
18.03.2006, 18:49
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2005 Ort: NRW
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| AW: Pferdekauf ohne Vertrag Zitat: |
Zitat von Melli1604 Nun hat sich der ganze Sachverhalt geändert.Weil Y das Pferd scheinbar garnicht mehr gehört.Es wurde wohl vorher schon an jemand andren verkauft.Ist da dann eine Frist zu setzen überhaupt noch sehr sinnvoll ? | Wenn man denn SICHER weiß, dass dem so ist und man es im Streifall vor Gericht beweisen kann, kann man auf die Fristsetzung verzichten. Um sicherzugehen, sollte man die Frist aber trotzdem setzen. Denn es soll Schuldner geben, die bewusst Fehlinformationen streuen, um Zeit zu schinden und die Rechtsverfolgung des Gläubigers zu erschweren. Andererseits gibt es dann auch Gläubiger, darauf reinfallen und sich die rechtliche Geltendmachung nur unnötig schwer machen.
Denn außerdem: Verkauft heißt rechtlich nicht zwingend, dass das Pferd dem anderen Käufer schon gehört. Verkauf heißt nur die Verpflichtung das Eigentum an einer Sache zu übertragen, nicht dass das Eigentum schon übertragen wurde. Zudem kostet so eine Fristsetzung ja "nichts" (außer Zeit) und schadet auch nicht. Also warum darauf verzichten, wenn man keine 100%igen Infos hat?? |