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Beißerei! Wer muss zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Beißerei! Wer muss zahlen? innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2010, 23:40
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Angry Beißerei! Wer muss zahlen?

Hallo

angenommen Person A geht mit ihrem Hund raus (der Hund ist an der Leine!). Person B kommt ihr mit einem gleichgroßen unangeleinten Hund entgegen sieht aber Person A nicht. Der Hund von Person B geht sofort auf den Hund von Person A los. Person A lässt die Leine los damit der Hund sich wehren kann.
Nach dem die Hunde auseinander sind bemerkt Person A das ihr Hund eine Macke hat die Tierärztlich versorgt werden muss doch Person B weigert sich zu zahlen.

Wer muss die Rechnung für die komplette Behandlung Zahlen?



Mit freundlichem Gruß
Lalos
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  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 07:42
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Sicherlich Person B, zu klären wäre ob an dem besagten Ort Anleinpflicht bestand. Person wird doch wohl eine Haftpflicht, was seit diesem Jahr Pflicht ist, besitzen.
http://www.hundetrainer.2page.de
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 08:06
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Zitat:
Zitat von bedayba Beitrag anzeigen
Sicherlich Person B, zu klären wäre ob an dem besagten Ort Anleinpflicht bestand. Person wird doch wohl eine Haftpflicht, was seit diesem Jahr Pflicht ist, besitzen.
http://www.hundetrainer.2page.de
Für Kampfhunde gibt es wohl eine Pflichtversicherung. Aber dass ab 01.01.2010 diese Verpflichtung für alle Hundehalter gelten soll ist mir nicht bekannt. Wenn ich richtig informiert bin, dann gilt dies neue "Pflichtversicherung" doch nur für Berlin, Hamburg und eventuell noch für Sachsen.

Wissen Sie da mehr?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 08:58
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Hallo Ron-Wide, nicht nur die Haftpflichtversicherung sondern auch die Chippflicht für Rassehunde(nicht Listenhunde, die sowieso)wurde in einigen Bundesländern eingeführt. Die restlichen Bundesländer sind noch am rumeiern. Leider wird wiedermal nur eine Verordnung gefasst die niemand kontrolliert. Wie gehabt.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 09:06
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Zitat:
Zitat von bedayba Beitrag anzeigen
Hallo Ron-Wide, nicht nur die Haftpflichtversicherung sondern auch die Chippflicht wurde eingeführt. Leider wird wiedermal nur eine Verordnung gefasst aber niemand kontrolliert. Wie gehabt.
eine bundesweite Pflichtversicherung für Tierhalter? Das wäre auch mir neu. Bitte benennen Sie die Quelle. Ihrem Link (Ihrer Homepage ) kann ich jedenfalls keinen sachdienlichen Hinweis entnehmen
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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 09:11
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Nein charles0308, leider noch nicht bundesweit. Wäre aber wünschenswert.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.10.2010, 09:13
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Zitat:
Zitat von Lalos Beitrag anzeigen
Hallo

angenommen Person A geht mit ihrem Hund raus (der Hund ist an der Leine!). Person B kommt ihr mit einem gleichgroßen unangeleinten Hund entgegen sieht aber Person A nicht. Der Hund von Person B geht sofort auf den Hund von Person A los. Person A lässt die Leine los damit der Hund sich wehren kann.
Nach dem die Hunde auseinander sind bemerkt Person A das ihr Hund eine Macke hat die Tierärztlich versorgt werden muss doch Person B weigert sich zu zahlen.

Wer muss die Rechnung für die komplette Behandlung Zahlen?



Mit freundlichem Gruß
Lalos
Hier geht es nicht um ein Verschulden sondern um die spezifische Gefahr die von Tieren ausgeht. Der Gesetzgeber hat dem durch die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB Rechnung getragen.
http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/...es-tierhalters
Eine Haftungsverteilung von 50 : 50 dürfte hier angemessen sein.
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 00:02
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Hallo

vielen dank für die ganzen produktiven Antworten


Mit freundlichem Gruß
Lalos
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Alt 17.11.2010, 15:55
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AW: Beißerei! Wer muss zahlen?

Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaftung, nämlich die 'Gefährdungshaftung' aus § 833BGB, zur Anwendung. Dies bedeutet, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am jeweils anderen Hund aufkommen muß.

Ergebnis zum Sachverhalt: B muß den Schaden (Tierarztkosten) an A erstatten.

Anmerkung: War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine. (AG Frankfurt, Az. 32 C 4500/94-39.

Auch hiernach muß B für den von seinem Hund angerichteten Schaden aufkommen, denn sein Hund war ja nicht angeleint.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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beißen, beißerei, hund, rechnung

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