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Abmahnung durch Reitstallbesitzer

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung durch Reitstallbesitzer innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 11:44
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Abmahnung durch Reitstallbesitzer

Ist es erforderlich einer Abmahnung durch einen Stallbesitzer zu widersprechen?
Es gibt eine Stallordnung, die von den Einsteller nicht korrekt beachtet wird.
Ein Einsteller wird deswegen abgemahnt mit der Androhung der Kündigung. Die anderen nicht. Dabei treffen für diese die gleichen Argumente wie in der Abmahnung des Stallbesitzers zu.
Wie ist dies zu verstehen. Mobbing? Willkür?
Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2011, 22:01
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AW: Abmahnung durch Reitstallbesitzer

Klingt so, als wollte der Stallbetreiber ein Exempel statuieren. Das kann er allerdings auch tun. Es liegt in seinem Ermessen, ob er eine Abmahnung ausspricht und - sofern mehrere Adressaten möglich sind - wem gegenüber. Ein guter bzw. haltbarer Grund muss dafür jedoch vorliegen und sollte auch entsprechend in der Abmahnung angegeben sein.

Der abgemahnte Einsteller kann sich natürlich dagegen zur Wehr setzen. Es ist dabei aber kein durchgreifendes Argument für den abgemahnten Einsteller zu sagen, andere hätten sich genauso (falsch) Verhalten und seien nicht abgemahnt worden.

Sofern sich der abgemahnte Einsteller in der Sache falsch behandelt fühlt, sollte er der Abmahnung schriftlich widersprechen. Allerdings sollte er zur Begründung eben mehr haben als nur die Aussage, andere hätten das Gleiche getan.

Ciao
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 11:43
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AW: Abmahnung durch Reitstallbesitzer

Wie definiert man in diesem Zusammenhang:

Sommerzeit von 7.00 - 22.00 Uhr
Winterzeit von 8.00 - 22.00 Uhr

nach der Zeitumstellung? Kalendarisch?

Dies ist ein Punkt der Abmahnung.

Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 17:45
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AW: Abmahnung durch Reitstallbesitzer

Wenn es keine konkreten Definitionen gibt, müssen unbestimmte Begriffe ausgelegt werden.
In diesem Fall käme eine Orientierung an den Begriffen "Sommerzeit" im Sinne von MESZ und "Winterzeit" als MEZ in Betracht.
Im Streitfall gehen etwaige Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.
Allerdings sollte man die Komplexität der Begiffsklärung in diesem Fall nicht überschätzen (auch Gerichte tendieren bisweilen zu erstaunlich pragmatischen Ansichten).

Ciao
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 18:00
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AW: Abmahnung durch Reitstallbesitzer

Zitat:
Zitat von Errato Beitrag anzeigen
Wenn es keine konkreten Definitionen gibt, müssen unbestimmte Begriffe ausgelegt werden.
In diesem Fall käme eine Orientierung an den Begriffen "Sommerzeit" im Sinne von MESZ und "Winterzeit" als MEZ in Betracht.
Im Streitfall gehen etwaige Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.
Allerdings sollte man die Komplexität der Begiffsklärung in diesem Fall nicht überschätzen (auch Gerichte tendieren bisweilen zu erstaunlich pragmatischen Ansichten).

Ciao
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Sommerzeit und Winterzeit sind für mich ganz klar definierte Dinge, ich käme da nicht mal ins Grübeln was gemeint ist.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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