Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

§4TschG

Dies ist eine Diskussion zu §4TschG innerhalb des Forums Tierrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 15:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
§4TschG

Kann dies
Zitat:
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter
Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
im Zusammenhang damit, das bei Mäusen der Betäubungsschlag, laut eines Gutachtens, als nicht akzeptabel angesehen wird, so ausgelegt werden, das man Mäuse für den Zweck als Futtertier, auch ohne Betäubung durch eine geeignete Tötungsmethode, töten darf?

Das hat doch nichts mit der Tierart, an welche man sie verfüttert, zu tun oder?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 23:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: §4TschG

Zitat:
Zitat von Callisto
Kann dies ... im Zusammenhang damit, das bei Mäusen der Betäubungsschlag, laut eines Gutachtens, als nicht akzeptabel angesehen wird, so ausgelegt werden, das man Mäuse für den Zweck als Futtertier, auch ohne Betäubung durch eine geeignete Tötungsmethode, töten darf?
Vorausgesetzt, dass X die erforderliche Sachkunde hat, würde ich sagen: ja. Wobei ich kein ausgewiesener Fachmann für das TierSchG bin.

Was sieht X denn als eine geeignete Tötungsmethode an? Vergasen mit CO2? Cervikale Dislokation? Mit der flachen Hand drauf hauen?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 13:06
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: §4TschG

Zitat:
Zitat von 2much
Vorausgesetzt, dass X die erforderliche Sachkunde hat, würde ich sagen: ja. Wobei ich kein ausgewiesener Fachmann für das TierSchG bin.

Was sieht X denn als eine geeignete Tötungsmethode an? Vergasen mit CO2? Cervikale Dislokation? Mit der flachen Hand drauf hauen?
ok danke erstmal, also X sieht die in diesem Gutachten http://www.bna-sachkunde.de/download...uttertiere.pdf beschriebenen als geeigete Tötungsmethoden an.
__________________
LG

Callisto
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 13:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: §4TschG

Da steht doch nun wirklich alles drin! Warum fragst du also hier nach?

Ich stimme mit dem Autor überein, dass - neben der Sachkunde - die Fertigkeiten des Anwenders hauptausschlaggebend für eine schmerzfreie Tötung sind. Darin sehe ich im übrigen das größte Problem bei dem privaten Tierhalter, der Futtertiere töten möchte! Literatur allein reicht da nicht, es muss einem gezeigt werden und sollte unter fachkundiger Aufsicht geübt werden (natürlich nur mit Tieren, die sowieso getötet werden sollen).

Bei der Dekapitation kann man wohl noch am wenigsten falsch machen, denke ich. Andererseits ist das eine Methode, die auf den unkundigen Betrachter einen barbarischen Eindruck macht. Ob die Dekapitation für die jeweilige Situation überhaupt in Frage kommt, kann ich so nicht beantworten.

Die zervikale Dislokation ist bei Mäusen im Grunde auch recht einfach anzuwenden. Einen Betäubungsschlag empfinde ich, wie auch der Autor, als ungeeignet. Auf diese Weise tötet man manche Fische (wie der Angler), aber keine Mäuse.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 22:08
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Callisto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: §4TschG

Zitat:
Zitat von 2much
Da steht doch nun wirklich alles drin! Warum fragst du also hier nach?
ja sieht X auch so, da X aber eine Diskussion mit Y hatte, der das komlpett anders ausgelegt hat, dachte X sie fragt mal lieber nach. Y sah es nämlich so, das

Zitat:
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter
Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
soviel bedeutet, das z.B. eine Maus nur ohne Betäubung getötet werden darf, wenn das Tier an die sie verfüttert werden soll, nicht anders Ernährt werden kann.
__________________
LG

Callisto
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 10:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: §4TschG

Zitat:
Zitat von Callisto
soviel bedeutet, das z.B. eine Maus nur ohne Betäubung getötet werden darf, wenn das Tier an die sie verfüttert werden soll, nicht anders Ernährt werden kann.
Sehe ich im Grunde auch nicht anders. Wenn du damit deinen Hund füttern wollen würdest, würde ich dir einen Vogel zeigen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Tierrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN