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Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Dies ist eine Diskussion zu Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 14:36
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Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Hallo,

ich hätte eine Frage:
Angenommen, man sieht einen Hund in einem Auto eingesperrt. Das Fahrzeug steht in der Sonne, es sind im Schatten ca. 25 Grad. Der Hund hechelt stark. Der Autobesitzer ist nicht ausfindig zu machen.

Was passiert, wenn man die Scheibe einschlägt, um den Hund vor einem Hitzschlag zu bewahren?

Ich habe mal was von einer Nothilfehandlung gehört, nach der man angeblich eine Scheibe einschlagen darf, um ein Hundeleben damit retten, ohne dass man mit einer Strafe rechnen muss.

Falls dies nicht zutrifft, mit welcher Strafe müsste man in solch einem Fall evtl. rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

Nuoro
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 15:03
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AW: Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Es wäre wohl eher eine Notstandssituation, aber auch die rechtfertigt das Handeln.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 15:13
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AW: Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Danke für deine Antwort. Wenn ich es richtig verstanden habe, braucht man nicht mit einer Strafe zu rechnen.

Aber was macht man als Nächstes, wenn man den Hund herausgeholt hat. Für den Fall, dass der gerettete Hund dringend tierärztliche Hilfe braucht: Könnte man sich so einfach mit Hund entfernen? Zumindest braucht man Wasser zum Abkühlen des Hundes, das findet man ja nicht an jeder Ecke. Oder soll man die Polizei informieren? Warten kann man wahrscheinlich nicht auf deren Ankunft. Oder reicht es, seine Adresse zu hinterlassen?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 15:25
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AW: Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Zitat:
Zitat von nuoro
Oder soll man die Polizei informieren?
Polizei informieren ist immer als ERSTES gut,
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 15:34
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AW: Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Hm, Polizei anrufen, dass man jetzt sofort bzw. gerade die Scheibe einschlägt, da ja dringend Handlungsbedarf besteht? Am Ende reden die einen das dann wieder aus oder sagen, man soll warten, bis sie da sind ...
Wenn man hinterher anruft, "stören" sie wenigstens nicht , außerdem ist es u. U. ja auch ein bisschen eine Zeitfrage.

Aber angenommen, man hat den Hund rausgeholt: Kann man dann mit ihm zum nächsten Wasserhahn oder Tierarzt - sich also vom Auto entfernen? Sonst hat die ganze Rettungsaktion u. U. dem Hund das Leben doch nicht gerettet, wenn er dann nicht umgehend runtergekühlt wird. Er stirbt dann eben VOR statt IN dem Auto.
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Alt 11.08.2009, 15:38
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AW: Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Ich würde gar nicht erst selbst die Scheibe einschlagen, sondern lieber gleich die Polizei rufen. Die ist im Normalfall auch in 5 Minuten da und man hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. Egal ob Tier oder Kind im Auto. Nur wenn kein Aufschub möglich ist, weil Kind oder Tier womöglich schon "aus dem letzten Loch pfeift", nur dann würde ich selbst die Scheibe einschlagen oder die Tür öffnen. Das ist übrigens nicht automatisch der Fall, nur weil ein Hund stark hechelt.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 10:20
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AW: Autoscheibe eingeschlagen wegen hitzeschlaggefährdeten Hund

Zitat:
Zitat von 2much
Ich würde gar nicht erst selbst die Scheibe einschlagen, sondern lieber gleich die Polizei rufen. Die ist im Normalfall auch in 5 Minuten da und man hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. Egal ob Tier oder Kind im Auto. Nur wenn kein Aufschub möglich ist, weil Kind oder Tier womöglich schon "aus dem letzten Loch pfeift", nur dann würde ich selbst die Scheibe einschlagen oder die Tür öffnen. Das ist übrigens nicht automatisch der Fall, nur weil ein Hund stark hechelt.
Jawoll, jawoll, jawoll!!! Eigenmächtiges Handeln kann in diesem Fall einen Rattenschwanz nach sich ziehen. Wenn man dann Probleme bekommt (z. B. mit dem Nachweis, dass es dem zwei- oder vierbeinigen Autoinsassen wirklich so schlecht ging), braucht man sich nicht zu wundern... solche Probleme haben Streifenbeamte seltener.
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