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Dackel gegen Dackel

Dies ist eine Diskussion zu Dackel gegen Dackel innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 28.01.2010, 14:10
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Dackel gegen Dackel

Mal angenommen Hundehalter A geht mit seinen Dackeln auf eine Ausstellung.
Im vorbeilaufen an Hundehalter B mit seinen Dackeln greift einer dieser Hunde den den Hund von A an und beißt ihn. Alle Hunde sind angeleint. Blitzschnell beißt dann Hund von A zurück. Daraufhin rastet Hundehalter B total aus behauptet Hund von A sei bösartig, gemeingefährlich etc. und hetzt sämtliche Aussteller gegen A auf.

Tage später bekommt A einen Brief von B mit einer Menge falscher Beschuldigungen und fordert Schuldeingeständnis. A schreibt zurück, dass Forderungen nicht akzeptiert werden. B schreibt wieder zurück, dass es nicht um akzeptieren etc ginge, sondern er eine Stellungnahme und Schuldeingeständnis etc. will.

Nun die Frage:
Was würde in so einem speziellen Fall passieren? Wie soll sich A verhalten? Kann A rechtlich belangt werden?
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Alt 28.01.2010, 14:45
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AW: Dackel gegen Dackel

Ist denn was passiert? Muss ein Dackel tierärztlich behandelt werden?

Ich würde mich dazu überhaupt nicht äußern und schon gar keine Schuld anerkennen. Wenn ein Schaden eingetreten ist, dann kann B ja versuchen diesen geltend zu machen.

Sollte B sich zu Beleidigungen oder einer üblen Nachrede, ggf auch Verleumdung, hinreißen lassen, so kann dies natürlich angezeigt werden. Anzeigen wegen Beleidigungen werden aber in aller Regel eingestellt und der Kläger auf den Privatklageweg verwiesen.
Zitat:
Zitat von StGB
§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich glaube kaum, dass B seine Sicht der Dinge beweisen kann.
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Alt 28.01.2010, 14:51
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AW: Dackel gegen Dackel

Hund von A hat am Ohr nur einen Kratzer und leichte Schwellung abbekommen, Hund von B hat wohl ein kleines Loch an Ohrmuschel. Ob B beim Tierarzt war weiß´ A nicht. Jedenfalls mußte er auf Ausstellung nicht ärztlich versorgt werden.

A hat einen Zeugen, B behauptet auch Zeugen zu haben, A hat aber erfahren, dass B sämtliche Züchter und Aussteller anruft, Hund von A dort schlecht macht und die Leute davon überzeugt, dass sie sagen sollen sie hätten gesehen, das Hund von A angefangen hätte.

B hat jetzt A eine Frist bis 31.01. zur Stellungnahme gesetzt. A weigert sich aber zur Stellungnahme.

Kann B überhaupt A zur Stellungnahme zwingen und ihm eine Frist setzen?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 14:53
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AW: Dackel gegen Dackel

Noch was: B war selbst gar nicht dabei als es passiete, nur seine Frau die kein Wort dazu gesagt hat. B ist als Stänkerer bekannt.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 15:07
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AW: Dackel gegen Dackel

Zitat:
Zitat von Troll23
Hund von A hat am Ohr nur einen Kratzer und leichte Schwellung abbekommen, Hund von B hat wohl ein kleines Loch an Ohrmuschel. Ob B beim Tierarzt war weiß´ A nicht. Jedenfalls mußte er auf Ausstellung nicht ärztlich versorgt werden.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wer für die eventuellen TA-Kosten aufkommen muss. Vielleicht kann das jemand anders beantworten. Eigentlich würde ich sagen, dass man als Hundehalter auf einer Hundeveranstaltung damit rechnen muss.

Zitat:
Zitat von Troll23
A hat einen Zeugen, B behauptet auch Zeugen zu haben, A hat aber erfahren, dass B sämtliche Züchter und Aussteller anruft, Hund von A dort schlecht macht und die Leute davon überzeugt, dass sie sagen sollen sie hätten gesehen, das Hund von A angefangen hätte.
Völlig egal, wie es sich nun zugetragen hat, der Vorfall rechtfertigt keinesfalls strafbare Handlungen. Offensichtlich kommt auch noch Anstiftung zu einer Falschaussage in Betracht.

Zitat:
Zitat von Troll23
B jetzt jetzt A eine Frist bis 31.01. zur Stellungnahme. A weigert sich aber zur Stellungnahme.

Kann B überhaupt A zur Stellungnahme zwingen und ihm eine Frist setzen?
B kann sich ja äußern, wenn er möchte und die Vorwürfe weit von sich weisen. B kann aber auch zu einem Anwalt gehen und diesen die Stellungnahme schreiben lassen, worin B gleichzeitig aufgefordert wird die o.g. Taten zu unterlassen. Kostenpflichtig für B. Sollte A eine Rechtsschutzversicherung haben, so gilt dies erst recht.

Auch der Richter wird wissen, was er von dem stadtbekanntem(?) "Stänkerer" zu halten hat. Möglicherweise handelt es sich ja sogar um einen Prozesshansel, der alle möglichen Leute wegen nichts verklagt?

Sind A und B in demselben Verein oder Verband? Mit Vereinsrecht kenne ich mich nicht aus, würde aber einen Ausschluss des B aufgrund seines Verhaltens anstreben. Dies aber erst nach einem eventuellen Prozess, dann hat man was in der Hand.
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Alt 28.01.2010, 15:33
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AW: Dackel gegen Dackel

A und B sind beide Mitglied im Teckelklub. Jedoch in völlig unterschiedlichen Ortgruppen und Landesverbänden. A und B wohnen über 400 km voneinander entfernt.

A hat nur Angst, dass enorme Kosten und evtl. ein Gerichtsverfahren auf ihn zukommen (obwohl ja unschuldig). Keine Rechtschutzversicherung!
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  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 16:09
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AW: Dackel gegen Dackel

Ist denn der Dackel versichert?
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  #8 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 16:17
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AW: Dackel gegen Dackel

Dackel von A war zu dem Zeitpunkt noch nicht versichert.
Ob Dackel von B versichert ist, weiß´ A nicht.
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