Dies ist eine Diskussion zu Abgabevertrag innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Abgabevertrag 1.Die Stadt A überlässt B auf Dauer und ohne Zahlung eines Kaufpreises das Tier C. 2. B sichert eine artgerechte Haltung zu. Eine Rücknahme des Tieres ist nicht möglich. 3. Das Tier darf nicht geschlachtet werden. 4. Die Transportkosten trägt B. Wer ist nun Eigentümer des Tieres und darf das Tier weiterveräußert werden? |
| |||
| AW: Abgabevertrag Um was für ein Tier handelt es sich. B ist ist Eigentuemer. |
| |||
| AW: Abgabevertrag da wäre ich aber gaaanz vorsichtig: Besitz Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Eigentum Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Ein Gegenstand kann sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden. http://dejure.org/gesetze/BGB/854.html http://dejure.org/gesetze/BGB/868.html BGB § 854 Erwerb des Besitzes (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben. durch den 3. punkt sehe ich den übergang der tatsächlichen gewalt eingeschränkt - wenn B eigentümer wäre, dürfte er das tierchen (ein kleiner süßer hase ???!!!!) schlachten und futtern (füttern sollte er es auf jeden fall)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Abgabevertrag das ist ja blöd.. genau das selbe thema gibt es schon. vielleich tkönnten wir uns auf eins einigen, sonst blickt ja keiner mehr durch tierabgebevertrag ich tippe übtigens auf was größeres. eselchen oder so. |
| |||
| AW: Abgabevertrag Hast Recht, habe zu vorschnell reagiert |
| |||
| AW: Abgabevertrag Es ist eine Kuh. |
| |||
| AW: Abgabevertrag muhhhh! ![]() ich glaube, die muhkuh darf nicht verkauft werden aber sie darf (mit genau den bedingungen wie im vertrag) weitergegeben werden. (bauchgefühl) |
| |||
| AW: Abgabevertrag eine indische (????) aus einem deutschen tierheim (oder direkt aus dem rathaus) ??!!! Zitat:
ist "schlachten" und "schächten" in diesem fall juristisch das gleiche ??? ![]() http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=020202
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Abgabevertrag von Heimtier Hündin - Gültigkeit und Eigentumsrecht an den Welpen | Tierrecht | 02.12.2008 13:27 |
| Ist der Abgabevertrag ein Kaufvertrag? | Tierrecht | 10.12.2007 14:24 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios