
25.03.2011, 16:59
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| Boardneuling | | Registriert seit: Aug 2009
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| Befugnisse Amtstierarzt Hallo, angeregt durch einen entsprechenden TV-Beitrag hatten wir letztens zuhause das Thema: "Was darf ein Amtstierarzt und was nicht?" Dass er gewerbliche Tierhaltung und auch -verarbeitung jederzeit kontrollieren darf, habe ich gefunden, und auch die Haltung genehmigungspflichtiger Tiere. Aber wie sieht es z.B. mit privater Haustierhaltung aus? Hund, Katze, etc. Darf ein Amtstierarzt ein Privatgrundstück einfach so betreten, um ein dort gehaltenes Tier zu untersuchen? Und muss er auf Verlangen in eine Privatwohnung eingelassen werden, bzw. muss der Tierhalter ihm das Tier zeigen, wegen dem er gekommen ist? Darf er ein Tier einfach mitnehmen? Oder braucht er dafür die Polizei bzw. einen richterlichen Beschluss?
Dankeschön! |