Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche an Tierschänder innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ansprüche an Tierschänder Mann M und Frau F haben vor wenigen Wochen die einjährige Zwergziege Z von einem Züchter für 50,- Euro erstanden. Z lebt mit ihrer gleichaltrigen Gefährtin (ebenfalls eine Zwergziege) legal in dem von einem Elektrozaun umgebenen Gartengehege von M und F; nachts werden die Tiere zum zusätzlichen Schutz vor Mardern, Füchsen usw. auf diesem Areal in einen zum Stall ausgebauten Hänger gesperrt, der allerdings nicht abgeschlossen wird. Zu ihrem großen Entsetzen bemerken M und F, dass sich ein Stock tief in einer Körperöffnung von Z befindet und sie allem Anschein nach auch an der Gebärmutter verletzt hat. M entfernt den Stock sofort selbst. Ein Unfall als Ursache scheidet aus, ebensowenig kommen Kinder oder Bekannte als Täter in Betracht. Die Tat muss in der Nacht, und zwar im Hänger, in dem die Ziegen untergebracht waren, stattgefunden haben. F erstattet Anzeige gegen Unbekannt. Der Tierarzt gibt Z zweimal zwei Spritzen, Gesamtkosten 60,-Euro. Z erholt sich zunächst. Einige Wochen später beginnt sie stark aus der bereits verheilten Körperöffnung zu bluten; wieder werden zwei Spritzen mit Gesamtkosten 30,- Euro fälllig. Danach ist alles wieder normal. Die Ermittlungen gegen den unbekannten Täter T (wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz) werden zunächst aus Mangel an Anhaltspunkten dafür, wer er sein könnte, eingestellt. Sollte sich doch noch herausstellen, wer T ist, stellen sich folgende Fragen: 1) Gegen welche Vorschriften hat T mit seiner Tat verstoßen? 2) Welche Strafe hat er dafür zu erwarten? 3) Privatrechtliche Ansprüche von M und F gegen T: a) Tierarztkosten in welcher Höhe? b) Schadenersatz, falls Z wegen der Verletzung nicht trächtig werden kann? c) Schadenersatz für eine etwa nötige Tierarztbehandlung wegen verletzungsbedingter Komplikationen infolge einer Trächtigkeit? d) Schmerzensgeld für M und F wegen des selbst durch die Tat erlittenen Traumas? e) Behandlungskosten bzw. Schmerzensgeld für die durch die Tat (sie beobachteten ebenfalls entsetzt das Entfernen des Stockes) stark traumatisierten Kinder (3 bis 14 Jahre) von M und F? |
| |||
| AW: Ansprüche an Tierschänder Zitat:
Man sollte nicht vergessen, dass ein Tier als Gegenstand zählt und beim Überschreiten einer bestimmten Höhe die Weiterbehandlung eigentlich nicht wirtschaftlich ist, wenn das Tier keinen Liebhaberwert besitzt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Ansprüche an Tierschänder Ergänzend zur treffenden Kritik von Humungus: Kinder befanden sich mit M und F im Ziegengehege, als der Stock von allen gleichzeitig entdeckt und als erste Hilfe für das offensichtlich leidende Tier unverzüglich durch M entfernt wurde. Sie wurden natürlich nicht extra herbeigerufen, um die Scheußlichkeit mit zu betrachten und haben bei der tatsächlichen Extraktion nicht aus der Nähe zugesehen. Die Ursache für die Verletzung von Z war jedoch von Anfang an nicht vor ihnen zu verheimlichen und hat entsprechenden Schock und Verwirrung (mit allen notwendigen Erklärungen) verursacht. (Trauma erfolgte durch den Anblick des im Ziegenkörper steckenden Stockes, des später auftretenden Blutes sowie durch das Wissen, dass ein Unbekannter nachts in den Garten eingestiegen ist und das geliebte Tier auf diese unfassbare Weise verletzt hatund wieder verletzen könnte.) M und F standen bei der Entdeckung der Verletzung selbst unter Schock, sodass kein "gedankenvolles" Handeln von ihnen erwartet werden konnte. Zur Wirtschaftlichkeit hier eben die Frage: Tierwert 50,-Euro; Tierarztkosten bisher 90,- Euro; Tier hat für die Familie "Liebhaberwert"; ist T deshalb zur Zahlung auch von über 50,- Euro verpflichtet? Geändert von wackeldackel (30.07.2009 um 13:05 Uhr). |
| |||
| AW: Ansprüche an Tierschänder Zitat:
Meiner Meinung nach sollte man mit derartigen Tierquälern noch ganz anders umgehen. Denn wer Tiere vorsätzlich quält, der tickt nicht ganz richtig und quält vielleicht später(?) auch einmal Menschen. Es ist also meiner Meinung nach dringend angezeigt, dass Tierquäler psychiatrisch behandelt werden. Ergänzend noch § 20 TierSchG: Zitat:
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ansprüche und Konkurrenzen | Bürgerliches Recht allgemein | 01.04.2010 10:21 |
| ansprüche? | Erbrecht | 20.09.2009 21:35 |
| Ansprüche an AG | Arbeitsrecht | 30.06.2009 18:25 |
| Ansprüche von Minderjährigen | Zivilrecht - Hausarbeiten | 11.12.2008 17:55 |
| Ansprüche aus GBR | Gesellschaftsrecht | 18.03.2007 10:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios