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19. März 2010





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  #1  
Alt 22.02.2006, 16:01
FrankFichten FrankFichten ist offline
Neues Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 4
FrankFichten hat > 5 Renommeepunkte
Thumbs down Abzocke beim IQ Test

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich brauche ihre fachmännische Meinung zu fogendem Sachverhalt:

Sachverhalt:
Firma Mustermann bietet ein Online-Gewinnspiel an. Hierbei handelt es sich um ein IQ-Test. Den Gewinnern winken Preise im Sachwert von über 1000€ wie z.B. Traumurlaub, Wellnesswochende, DVD-Recorder .Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 30€ erhoben.

Firma Mustermann macht in ihrer AGB keine Einschränkungen bei der Selektion der Teilnehmern wie z.B. von Minderjährigen und fordert keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
Nach dem Click auf den Start-Button wird man aufgefordert die AGB zu akzeptieren und eine Maske mit Namen,Anschrift,E-Mail auszufüllen. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse ist man über den Provider identifizierbar.


Nun meine Frage:
Mal angenommen meine Minderjährige Tochter hätte an diesem Gewinnspiel ohne meine Zustimmung teilgenommen.

Müssten ich als Erziehungsberechtigter die 30 € bezahlen ?

Mit freundlichen Grüssen
F. Fichten

Falls gewünscht kann ich die AGB der Firma Mustermann nachreichen
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  #2  
Alt 22.02.2006, 17:15
Atlantis Atlantis ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
Atlantis hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Abzocke beim IQ Test

1. Bitte befolgen Sie in Zukunft die Forumsregeln über die Formulierung von Beiträgen.

2.
Zitat:
Müssten ich als Erziehungsberechtigter die 30 € bezahlen ?
Nein. Der Vertrag ist bis zur Zustimmung durch die Sorgeberechtigten schwebend unwirksam und wird unwirksam, sobald die Zustimmung verweigert wird. In beiden Fällen bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Minderjährigen. Auch gegen die Erziehungsberechtigten bestehen keine Ansprüche, da diese nicht selbst gehandelt haben und deshalb nicht Vertragspartner wurden.
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  #3  
Alt 22.02.2006, 17:38
FrankFichten FrankFichten ist offline
Neues Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 4
FrankFichten hat > 5 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Vielen Dank für die schnelle und qualifizierte Antwort auf das Fallbeispiel.

Mit freundlichen Grüßen

F. Fichten

sorry für den Regelverstoß.
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  #4  
Alt 23.02.2006, 11:06
Loop Loop ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Mar 2004
Ort: NRW
Alter: 27
Beiträge: 1.090
Loop hat > 50 Renommeepunkte Loop hat > 50 Renommeepunkte Loop hat > 50 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Wie wäre denn hier die Beweislast verteilt? Einen Vertragsschluss kann die Firma M ja beweisen. Es würde sich bei der Person des Vertragsschließenden (hier u.U. eine Minderjährige) um eine anspruchsverhindernde Einrede handeln, die vom Beklagten zu beweisen wäre. D.h. die Eltern müssten doch vor Gericht darlegen, dass es wirklich ihre Tochter war, die im Internet war, oder?
Im Ergebnis dürfte das vor Gericht keinen Unterschied machen. Ich wollte nur nochmal nachfragen.
__________________
--- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! ---
Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten.


Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren...
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  #5  
Alt 23.02.2006, 14:51
Atlantis Atlantis ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
Atlantis hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Abzocke beim IQ Test

Zitat:
Zitat von Loop
Wie wäre denn hier die Beweislast verteilt? Einen Vertragsschluss kann die Firma M ja beweisen. Es würde sich bei der Person des Vertragsschließenden (hier u.U. eine Minderjährige) um eine anspruchsverhindernde Einrede handeln, die vom Beklagten zu beweisen wäre. D.h. die Eltern müssten doch vor Gericht darlegen, dass es wirklich ihre Tochter war, die im Internet war, oder?
Im Ergebnis dürfte das vor Gericht keinen Unterschied machen. Ich wollte nur nochmal nachfragen.

Wenn es denn zu einem Prozess käme, sähe es wie folgt aus:

Verklagt werden würde die Tochter auf Zahlung aufgrund vertraglichen Anspruchs. Die Tochter würde (unter Beweisantritt) vortragen, sie sei im Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig gewesen. Zudem würde sie unter Beweisantritt vortragen, dass ihre sorgeberechtigten Eltern dem Veertragsschluss weder vorher zugestimmt, noch diesen nachträglich genehmigt hätten. Vielmehr hätten sie ihn sogar abgelehnt, als sie davon erfuhren.
Rechtsfolge: Ein Vertrag ist niemals wirksam zustande gekommen und deshalb kein Anspruch!
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  #6  
Alt 28.02.2006, 21:39
ScArE ScArE ist offline
Neues Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 1
ScArE hat > 5 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Guten Abend

Tut mir leid, wenn ich das thema wieder aufdecke. Aber ich habe gestern den selben fehler gemacht. Ich bin noch Minderjährig und zur Zeit wissen meine Eltern noch nichts davon, ich möchte es ihnen auch nicht verraten und es selber regeln. Was kann ich dagegen tun. Ich verstehe nicht so ganz was sie alle hier in diesem Beitrag meinen.

