzen auch nicht angenommen. |
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Zitat:
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| AW: fremde katze richtet schaden in wohnung an. Zitat:
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