Dies ist eine Diskussion zu Angeln von Privatgrundstück aus innerhalb des Forums Tierrecht
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| Angeln von Privatgrundstück aus Ich habe hier einen interessanten Fall zum Thema Fischerei: Hinter dem Haus von B. fließt ein kleiner, sehr fischreicher Fluss, welcher von den angrenzenden Häusern und Grundstücken begrenzt wird. Zu B.s Grundstück gehört ein kleiner eingezäunter Hof der ebenfalls direkt an den Fluss grenzt. B. hat eine sehr ökologische Einstellung und kauft deshalb grundsätzlich keinen Fisch, der aus industriellem Fischfang oder industriellen Fischfarmen stammt, da er die Überfischung der Weltmeere nicht mitverantworten will. Eines Tages fällt B. ein, dass er als Jugendlicher im Mittelmeerurlaub regelmäßig geangelt hat und nachdem er auf dem Speicher nachsieht, findet er tatsächlich seine alte Angelrute, welche noch recht gut in Schuss ist. Gleich am nächsten Tag geht er hinter sein Haus, um von seinem kleinen Hof aus seine Angel auszuwerfen, um sich eine schöne Forelle für das Mittagessen zu fischen. Er weiß genau, dass er keinen "Angelschein" besitzt und es ihm daher eigentlich nicht erlaubt ist, allerdings denk er, dass es umweltverträglicher ist ab und zu einen Fisch aus einem deutschen Fluss zu ziehen, als den industriellen Fisch aus dem Supermarkt zu kaufen, der schon jetzt zu dramatischen Rückgängen der internationalen Fischbestände geführt hat. B. hat an diesem Tag Glück und fängt gleich 2 prächtige Forellen, welche er für seine Frau und sich zum Mittagessen zubereitet. Den beiden schmeckt es so gut, dass B. beschließt ab jetzt 1x in der Woche auf seinem Hof die Angel auszuwerfen. Einige Wochen passiert nichts, obwohl B. nicht weiß, dass er seit dem ersten Mal aus dem gegenüber liegenden Haus von G. beobachtet wird, deren Mann im örtlichen Fischereiverein Mitglied ist. Nach 9 Wochen will B. gerade mit seinem wöchentlichen Fang zurück ins Haus laufen, als er die 2 Polizeibeamten bemerkt, welche vor dem Tor zu seinem Hof stehen. Ein Beamte zeigt B. eine Liste, auf welcher akkurat alle Tage und der entsprechende Fang aufgelistet sind, mit dem Hinweis, er werde seit Beginn seiner Handlungen beobachtet und nun Anzeige gegen ihn erstattet wurde. B. ist über die Denunziation entsetzt, lässt es sich aber nicht anmerken und entgegnet den Beamten nur, dass er auf seinem Grundstück tun und lassen könne was er wolle und er jede weitere Aussage verweigere. Inwiefern hat B. recht und kann hier auf private Handlungen auf seinem Privatgrundstück verweisen? |
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| AW: Angeln von Privatgrundstück aus Gehören Fluss und Fische B? Ich schätz ja mal das die Tierchen nicht auf der Wiese von Bs Grundstück wachsen, oder?
__________________ Zitat:
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| AW: Angeln von Privatgrundstück aus Moin, der "Angelschein" (heisst eigentlich Fischereischein) ist in Deutschland Pflicht. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Fische in einem öffentlichen Gewässer oder im eigenen Teich gefangen werden. Grund hierfür ist der Tierschutz. Beim Erwerb des Scheines erlernt man vor allen Dingen den möglichst schonenden Umgang mit den gefangenen Tieren, z.B. das waidgerechte Töten, Mindestmaße, Schonzeiten u.s.w. Hinzu kommt, wie Angelito schon richtig bemerkte, dass der Inhaber des Fischereirechts, in diesem Fall der örtliche Angelverein sich um den Erhalt des Fischbestands in dem Gewässer kümmert. Durch Besatzmaßnahmen und Pflege. Hierdurch entstehen Kosten und somit wird der Verein das Schwarzfischen als Diebstahl (genauer: Fischwilderei) betrachten. lg Carsten |
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