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Ahnentafel

Dies ist eine Diskussion zu Ahnentafel innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 21:36
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Ahnentafel

Gesetzt dem Fall, ich gehe mit meinen Welpen zur Untersuchung, der Tierarzt stellt die Diagnose"vorläufig nicht frei" für eine event. Erkrankung, weil der Entwicklungsprozess des Organes noch nicht abgeschlossen ist, darf dann in der Ahnentafel diese Krankheit als gegeben eingetragen werden?
Danke für eventuelle Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 21:57
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AW: Ahnentafel

Der Tierarzt trägt in der Regel gar nichts in die Ahnentafel ein, sondern das entsprechende Zuchtbuchamt. Sind die Diagnosen im Rahmen einer offiziellen Auswertung gemacht worden (z.B. die Augenuntersuchung vom DOK) sind sie auch offiziell, solange bis die nächste Untersuchung gemacht wird.
Sollte ein Verdacht auf eine Erbkrankheit bestehen täte es der Rasse besser das "vorläufig nicht frei" auszuräumen oder auf die Zucht mit dem Tier zu verzichten. Ich gehe mal von Zucht aus, da etwas in die Ahnentafel eingetragen werden soll.
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