Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Beinbruch während Untersuchung

Dies ist eine Diskussion zu Beinbruch während Untersuchung innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 00:51
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Beinbruch während Untersuchung

Mal angenommen:

Das Pferd lahmt und man bringt es zum TA. Dort werden Spritzen gesetzt und Laufübungen gemacht, um zu sehen, wo die Verletzung sitzt.

Die Praktikantin soll das Pferd führen. Dabei stürzt das Pferd (nach der 3. Spritze hat es halt nicht mehr wirklich Gefühl im Bein) und bricht sich ein Bein!

Was passiert jetzt? Der TA hätte doch wissen müssen, dass soetwas passieren kann, nachdem man das Bein lahm legt....
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 14:20
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Ob der Tierarzt schadenserssatzpflichtig gemacht werden kann, wird vor allem davon abhängen, ob

> er den Besitzer über das Risiko ordnungsgemäß aufgeklärt hat

> und ob die Einwilligung des Besitzers vorlag

> oder ob er die Behandlung/Untersuchung nicht kunstgerecht durchgeführt hat

Letzteres wird schwer zu beweisen sein, da im Rahmen von Lahmheitsuntersuchungen üblicher Weise Lokalbetäubungsmittel injiziert werden, um mögliche Schmerzpunkte ausschließen zu können. Dass ein Pferd so unglücklich stürzt und sich dabei ein Bein bricht, kommt eher selten vor.
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 19:40
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Man hat den Besitzer eigentlich gar nicht aufgeklärt, der hat nicht wirklich Ahnung und geht deshalb ja zu Doc.

Dann kann man doch erwarten, dass der die Untersuchungen so durchführt, dass nix schlimmeres passiert!'?!
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 18:07
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Wird schwierig werden .... lag es an der Praktikantin oder wurde zu viel gespritzt und dann zu stark belastet? Wird sich schwer nachweisen lassen...
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In dubio pro reo
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 20:54
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Keine Ahnung, könnte Beides sein, aber der Besitzer kann jawohl nix dafür!
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  #6 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 21:06
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Ja, das ist wirklich hier nicht zu beantworten.

Aber schau mal hier: http://www.rechtsanwalt-jessen.de/tierarztprobleme.htm
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  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 21:08
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Mach ich!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 11:49
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Monodome schrieb:
"Wird schwierig werden .... lag es an der Praktikantin oder wurde zu viel gespritzt und dann zu stark belastet? Wird sich schwer nachweisen lassen..."


An der Praktikantin lag es wohl eher nicht, denn sie führte nur einen Auftrag des Tierarztes aus. Es sein denn, sie hätte überhaupt nicht mit dem Tier umgehen können, es erschreckt etc. Aber auch dann haftet der Tierarzt.

Möglich, dass das Betäubungsmittel zu stark war, so dass das Pferd keinerlei Gefühl mehr im Bein hatte und deshalb stürzte.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 12:52
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Wenn die Praktikantin den Beinbruch zu verschulden hätte, wäre dies einfacher nachweisbar (wenn jmd. anwesend war) als eine zu hohe Dosis vom Arzt.
Das auch hier der Arzt haftet ist klar
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 12:25
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AW: Beinbruch während Untersuchung

Wenn der TA zwischendurch immer wieder erwähnt, dass das jetzt die letzte Beteubung für heute war, weil das Risiko eines Sturzes zu hoch wäre, dann kann man davon ausgehen, dass es bereits zu viel war! Das Pferd macht das, was man ihm sagt , obwohl es bereits eingeschränkt ist im Gefühl und die Praktikantin war sehr vorihtig, hat aber auch nur Befehle ausgeführt.... .
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