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Anspruch auf verbesserung

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf verbesserung innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 22.09.2009, 22:57
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Anspruch auf verbesserung

Hallo,

Angenommen man kauft ein Hund beim offiziellelen Züchter, stellt in nachhinein fest. das der Hund ein Zahnfehler hat und teuer behandelt werden muss und auch nicht mehr wieter gezüchtet werden darf, hat man dann ein recht drauf das die züchterin für die entstehenden Kosten aufkommt.

gruss
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Alt 22.09.2009, 23:04
V.I.P.
 
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AW: Anspruch auf verbesserung

Das kommt auf den Kaufvertrag an. War geregelt, dass der Hund ein Zuchthund sein solle, dann kommt wohl ein Anspruch auf Behandlungskostenersatz in Frage.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 00:24
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AW: Anspruch auf verbesserung

nein war nicht vereinbart, aber ist es nicht automatisch so, dass wenn das volle Zucht preis bezahlt wurde, es auch so ist das man irgendwann züchten darf?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 00:34
V.I.P.
 
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AW: Anspruch auf verbesserung

Ich würde hier vorgehen, wie vermutlich jeder Anwalt bzw. Richter ... abgesehen vom Inhalt des Kaufvertrages befragt man einen entsprechenden Sachverständigen bzw. den entsprechenden Zuchtverband
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 10:48
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AW: Anspruch auf verbesserung

OK, dankeschön
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