Dies ist eine Diskussion zu Ex Besitzerin fordert Hund zurück ! innerhalb des Forums Tierrecht
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| Ex Besitzerin fordert Hund zurück ! Frau X kauft beim Züchter einen Hund, kann sich dann aber nach 3 Jahren nicht mehr um ihn kümmern und übereignet diesen mündlich Herrn Z ohne jegliche schriftliche Verträge. Herr Z betreut den Hund 3 Jahre lang und kommt für die Kosten (Futter,Versicherung,Steuer und Tierarzt auf. Frau X nimmt den Hund immer mal wieder (2-3 mal im Jahr) für eine Woche zu sich um sich nicht gänzlich von Ihm trennen zu müssen. Herr Z erkrankt chronisch und sieht sich nicht weiter in der Lage sich um den Hund zu kümmern. So übereignet er den Hund seiner Tochter. Als die Ehemalige Besitzerin den Hund wieder zu sich nehmen möchte, verweigert es die Tochter von Herrn Z, da sie nicht möchte das der Hund weiterhin hin und her gereicht wird und sie als feste Bezugsperson akzeptiert. Nun droht Frau X der Tochter mit Anwälten und fordert die Fristgerechte herausgabe des Hundes pünktlich zu ihrem Urlaubsbeginn, behält sich Rechtliche Schritte vor sofern diesem zuwieder gehandelt wird. Da Frau X den Hund vor nun mehr 3 1/2 Jahren Herrn Z übereignet hat, ist es dann Rechtens das dieser den Hund seiner Tochter schenkt und geht der Hund somit in den Besitz der Tochter über obwohl sie nichts schriftliches haben ? |
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| AW: Ex Besitzerin fordert Hund zurück ! Da die Tochter von Z die von Ihnen beschriebenen "Übereignungen" nicht nachweisen kann, sieht es eher schlecht aus für die Tochter von Z. Im umgekehrten Fall kann aber Frau X das vermeintliche Eigentum an dem Tier durch einen Kaufvertrag belegen. Daß die von Ihnen im Bsp genannten "Übereignungen" evtl. gar keine waren, ist auch schon daran ersichtlich, daß Frau X eben nicht von einer "Übereignung" im Sinne eines Eigentumsüberganges ausgeht. |
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| AW: Ex Besitzerin fordert Hund zurück ! Frau X scheint aber das Eigentum an dem Hund aufgegeben zu haben, da das Tier über Jahre bei Z war und Z auch für sämtliche Kosten aufgekommen ist - und nicht etwa Frau X. Z könnte möglicherweise auch die aufgelaufenen Kosten der X in Rechnung stellen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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