Dies ist eine Diskussion zu Falls der ehm. Besitzer den Hund zurück will innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Herr Kuchen kam schwer mit dem Verlust seines geliebten Hundes klar. Also überlegte Herr Kuchen nach ner Weile, sich einen neuen Hund anzuschaffen. Herr Kuchen schaltete eine Anzeige. Nach ein paar Tagen meldete sich Frau van Keks. Sie hätte einen Hund, sagen wir mal 2 oder 3 Jahre, evtl. Mischling, gesund. Frau Keks erwähnte, sie selbst sei krank, kann sich nicht so um das Tier kümmern, wie das Tier es braucht und fragt, ob Herr Kuchen an dem Tier Interesse hat. Es folgte ein Mailaustausch. Herr Kuchen speicherte diese. Eines Tages lernte also Herr Kuchen den Hund kennen. Herr Kuchen war begeistert. Herr Kuchen sah auch, das Frau van Keks wirklich krank war. Es war keine Ausrede. Herr Kuchen nahm den Hund spontan eine Woche auf Probe. Herr Kuchen wunderte nur, dass Frau van Keks aber noch einen Hund (größe Meerschwein) hatte, die Frau van Keks behielt. Gewundert hat ihn auch, dass Frau Keks Kind -sag ich mal fiktives Pubertätsalter- noch nichts davon wusste. Herr Keks war erschüttert, arbeitet doch Herr Keks in sozialen Bereichen und war mitfühlend. Nach einer Woche Probe war für Herrn Kuchen klar: ja, der Hund ist es. Er möchte ihn behalten. Schlechtes Gewissen gegenüber des Kindes. Nun musste Herr Kuchen noch eine Woche beruflich weg. Klärte das mit Frau van Keks ab. Es stand auch in der Anzeige, dass Herr Keks nach seiner berufl. Reise das Tier erst nehmen könnte. Kein Problem für Frau van Keks. Unbehagen trotzdem bei Herrn Kuchen. Herr Kuchen ist leider jung und naiv. Wollte ja doch den Hund gerne haben und war wohl etwas zu grün hinter den Ohren. Herr Kuchen wollte Sicherheit, jedoch hatte Herr Kuchen Angst, den Hund dann nicht mehr zu bekommen und war vermutlich zu locker bei folgendem; Frau van Keks nahm einen Zettel. Schrieb mit Füller Z.B. folgendes: hiermit bestätige ich -Frau van Keks- dass ich eine Schutzgebühr von XXX Euro erhalten habe und Herr Kuchen Rechtmäßige Besitzer von Hund XXX ist. Und Unterschrift ihrerseits. Leider fehlt das Datum. Herr Kuchen war ehrlich in seiner Sorge und erzählte Frau van Keks, dass er Angst habe, sie behalte doch den Hund. Also bekam Herr Kuchen noch den ersten Schutzvertrag und den EU Heimtierausweis, sowie die Quittung(?)mit nach Hause. Ebenfalls den Tassoausweis. Leider steht dort überall noch der Name von Frau van Keks. Nach einer Woche Arbeitsausflug bekam Herr Kuchen wirklich den Hund von Frau van Keks. Große Freude. Man sprach gemeinsam über die Steuern und die Haftpflicht. Frau van Keks nahms locker und meinte; sie lässt beides Ende des Jahres auslaufen. Spart ja Herrn Kuchen auch Kosten. Bloß wohnt Herr Kuchen in der nahegelegenen Nebenstadt. Frau van Keks sagte; kein Problem, sollte was sein, sollte man sich an sie wenden. Herr Kuchen, naivdümmlich stimmte zu. Der Kontakt zwischen Herrn Kuchen und Frau van Keks blieb aufrecht. Alleine schon aus Gewissensbisse. Frau van Keks fragt oft nach dem Hund. Und weil Herr Kuchen Angst hatte, bejahte er schon die Frage, ob der Hund 2 Tage mal zu Besuch kommen darf. Wegen dem Kind. Herr Kuchen und