Also nochmal im Klartext: Was kann/muss ich tun, damit ich diese 30€ nicht bezahlen muss. Mir ist bereits klar, das ich eigentlich im Recht bin, wenn ich sage, dass ich sie nicht bezahlen will. Aber bitte helft mir


P.S. Tut mir sehr sehr leid wenn ich gegen die Regeln verstoße, aber bei dieser Aufregung kann ich das nicht. Bitte um Verständnis


mfg
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  #7  
Alt 01.03.2006, 13:17
FrankFichten FrankFichten ist offline
Neues Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 4
FrankFichten hat > 5 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

³110 BGB
"Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. "

Bedeutet das das der Mindrjährige in Rahmen seines Taschengeldes Verträge auch ohne Zustimmung der Sorgeb.
abschließen darf?

mfg
F.Fichten
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  #8  
Alt 01.03.2006, 13:26
Atlantis Atlantis ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
Atlantis hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Abzocke beim IQ Test

Zitat:
Zitat von FrankFichten
³110 BGB
"Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. "

Bedeutet das das der Mindrjährige in Rahmen seines Taschengeldes Verträge auch ohne Zustimmung der Sorgeb. abschließen darf?

mfg
F.Fichten

NEIN! Der Vertrag wird erst nachträglich wirksam, wenn der Minderjährige seine (Zahlungs-) Verpflichtung vollständig mit den dort genannten Mitteln tatsächlich bewirkt, d.h. erbracht hat!
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  #9  
Alt 09.03.2006, 09:51
FrankFichten FrankFichten ist offline
Neues Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 4
FrankFichten hat > 5 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

"Rechtsargumente" für die Gültigkeit des Vertrages

-Die Überlassung des Internetzuganges an den Minderjährigen (durch die Erziehungsberechtigten )wird als konkludente Zustimmung für rechtsgeschäftliches Tun des Mind. betrachtet.

Schafft sich ohne Wissen der Erziehungsb. das Kind Zugang zum Internet :
ist das eine Auffsichtspflichtverletzung.

-das ist eine Auffsichtspflichtverletzung /daraus folgt = Schadensersatzanspruch gegenüber Erziehungsberechtigten.

nach dem Motto Eltern haften für ihre Kinder

mfg
F.Fichten
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  #10  
Alt 09.03.2006, 10:00
snud snud ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 1.633
snud hat > 50 Renommeepunkte snud hat > 50 Renommeepunkte snud hat > 50 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Interessantes Argument, klingt aber etwas gewagt.

Das sollnicht heißen, daß es nicht zutrifft. Hätte allerdings große praktische Bedeutung. Hast du dafür auch Rechtsprechung parat?

Ich würde nämlich argumentieren, daß damit der Minderjährigenschutz ausgehebelt würde.

Unabhängig davon, müßte der Anspruchsteller aber erstmal darlegen und im Zweifel beweisen, wer denn den Vertrag abgeschlossen hat.
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  #11  
Alt 09.03.2006, 12:57
Peter68 Peter68 ist offline
Aktives Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2005
Alter: 41
Beiträge: 105
Peter68 hat > 15 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Gegenfrage:

Wäre dann der Gang eines Minderjährigen mit einem Erziehungsberechtigten in ein Einkaufszentrum
eine konkludente Zustimmung zu rechtgeschäftlichem Tun, wenn sich beide in unterschiedlichen Geschäften aufhalten?

Vater sitzt im Cafe und Sohn kauft einen Farbfernseher für 5000 €.............

Daraus soll sich ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers bei nicht Abnahme der Ware wegen
Aufsichtspflichtverletzung ergeben?

Sehr fragwürdig!
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
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  #12  
Alt 09.03.2006, 13:21
Atlantis Atlantis ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
Atlantis hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Abzocke beim IQ Test

Zitat:
Zitat von FrankFichten
"Rechtsargumente" für die Gültigkeit des Vertrages

-Die Überlassung des Internetzuganges an den Minderjährigen (durch die Erziehungsberechtigten )wird als konkludente Zustimmung für rechtsgeschäftliches Tun des Mind. betrachtet.

Schafft sich ohne Wissen der Erziehungsb. das Kind Zugang zum Internet :
ist das eine Auffsichtspflichtverletzung.

