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Akteneinsicht beim Veterinäramt

Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht beim Veterinäramt innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 12:33
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Akteneinsicht beim Veterinäramt

Hallo,

ich bin neu hier und habe zu diesem Thema auf die Schnelle nichts gefunden. Wenn so ein Thema bereits besteht, dann bitte diesen Beitrag verschieben bzw. schließen und einen kurzen Hinweis an mich. :-)


Fiktiver Fall:

Person A wurde von Person B wegen Tierquälerei von z.B. Pferden beim Veterinäramt C angezeigt. C war daraufhin im Stall D um sich besagte Pferde anzuschauen.
A erfährt von dieser Angelegenheit nur rein zufällig von Dritten.
A erkundigt sich bei C um was es genau ging und was A vorgewurfen wird. C kann keine Auskunft geben, da der zuständige Mitarbeiter nicht zur Stelle ist. A versucht es noch weitere Male bei C: ohne Erfolg.

Daraufhin beschließt A Akteneinsicht zu beantragen.

Nun die Frage: Hat A ein Recht auf Akteneinsicht? Brauch A dazu einen Anwalt? Falls B beim Veterinäramt C sich zu erkennen gegeben hat (" Hallo, mein Name ist B ich möchte eine Anzeige machen ..."), hat dann A das Recht zu erfahren, wer ihn angezeigt hat?


Freu mich über Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 10:56
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AW: Akteneinsicht beim Veterinäramt

Hallo,
wenn es zu einem Verwaltungsverfahren nebst Ausspruch irgendwelcher Verwaltungsakte (Auflagen, Sanktionen, Bußgelder o.ä.) gegen A kommt, besteht die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Wenn das Verfahren auch in ein Straf- oder OWi-Verfahren übergeht, muss die Verfolgungsbehörde Akteneinsicht gewähren. Diese wird in der Regel nur gegenüber einem Anwalt gewährt.
Die Mitteilung der Identität des Anzeigeerstatters dürfte unterbleiben, um auch künftig die Möglichkeit anonymer Anzeigen nicht zu gefährden. Die Behörden müssen konkreten Hinweisen nachgehen, sind aber hinsichtlich tatsächlicher Verstöße in der Nachweispflicht. Denkbar wäre, dass der Anzeigeerstatter als Zeuge in einem Verfahren aussagt, sofern er tatsächlich etwas gesehen hat.

Ciao
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