Frau van Keks schreiben oft in -sagen wir mal- Facebook miteinander. Bloß Pns lassen sich nicht so gut speichern, wie Mails. Screenhots kann Herr Kuchen nicht machen. Nun hat Herr Kuchen Angst, irgendwann will Frau van Keks den Hund komplett zurück. Das wäre sehr, sehr schmerzhaft. Hat Herr Kuchen Rechte? Gehört der Hund jetzt wirklich Herrn Kuchen? Herr Kuchen ist sehr erfahren in Hundeerziehung und die lief ab Übergabe des Tieres. Herr Kuchen glaubt, ist der Hund einfacher und erzogen, könnte Frau van Keks den Hund wieder wollen, trotz Krankheit. Soll Herr Kuchen einfach das Tier Steuermäßig in seiner Stadt anmelden? Was soll Herr Kuchen dort sagen? Was Frau van Keks? Soll Herr Kuchen den Hund selbst haftpflichtversichern, bevor die Versicherung durch die ehm. Besitzerin abläuft? Soll Herr Kuchen einen neuen Eu-Heimtierausweis beantragen? Und soll Herr Kuchen hat sich schon bei Tasso hin gewendet und den Besitzerwechsel angemeldet. Bisher kam nur noch keine Karte bzw. Info. Und auf den alten Schutzvertrag (Alter ca. 2,3 Jahre) steht ja immer noc Frau van Keks. Hat wer Ahnung, was rechtlich gesehen das beste für Herrn Kuchen ist? Wie erwähnt, Herr Kuchen hat gespeicherte Mails, die handgeschriebene Quittung, Chats und PNs aus diesem Facebook und dort steht mehrfach drin, dass Herrn Kuchen der Hund gehört, Frau van Keks krank ist, der Hund wenig Auslauf bei ihr hatte, sie ihn nicht zurück will. Hätte im Falle eines Streites um das Tier Herr Kuchen Rechte und Chancen als Besitzer anerkannt zu werden? |
| |||
| AW: Falls der ehm. Besitzer den Hund zurück will Hat denn keiner eine Antwort für Herrn A? ![]() |
| |||
| AW: Falls der ehm. Besitzer den Hund zurück will herr kuchen hat das tier bezahlt. er hat sogar eine quittung dafür. daher kann er sogar nachweisen, dass das tier ihm gehört. er sollte den hund ganz normal bei der stadt anmelden. da fragt kein mensch, wo er das tier her hat oder irgendwas. er braucht das auch nicht ausweisen oder sonstwas. auf dem heimtierausweis kann er einfach seinen namen eintragen. es ist aber auch egal, was da drauf steht. es ist auch egal, was bei tasso gemeldet ist. er kann das ja ändern lassen. letztlich ist es aber egal. gut und wichtig ist lediglich, dass herr kuchen die quittung hat. das ist alles. er braucht keine mails oder irgendwas von facebook. und frau keks sagt er einfach, dass er den hund nun selber versichert (das ist übrigends viel wichtiger als das anmelden, sollte er nicht vergessen) udn angemeldet hat und das ihm der kontakt ein bisschen viel ist und er sich daher nur noch einmal im jahr ein foto vom hund schicken wird. ende. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vorbesitzerin nimmt Hund zurück | Tierrecht | 20.08.2011 22:37 |
| Vorbesitzerin fordert Hund zurück | Tierrecht | 10.08.2011 10:49 |
| Hund hat meine Katze gebissen ,muss der besitzer für die tierarzt kosten aufkommen? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 09.07.2010 14:40 |
| Ex Besitzerin fordert Hund zurück ! | Tierrecht | 30.03.2010 14:46 |
| Vertragsrecht ??? Wie Hund zurück bekommen ??? | Tierrecht | 19.10.2008 17:39 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios