Dies ist eine Diskussion zu Dackel gegen Dackel innerhalb des Forums Tierrecht
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| Dackel gegen Dackel Im vorbeilaufen an Hundehalter B mit seinen Dackeln greift einer dieser Hunde den den Hund von A an und beißt ihn. Alle Hunde sind angeleint. Blitzschnell beißt dann Hund von A zurück. Daraufhin rastet Hundehalter B total aus behauptet Hund von A sei bösartig, gemeingefährlich etc. und hetzt sämtliche Aussteller gegen A auf. Tage später bekommt A einen Brief von B mit einer Menge falscher Beschuldigungen und fordert Schuldeingeständnis. A schreibt zurück, dass Forderungen nicht akzeptiert werden. B schreibt wieder zurück, dass es nicht um akzeptieren etc ginge, sondern er eine Stellungnahme und Schuldeingeständnis etc. will. Nun die Frage: Was würde in so einem speziellen Fall passieren? Wie soll sich A verhalten? Kann A rechtlich belangt werden? |
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| AW: Dackel gegen Dackel Ist denn was passiert? Muss ein Dackel tierärztlich behandelt werden? Ich würde mich dazu überhaupt nicht äußern und schon gar keine Schuld anerkennen. Wenn ein Schaden eingetreten ist, dann kann B ja versuchen diesen geltend zu machen. Sollte B sich zu Beleidigungen oder einer üblen Nachrede, ggf auch Verleumdung, hinreißen lassen, so kann dies natürlich angezeigt werden. Anzeigen wegen Beleidigungen werden aber in aller Regel eingestellt und der Kläger auf den Privatklageweg verwiesen. Zitat:
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| AW: Dackel gegen Dackel Hund von A hat am Ohr nur einen Kratzer und leichte Schwellung abbekommen, Hund von B hat wohl ein kleines Loch an Ohrmuschel. Ob B beim Tierarzt war weiß´ A nicht. Jedenfalls mußte er auf Ausstellung nicht ärztlich versorgt werden. A hat einen Zeugen, B behauptet auch Zeugen zu haben, A hat aber erfahren, dass B sämtliche Züchter und Aussteller anruft, Hund von A dort schlecht macht und die Leute davon überzeugt, dass sie sagen sollen sie hätten gesehen, das Hund von A angefangen hätte. B hat jetzt A eine Frist bis 31.01. zur Stellungnahme gesetzt. A weigert sich aber zur Stellungnahme. Kann B überhaupt A zur Stellungnahme zwingen und ihm eine Frist setzen? |
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| AW: Dackel gegen Dackel Noch was: B war selbst gar nicht dabei als es passiete, nur seine Frau die kein Wort dazu gesagt hat. B ist als Stänkerer bekannt. |
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| AW: Dackel gegen Dackel Zitat:
Zitat:
Zitat:
Auch der Richter wird wissen, was er von dem stadtbekanntem(?) "Stänkerer" zu halten hat. Möglicherweise handelt es sich ja sogar um einen Prozesshansel, der alle möglichen Leute wegen nichts verklagt? Sind A und B in demselben Verein oder Verband? Mit Vereinsrecht kenne ich mich nicht aus, würde aber einen Ausschluss des B aufgrund seines Verhaltens anstreben. Dies aber erst nach einem eventuellen Prozess, dann hat man was in der Hand. |
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| AW: Dackel gegen Dackel A und B sind beide Mitglied im Teckelklub. Jedoch in völlig unterschiedlichen Ortgruppen und Landesverbänden. A und B wohnen über 400 km voneinander entfernt. A hat nur Angst, dass enorme Kosten und evtl. ein Gerichtsverfahren auf ihn zukommen (obwohl ja unschuldig). Keine Rechtschutzversicherung! |
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| AW: Dackel gegen Dackel Ist denn der Dackel versichert? |
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