Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einfuhr von Hund / Kampfhund

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Hund / Kampfhund innerhalb des Forums Tierrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 11:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einfuhr von Hund / Kampfhund

A transportiert aus Ungarn kommend im Auftrag des in Deutschland lebenden B mit seinem PKW zwei im Bundesland seines Wohnorts verbotene Kampfhunde sowie zwei weitere Hunde, die angeblich nicht gemäß den Tierschutzbestimmungen transportiert wurden und nicht transportfähig waren, wie das Veterinäramt feststellt (zu früh vom Muttertier getrennt, kein Impfschutz). Von der Polizei nach der Grenze in Deutschland kontrolliert werden dem A alle 4 Hunde weggenommen. Es folgt eine Strafanzeige wegen der Kampfhunde, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird nicht eingeleitet. Die Hunde werden nach Kontrolle durch einen Tierarzt in ein Tierheim gebracht. Nach einiger Zeit sind die Hunde wieder transportfähig, die jeweiligen Rechnungen des Tierarztes hat bisweilen das Ordnungsamt der Stadt, auf deren Gebiet die Kontrolle stattfand, übernommen.

Meine Fragen:
1. Wer kommt für die Kosten auf, die nach der Wegnahme der illegal eingeführten Kampfhunde bzw. der nicht transportfähigen Hunde auf und nach welcher Rechtsgrundlage?
2. Welche Behörde ist zuständig für die Wegnahme der Kampfhunde und der anderen beiden Hunde? Staatsanwaltschaft? Ordnungsamt? Oder gar Veterinäramt?

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 20:35
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Großraum Nürnberg
Beiträge: 224
94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Einfuhr von Hund / Kampfhund

hallo,
warum hat A diese Hunde denn mitgebracht?

Er muß doch gewusst haben, dass diese Hunde verboten sind - und man erkennt doch auch, ob ein Hund transportfähig ist!

Also ohne es zu wissen, bin ich der Meinung, dass A für die Kosten aufkommen müsste - weil er sie ja eingeführt hat... dass er sie für jmd. anders mitgebracht hat dürfte hier überhaupt nicht ins Gewicht fallen, weil das mitbringen eines Tieres für eine dritte Person eig. nur Tierschutzorganisationen erlaubt ist - so wurde es mir zumindest gesagt.

zu deiner 2. Frage - ich denke, dass hier das Veterinäramt berechtigt ist - und wenn das nicht hilft, zusammen mit Ordnungsamt -und in nächster Instanz dann Staatsanwaltschaft.
aber ich bin kein Jurist - das ist nur meine Meinung

Gruß
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 20:48
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moleman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einfuhr von Hund / Kampfhund

Hallo,
danke für Deine Antwort! Meinem Rechtsgefühl nach müssen die Kosten entweder von A oder B übernommen werden, nur finde ich hierzu leider nichts konkretes im Gesetz...
A hat Sie lediglich im Auftrag des B mitgebracht. Ob er erkennen konnte, dass die Hunde nicht transportfähig sind, ist fraglich. Es wurden eben nur einige Vorschriften nicht eingehalten, was dem A nicht aufgefallen ist.

Gruß
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kampfhund beisst ständig Tierrecht 24.05.2011 08:16
Kaufvertrag Hund-Hund zurückgeben,Geld nicht wieder bekommen Kaufrecht / Leasingrecht 06.06.2009 14:57
Hund hat angeblich gebissen + Kann Hausverwaltung Eigentümern den Hund verbieten? Tierrecht 05.12.2008 11:35
Angeleinter Kampfhund beißt freilaufenden mittelgroßen Hund Tierrecht 24.03.2008 15:28
Keine Steuerbezahlung für Kampfhund Tierrecht 27.07.2006 15:40





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Tierrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN