Angenommen, A hat einen Onkel (O), der RA ist. Wie des Lebens Lauf nun ist, gerät A ungewollt und unverschuldet in einen Rechtsstreit/Strafverfahren hinein und braucht anwaltliche Hilfe. Wie jeder normale Mensch in einer solchen Lage handeln würde, fragt A seinen rechtskundigen Verwandten um Rat. O bietet ihm an, das Mandat zu übernehmen, was auch geschieht.
Darf A jetzt aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses kostenlos den Beistand des O bekommen, oder liegt hier ein Verstoß gegen BRAGO/RVG/RBerG vor?
(Nein, das betrifft mich persönlich nicht - schön wär's -, sondern einen Bekannten eines Bekannten eines Bekannten....)
Gruß
Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria
"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Onkel vertritt Neffen. Gewinnt Neffe, hat Onkel Honoraranspruch regelmäßig gegen Gegner - wäre ja albern darauf zu verzichtet, bloß weil Mandant mit einem verwandt ist.
Verliert Neffe, stellt man offiziell und für die Akten Rechnung, setzt diese aber nicht durch.
Kein Standesrecht kann einen Zwingen, seine Honoraransprüche gerichtlich durchzusetzen. Insofern ist dieses Verhalten auch mit dem Standesrecht im Einklang. Zumal ja jeder Anwalt irgendwelche Neffen, Brüder, Eltern usw. hat, die früher oder später auf einen zukommen. Weiß, wovon ich rede...
Gruß,
fob
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