Dies ist eine Diskussion zu Angeleinter Hund beiß angeblich unangeleinten Hund innerhalb des Forums Tierrecht
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| Angeleinter Hund beiß angeblich unangeleinten Hund Der angeleinte Hund von Hundehalter A beißt angeblich einen kleinen nichtangeleinten Hund von HH B. Obwohl A mehrfach Hundehalter B darum gebeten hat seinen Hund wegzunehmen bzw. anzuleinen hat B dies nicht gemacht (der Hund ist ja selbst schuld ). Direkt wurden keine Verletzungen festgestellt. Erst im Nachhinein wurde A aufgefordert, die Tierarztrechnung sowie die Reinigungskosten für ein mit Blut verschmutztes Sofas zu übernehmen.Ist A überhaupt haftbar zu machen da sein Hund ja angeleint war? Danke Jotta |
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| AW: Angeleinter Hund beiß angeblich unangeleinten Hund Bitte hier weiterlesen: http://www.juraforum.de/forum/tierre...g-hanau-319303 |
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| AW: Angeleinter Hund beiß angeblich unangeleinten Hund Danke für die Antwort. Den anderen Beitrag habe ich auch gelesen. Aber hier ist es ja genau anders herum. Der angeleinte soll gebissen haben, wobei direkt dort keine Verletzung festgestellt wurde. Erst später wurde eine Verletzung festgestellt - wobei die teoretisch auch von einem anderem Hund stammen könnte. Danke nochmal Jotta |
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| AW: Angeleinter Hund beiß angeblich unangeleinten Hund Was ich schon mal garnicht verstehe- wieso soll A für das verschmutze Sofa zahlen? B hätte seinen Hund doch nicht darauf lassen müssen und normaler Weise kann er den Schaden doch über seine Hausratversicherung ersetzt bekommen, oder sehe ich das falsch? Fragen: Herrscht am Tatort Leinenzwang? |
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| AW: Angeleinter Hund beiß angeblich unangeleinten Hund bei Tieren gibt es keine Verschuldenshaftung ![]() Eine Haftung des/der Tierhalter/s ergibt sich aus § 833 BGB, hierbei handelt es sich um eine reine Gefährdungshaftung. Es ist zu prüfen und abzuwägen in welchem Umfang sich die jeweilige spezifische Gefahr des/r Tiere/s ausgewirkt hat. Unzweifelhaft ist die spezifische Tiergefahr eines angeleinten Hundes geringer zu werten, als die eines nicht angeleinten. Nach dem geschilderten SV würde ich von von einer Haftungsverteilung zu Lasten des nicht angeleinten Hundes bzw. dessen Halters von etwa 70:30 auszugehen. Auch ein angeleinter großer oder kleiner Hund stellt eine Gefahr dar. Warum Reinigungskosten für ein Sofa anfallen erschließt sich mir nicht. Eine Hundehaftpflichtversicherung sorgt iaR für weniger Ärger .Sollten sich die Parteien nicht einigen, werden wohl die Gerichte bemüht werden müssen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Angeleinter Hund beiß angeblich unangeleinten Hund Hallo, danke für deine Antwort. Inzwischen sieht es wohl so aus, dass die Tierhaftpflicht für die Tierarztkosten aufkommen werden. Das Kosten für die Sofareinigung übernimmt A aber nicht. B sagte halt, dass er erst anhand der Blutflecken auf dem Sofa merkte, dass sein Hund doch verletzt wäre. Vielleicht wurde ja auch nur versucht, möglichst noch Kapital draus zu schlagen. Ob der Hund von A wirklich gebissen hat ist inzwischen auch mehr als unwahrscheinlich aber natürlich nicht zu beweisen. Um größere Streitigkeiten zu vermeiden wurde es an die Tierhaftpflicht gemeldet. Leinenzwang besteht nicht. Gruß Jotta |
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