Dies ist eine Diskussion zu Beißerei! Wer muss zahlen? innerhalb des Forums Tierrecht
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| angenommen Person A geht mit ihrem Hund raus (der Hund ist an der Leine!). Person B kommt ihr mit einem gleichgroßen unangeleinten Hund entgegen sieht aber Person A nicht. Der Hund von Person B geht sofort auf den Hund von Person A los. Person A lässt die Leine los damit der Hund sich wehren kann. Nach dem die Hunde auseinander sind bemerkt Person A das ihr Hund eine Macke hat die Tierärztlich versorgt werden muss doch Person B weigert sich zu zahlen. Wer muss die Rechnung für die komplette Behandlung Zahlen? Mit freundlichem Gruß Lalos |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Sicherlich Person B, zu klären wäre ob an dem besagten Ort Anleinpflicht bestand. Person wird doch wohl eine Haftpflicht, was seit diesem Jahr Pflicht ist, besitzen. http://www.hundetrainer.2page.de |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Zitat:
Wissen Sie da mehr? |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Hallo Ron-Wide, nicht nur die Haftpflichtversicherung sondern auch die Chippflicht für Rassehunde(nicht Listenhunde, die sowieso)wurde in einigen Bundesländern eingeführt. Die restlichen Bundesländer sind noch am rumeiern. Leider wird wiedermal nur eine Verordnung gefasst die niemand kontrolliert. Wie gehabt. |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Zitat:
eine bundesweite Pflichtversicherung für Tierhalter? Das wäre auch mir neu. Bitte benennen Sie die Quelle. Ihrem Link (Ihrer Homepage ) kann ich jedenfalls keinen sachdienlichen Hinweis entnehmen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Nein charles0308, leider noch nicht bundesweit. Wäre aber wünschenswert. |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Zitat:
http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/...es-tierhalters Eine Haftungsverteilung von 50 : 50 dürfte hier angemessen sein.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Hallo vielen dank für die ganzen produktiven Antworten ![]() Mit freundlichem Gruß Lalos |
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| AW: Beißerei! Wer muss zahlen? Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaftung, nämlich die 'Gefährdungshaftung' aus § 833BGB, zur Anwendung. Dies bedeutet, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am jeweils anderen Hund aufkommen muß. Ergebnis zum Sachverhalt: B muß den Schaden (Tierarztkosten) an A erstatten. Anmerkung: War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine. (AG Frankfurt, Az. 32 C 4500/94-39. Auch hiernach muß B für den von seinem Hund angerichteten Schaden aufkommen, denn sein Hund war ja nicht angeleint.
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