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Belästigung durch Hundebesamung

Dies ist eine Diskussion zu Belästigung durch Hundebesamung innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 14:40
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Belästigung durch Hundebesamung

Hallo!

Hundebesitzer A hat hat zwei große Hunde (z.B. Leonberger, Bernhardiner oder ähnliches). Diese werdenregelmäßig im Garten zum decken von läufigen Hunden benutzt. Nachbar A und Nachbar B fühlen sich durch die Lärmbelästigung (Gebell und Gejaule) gestört. Müssen A und B dies tolerieren? Gibt es irgendwelche Rechtsurteile hierzu? Welche Möglichkeiten haben Nachbarn A und B? Wo finde ich etwas über artgerechte Tierhaltung?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Seifi

Geändert von Seifi (07.02.2010 um 17:14 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 16:53
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AW: Belästigung durch Hundebesamung

in diesem Forum darf nur auf fiktiv formulierte Fälle geantwortet werden.

wenn Sie Ihren Beitrag entsprechend der Forenregeln abändern, werden Sie bestimmt Antworten erhalten
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 13:50
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AW: Belästigung durch Hundebesamung

Zitat:
Zitat von Seifi
Hundebesitzer A hat hat zwei große Hunde (z.B. Leonberger, Bernhardiner oder ähnliches). Diese werdenregelmäßig im Garten zum decken von läufigen Hunden benutzt.
Was bedeutet das nun? Züchtet A? Wenn ja gewerblich oder Liebhaberzucht? Wenn nein, warum findet der Deckakt nicht beim Züchter statt?

Zitat:
Nachbar A und Nachbar B fühlen sich durch die Lärmbelästigung (Gebell und Gejaule) gestört. Müssen A und B dies tolerieren?
A schon, sind ja schließlich seine Viecher.

Zitat:
Gibt es irgendwelche Rechtsurteile hierzu? Welche Möglichkeiten haben Nachbarn A und B?
Ohne jetzt Urteile zu wälzen kann ich auf jeden Fall so viel sagen: ständige Lärmbelästigung tags und nachts ist keinesfalls hinzunehmen, gelegentliches Lautgeben dagegen schon.

Zitat:
Wo finde ich etwas über artgerechte Tierhaltung?
Da könnte z.B. der Amtsveterinär befragt werden. Kann man sich aber in den meisten Fällen sparen, da die Anforderungen nicht besonders hoch sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 14:11
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AW: Belästigung durch Hundebesamung

Man frage beim Gewerbeamt der Kommune nach, da die Häufigkeit auf gewerbliche Zucht hinweist.
Man frage beim Finanzamt nach, ob der Züchter auch genug Steuern zahlt
Man frage beim Hundzuchtverband nach, ob der Hundezüchter gemeldet ist.

Also, zunächst Informationen beschaffen und Protokoll führen.

Anzeige wegen Ruhestörung (§ 117 OWiG), eventuell auch wegen Tierquälerei (§ 17 TierSchG)
Ps. §§ 906, 1004 BGB kann ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 in Verbindung mit 906 BGB entstehen.

Ps. Meist findet man einen eingetragenen Züchter mit eigener Webseite!

Bei Aufgabenteilung von A + B wird wohl dem A (Züchter) eine Grenze zu setzen sein????

...schon mal mit einem Gespräch versucht
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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Alt 08.02.2010, 18:31
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AW: Belästigung durch Hundebesamung

Hallo!

Vielen Dank für die beiden Antworten.

MfG
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Alt 08.02.2010, 19:07
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AW: Belästigung durch Hundebesamung

Zitat:
Zitat von Mars17
Man frage beim Gewerbeamt der Kommune nach, da die Häufigkeit auf gewerbliche Zucht hinweist.
Kann man so nicht sagen. Auch eine Liebhaberzucht kann recht professionell wirken/sein.

Zitat:
Man frage beim Finanzamt nach, ob der Züchter auch genug Steuern zahlt
Gewerbliche Hundezüchter müssen zumindest keine Hundesteuer zahlen.

Zitat:
Anzeige wegen Ruhestörung (§ 117 OWiG), eventuell auch wegen Tierquälerei (§ 17 TierSchG)
Tierquälerei? Glaube ich kaum.

Zitat:
...schon mal mit einem Gespräch versucht
Genau, das sollte man auf jeden Fall zuerst versuchen.

Offenbar hat der TE aber genug Informationen. Denn meine Fragen wurden bislang nicht beantwortet.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 22:37
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AW: Belästigung durch Hundebesamung

auch gewerbliche Hundezüchter müssen Hundesteuer zahlen - aber nicht für die Welpen.. sondern nur für die eigenen erwachsenen Tiere....
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  #8 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 07:53
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AW: Belästigung durch Hundebesamung

Habe das hier gefunden: http://www.ra-kotz.de/hundesteuer_ge...ndehaltung.htm
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