Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Hund / Kampfhund innerhalb des Forums Tierrecht
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| Einfuhr von Hund / Kampfhund Meine Fragen: 1. Wer kommt für die Kosten auf, die nach der Wegnahme der illegal eingeführten Kampfhunde bzw. der nicht transportfähigen Hunde auf und nach welcher Rechtsgrundlage? 2. Welche Behörde ist zuständig für die Wegnahme der Kampfhunde und der anderen beiden Hunde? Staatsanwaltschaft? Ordnungsamt? Oder gar Veterinäramt? Vielen Dank! |
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| AW: Einfuhr von Hund / Kampfhund hallo, warum hat A diese Hunde denn mitgebracht? Er muß doch gewusst haben, dass diese Hunde verboten sind - und man erkennt doch auch, ob ein Hund transportfähig ist! Also ohne es zu wissen, bin ich der Meinung, dass A für die Kosten aufkommen müsste - weil er sie ja eingeführt hat... dass er sie für jmd. anders mitgebracht hat dürfte hier überhaupt nicht ins Gewicht fallen, weil das mitbringen eines Tieres für eine dritte Person eig. nur Tierschutzorganisationen erlaubt ist - so wurde es mir zumindest gesagt. zu deiner 2. Frage - ich denke, dass hier das Veterinäramt berechtigt ist - und wenn das nicht hilft, zusammen mit Ordnungsamt -und in nächster Instanz dann Staatsanwaltschaft. aber ich bin kein Jurist - das ist nur meine Meinung Gruß |
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| AW: Einfuhr von Hund / Kampfhund Hallo, danke für Deine Antwort! Meinem Rechtsgefühl nach müssen die Kosten entweder von A oder B übernommen werden, nur finde ich hierzu leider nichts konkretes im Gesetz... A hat Sie lediglich im Auftrag des B mitgebracht. Ob er erkennen konnte, dass die Hunde nicht transportfähig sind, ist fraglich. Es wurden eben nur einige Vorschriften nicht eingehalten, was dem A nicht aufgefallen ist. Gruß |
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