-das ist eine Auffsichtspflichtverletzung /daraus folgt = Schadensersatzanspruch gegenüber Erziehungsberechtigten.

nach dem Motto Eltern haften für ihre Kinder

mfg
F.Fichten

Sorry. Aber ich finde, dass das Humbug ist. Der Grundsatz, dass Eltern für ihre Kinder haften, exitiert im Vertragsrecht NICHT! Die Vorschriften der §§ 104 ff BGB regeln ABSCHLIEßEND unter welchen Voraussetzungen Verträge mit Minderjährigen zustandekommen.

Eine konkludente Zustimmung der Eltern zum rechtsgeschäftlichen Tun im Internet kann als an den Haaren herbeigezogen betrachtet werden. Wenn die Eltern ihr Kind in die Stadt lassen und es kommt mit einem teuren Ferrari nach Hause, dann haben sie dem auch ex ante zugestimmt?? Ich glaube kaum!! Warum sollte man bei der Internetnutzung nun eine generelle Zustimmung zum rechtsgeschäftlichen Tun unterstellen? Was ist hier anders, als sonst wo?

Auch mit der Aufsichtspflichtverletzung kommt man so pauschal nicht weiter. Sofern es um die Kosten geht, die unmittelbar durch die Internetnutzung (=Einwahl, Nutzungsdauer etc.) selbst entstehen, müssen sich die Eltern dies sicher zurechnen lassen. Für die darüber hinaus gemachten Erklärungen des Kindes, muss nach allgemeinen Maßstäben abgewogen werden. Dabei muss beachtet werden, dass das Internet lediglich eine Form der Übertragung für Willenserklärungen unter Abwesenden darstellt. Deshalb muss man sich die Frage stellen, wie die Haftung aussehe, wenn der Spross eine Bestellung per Post (z.B. Katalogware) tätigen würde. Hätten die Eltern auch Aufsichtspflichten verletzt? Aber das Wichtigte: Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein Anspruch gegen die Eltern basieren? Mir fällt mangels vertraglicher und sonstiger rechtlicher Beziehungen zum Vertragspartner des Kindes keine andere Rechtsgrundlage als die deliktische ein, auf deren Basis sich ein entsprechender Schadensersatzanspruch konstruieren lassen würde. Das Problem dort ist aber, dass das Vermögen als solches nicht geschützt ist.

In unserer Rechtsordnung existiert nunmal keine allgemeine Einstandspflicht der Eltern für ihre Kinder. Eltern haften eben nur ausnahmsweise für ihre Kinder.
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  #13  
Alt 09.03.2006, 13:24
snud snud ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 1.633
snud hat > 50 Renommeepunkte snud hat > 50 Renommeepunkte snud hat > 50 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Atlantis, genau das wollte ich auf etwas diplomatischere Weise ausdrücken
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  #14  
Alt 03.04.2006, 16:48
Reaper Reaper ist offline
Boardneuling
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 11
Reaper hat > 5 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Hallo,

ich habe gerade eine Rechnung erhalten von der gleichen Firma, bin aber volljährig! Habe aber schlicht und einfach NICHT gewusst dass man da bezahlen muss, habe das einfach überlesen und nicht gedacht dass es kostenpflichtig ist weil ich keine Kontonummer oder ähnliches angegeben habe! Und habe dann auch keine direkte Frage bekommen ob ich einverstanden bin mit dem Bezahlen von den 30€! Ausserdem ist der Gewinn der einem versprochen wird ein 50€ Gutschein, bei dem man sich wieder für einen Vertrag einlässt! Auf den hab ich mich natürlich NICHT eingelassen! Würde aber gerne wissen ob ich auch eine Chance habe dass ich dieses Geld nicht bezahlen muss!

Danke schonmal für die Hilfe!

lg Benjamin
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  #15  
Alt 03.04.2006, 17:32
wusel wusel ist offline
V.I.P.
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.349
wusel hat > 100 Renommeepunkte wusel hat > 100 Renommeepunkte wusel hat > 100 Renommeepunkte wusel hat > 100 Renommeepunkte wusel hat > 100 Renommeepunkte
AW: Abzocke beim IQ Test

Ich finde das ist ein durchaus interessantes Geschäftsmodell.

Ich melde mich also nun mit dem Namen meiner minderjährigen Tochter bei allen möglichen Gewinnspielen an. Dann schaue ich, ob ich gewonnen habe. Falls nein, verweigere ich jegliche Zahlung unter Hinweis auf die Ungültigkeit des Vertrags.
Sollte der böse Anbieter vor Auslosung den Betrag verlangen, dann zahle ich ihn (mit der Kreditkarte, die ich eigens für diesen Zweck auf den Namen meiner Tochter eingerichtet habe, aber nie aus der Hand gebe) und fechte erst nach der Auslosung an.

Hm... klingt perfekt... nur wo bekomme ich jetzt auf die SChnelle einen minderjährige Tochter im internetfähigen Alter her???
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