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Abgabevertrag

Dies ist eine Diskussion zu Abgabevertrag innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:54
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Abgabevertrag

Im Vertrag steht folgendes:
1.Die Stadt A überlässt B auf Dauer und ohne Zahlung eines Kaufpreises das Tier C.
2. B sichert eine artgerechte Haltung zu. Eine Rücknahme des Tieres ist nicht möglich.
3. Das Tier darf nicht geschlachtet werden.
4. Die Transportkosten trägt B.

Wer ist nun Eigentümer des Tieres und darf das Tier weiterveräußert werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 08:52
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AW: Abgabevertrag

Um was für ein Tier handelt es sich. B ist ist Eigentuemer.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 09:41
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AW: Abgabevertrag

Zitat:
Zitat von bedayba Beitrag anzeigen
Um was für ein Tier handelt es sich. B ist ist Eigentuemer.
da wäre ich aber gaaanz vorsichtig:

Besitz
Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.

Eigentum
Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Ein Gegenstand kann sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/854.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/868.html

BGB § 854
Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

durch den 3. punkt sehe ich den übergang der tatsächlichen gewalt eingeschränkt
- wenn B eigentümer wäre, dürfte er das tierchen (ein kleiner süßer hase ???!!!!) schlachten und futtern (füttern sollte er es auf jeden fall)
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 09:58
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AW: Abgabevertrag

das ist ja blöd..

genau das selbe thema gibt es schon.
vielleich tkönnten wir uns auf eins einigen, sonst blickt ja keiner mehr durch

tierabgebevertrag

ich tippe übtigens auf was größeres. eselchen oder so.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 09:58
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AW: Abgabevertrag

Hast Recht, habe zu vorschnell reagiert
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  #6 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 10:36
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AW: Abgabevertrag

Es ist eine Kuh.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 10:54
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AW: Abgabevertrag

muhhhh!

ich glaube, die muhkuh darf nicht verkauft werden aber sie darf (mit genau den bedingungen wie im vertrag) weitergegeben werden. (bauchgefühl)
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  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 11:36
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AW: Abgabevertrag

Zitat:
Zitat von skeiti Beitrag anzeigen
Es ist eine Kuh.
eine indische (????) aus einem deutschen tierheim (oder direkt aus dem rathaus) ??!!!

Zitat:
Zitat von zeiten
ich glaube, die muhkuh darf nicht verkauft werden aber sie darf (mit genau den bedingungen wie im vertrag) weitergegeben werden. (bauchgefühl)
wahrscheinl müßte der eigentümer darüber informiert werden, wo sich sein eigentum gerade befindet (auch bauchgefühl)

ist "schlachten" und "schächten" in diesem fall juristisch das gleiche ???

http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=020202
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
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