Einzelnen Beitrag anzeigen

  #8 (permalink)  
Alt 09.04.2012, 19:52
Kataster Kataster ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.912
95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)  
AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Ja, das Problem ist hier wohl die Krankheit und der Beweis, ob der Bestand des Züchters infiziert ist oder nicht. Ein negativer Nachweis wäre wertlos, also kann man den Test nicht vernünftig verlangen, er kann den Züchter nicht entlasten.

Wenn es weit verbreitet ist, wäre es kein Mangel.

Wenn es durch Impfung entstanden wäre, wäre es ein normales Risiko bei geimpften Katzen. Ein Impfdurchbruch ist selten, aber nicht ungwöhnlich.

Viel Impfen gilt als Goldstandard - also kein Mangel.

Wenn man das Gesundheitszeugnis nicht heranziehen kann zum Beweis der Gesundheit der Katze an dem Tage, so kann man es sich sparen. Daher würde ich das Gesundheitszeugnis heranziehen, sofern hinreichend viele Tests gemacht wurden.

Wurde das Tier als zuchtgeeignet verkauft, so kann man streiten, ob es diese Eigenschaft erfüllt. Als Indiz würde ich werten, wenn infizierte Tiere konsequent in Quarantäne gehalten würden. Das ist wohl nicht so.

Den zeitlichen Abstand halte ich für weniger wichtig als den Nachweis, ob das Tier sich beim Züchter angesteckt hat. Tierarztpraxis - kann sein. Üblicherweise bringt man kranke Tiere dorthin.

Juristisch ist es mit der Frage des Mangels bei Übergabe klar und einfach. Tiermedizinisch bleibt es unklar, ich finde im Internet auch teilweise widersprüchliche Aussagen.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten