Zu den JuraForen Rechtsanwalt-Suche Urteile-Sammlung Gesetze-Sammlung Rechtslexikon Rechtsnews Zur Juraforum-Registrierung
 


E-Mail-Adresse:




09. Februar 2010





Partner:
Bildung Forum
Anwälte
 

Zurück   Juraforum > Spezielle Juraforen > Beamtenrecht
Benutzername
Kennwort




Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 01.07.2005, 17:28
Charly Braun Charly Braun ist offline
Neues Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 1
Charly Braun hat > 5 Renommeepunkte
Exclamation Beamter auf Lebenszeit zuhause?

kann das sein,daß ein Beamter unter 30 wegen verschiedenen "Krankheiten" 90% seiner Dienstzeit
abwesend ist, und so eine Versetzung in Heimatnähe erzwingen kann? Kann ein solcher Beamter eigentlich Entlassen werden(kann keine Dienstwaffe mehr tragen, kann nicht lange Autofahren)?
Mit Zitat antworten
- Anzeige -

  #2  
Alt 01.07.2005, 19:38
dietzel dietzel ist offline
Senior Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2005
Ort: München
Beiträge: 399
dietzel hat > 15 Renommeepunkte
AW: Beamter auf Lebenszeit zuhause?

Grundsätzlich ist es schon möglich einen Beamten aufgrund Dienstunfähigkeit zu entlassen. Allerdings wird man diesenm oft eine andere (auch geringerwertigere) Tätigkeit zuweisen.

Bei Polizeivollzugsbeamten muß man zwischen der allgemeinen und der Polizeidienstunfähigkeit (PDU) unterscheiden. Wird die PDU festgestellt so hat der Beamte andere (außerhalb der Polizei liegende) Tätigkeiten zu verrichten.


Aber ich weiß, daß es in der Praxis immer wieder Fälle gibt, in denen Beamte dauerhaft erkrankt sind und mehr oder weniger nur auf dem Papier noch existieren. Aber hier ist es Sache der Dienstbehörde, die gesetzlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen.

Insofern wird man bestimmte Situationen auch bewußt ausnützen können, um eine heimatnahe Versetzung zu erreichen.

Geringfügige andere Regelungen können sich aus den unterschiedlichen Beamtengesetzen der Länder ergeben.
__________________
In Bayern ticken die Uhren anders
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.07.2005, 12:49
kunne60 kunne60 ist offline
Junior Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 84
kunne60 hat > 10 Renommeepunkte
AW: Beamter auf Lebenszeit zuhause?

Die o.g. Verfahrensweise ist möglich, aber dieses ist auch für den betroffenen Beamten und für den Dienstherrn eine Gradwanderung.

Ich gehe davon aus, dass der Beamte bereits auf Lebenszeit verbeamtet worden ist. Die Formulierung "Beamter unter 30" lässt vieles vermuten !!!!

Hier liegt es im Ermessen des Dienstherrn eine Entscheidung zu treffen. Wenn man den Beamten im Dienst behalten will, dann ist das möglich. Unter Umständen wäre auch bei einem Polizeibeamten bei Verlust der Polizeivollzugsdiensttauglichkeit eine Verwendung in der Verwaltung mit kompletter Umschulung möglich !!!!

Aber ebenfalls wäre es möglich ihn bereits mit seinen "unter 30 Jahren" zu pensionieren. Dazu bedarf es aber eines längeren Verfahrensweges und eines Gutachten des Amtsarztes. Fällt dieses in seiner Prognose negativ aus ( umgangssprachlich : ist nicht während eines Zeitraumes von ca. 6 Monaten mit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu rechnen, dann kann der Beamte pensioniert werden )

Also zur Beantwortung der Frage, ob eine Entlassung möglich ist : Ja, diese ist aber nicht zingend erforderlich.

mfg

Kunne60
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht




Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten

vB Code ist An
Smileys sind An
[IMG] Code ist Aus
HTML-Code ist Aus
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Anstatt als Beamter als Angestellter anfangen H0ud3r Beamtenrecht 17 09.06.2006 02:46
Keine Übernahme Ins BeamtenverhÄltnis Auf Lebenszeit???? Jens1979 Beamtenrecht 3 24.03.2006 18:08


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:55 Uhr.




(c) 2004 jurajournal.de - Alle Recht vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Haftung für fremde Inhalte.
Anzeigen