
03.07.2005, 12:49
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Junior Mitglied
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Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 84
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AW: Beamter auf Lebenszeit zuhause?
Die o.g. Verfahrensweise ist möglich, aber dieses ist auch für den betroffenen Beamten und für den Dienstherrn eine Gradwanderung.
Ich gehe davon aus, dass der Beamte bereits auf Lebenszeit verbeamtet worden ist. Die Formulierung "Beamter unter 30" lässt vieles vermuten !!!!
Hier liegt es im Ermessen des Dienstherrn eine Entscheidung zu treffen. Wenn man den Beamten im Dienst behalten will, dann ist das möglich. Unter Umständen wäre auch bei einem Polizeibeamten bei Verlust der Polizeivollzugsdiensttauglichkeit eine Verwendung in der Verwaltung mit kompletter Umschulung möglich !!!!
Aber ebenfalls wäre es möglich ihn bereits mit seinen "unter 30 Jahren" zu pensionieren. Dazu bedarf es aber eines längeren Verfahrensweges und eines Gutachten des Amtsarztes. Fällt dieses in seiner Prognose negativ aus ( umgangssprachlich : ist nicht während eines Zeitraumes von ca. 6 Monaten mit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu rechnen, dann kann der Beamte pensioniert werden )
Also zur Beantwortung der Frage, ob eine Entlassung möglich ist : Ja, diese ist aber nicht zingend erforderlich.
mfg
Kunne60
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