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  #1  
Alt 28.12.2006, 09:16
gemeinheit gemeinheit ist offline
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gemeinheit hat > 5 Renommeepunkte
Lightbulb Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Rein fiktiv: Mal angenommen eine Ehefrau A weigert sich ständig zum Beischlaf mit Ehemann B und enthält sich auch so jeglicher sexueller Aktivität. Ehemann B kann diesen Zustand, der über Jahre andauerte, nicht mehr hinnehmen. Ist solch eine Ehe vor Gesetz als zerrütet zu betrachten oder spielt Beischlaf in einer ehelichen Beziehung keine relevante Rolle?
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  #2  
Alt 28.12.2006, 13:48
Defendant Defendant ist offline
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Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte Defendant hat > 350 Renommeepunkte
Defendant eine Nachricht über ICQ schicken
AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

§ 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft begründet, wird nach allgemeiner Ansicht so verstanden, dass bei normaler physisher und psychischer Disposition der Ehepartner diese zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet sind. Also Geschlechtsverkehr zu haben haben; folglich dürfte man eine Ehe, in welcher nur einer der Ehegatten Lust auf Geschlechtsverkehr und u.U. das Bedürfnis danach hat und der anderer Ehepartner nicht, als zerüttet ansehen.
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  #3  
Alt 28.12.2006, 15:59
gemeinheit gemeinheit ist offline
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Beiträge: 2
gemeinheit hat > 5 Renommeepunkte
AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von Defendant
§ 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft begründet, wird nach allgemeiner Ansicht so verstanden, dass bei normaler physisher und psychischer Disposition der Ehepartner diese zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet sind. Also Geschlechtsverkehr zu haben haben; folglich dürfte man eine Ehe, in welcher nur einer der Ehegatten Lust auf Geschlechtsverkehr und u.U. das Bedürfnis danach hat und der anderer Ehepartner nicht, als zerüttet ansehen.


Danke für die Info. Das hilft schon sehr weiter. Fiktive Ehefrau A vertritt die Ansicht sie ist nicht dazu verpflichtet. Somit kann man ja nach § 1353 BGB gute Chancen für den Ehemann B sehen.
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  #4  
Alt 28.12.2006, 17:45
CruNCC CruNCC ist offline
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CruNCC hat > 125 Renommeepunkte CruNCC hat > 125 Renommeepunkte CruNCC hat > 125 Renommeepunkte CruNCC hat > 125 Renommeepunkte CruNCC hat > 125 Renommeepunkte CruNCC hat > 125 Renommeepunkte
AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von gemeinheit
Rein fiktiv: Mal angenommen eine Ehefrau A weigert sich ständig zum Beischlaf mit Ehemann B und enthält sich auch so jeglicher sexueller Aktivität. Ehemann B kann diesen Zustand, der über Jahre andauerte, nicht mehr hinnehmen. Ist solch eine Ehe vor Gesetz als zerrütet zu betrachten oder spielt Beischlaf in einer ehelichen Beziehung keine relevante Rolle?

Frage mich gerade was das soll? Soll der Ehefrau mit § 1353 gedroht werden? Oder soll der Beischlaf "per Gerichtsbeschluss/urteil eingeklagt" werden?
Bei einer Ehescheidung spielt die "Schuldfrage" keine Rolle mehr. Auch wird nicht vom Gericht überprüft ob die Ehe "zerrüttet" ist. Eine Ehe kann egal aus welchem Grund nach einem Jahr Getrenntleben geschieden werden (wenn beide einverstanden sind). Ansonsten nach drei Jahren Getrenntlebens.
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  #5  
Alt 28.12.2006, 18:52
Pro Pro ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von Defendant
Ehepartner diese zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet sind. Also Geschlechtsverkehr zu haben haben; folglich dürfte man eine Ehe, in welcher nur einer der Ehegatten Lust auf Geschlechtsverkehr und u.U. das Bedürfnis danach hat und der anderer Ehepartner nicht, als zerüttet ansehen.

Das ist ja wohl nicht Ihr ernst, oder? Wo auch immer Sie diese Formulierung her haben, aus 1353 BGB stammt diese nicht. Lesen Sie bitte mal ganz genau den Abs. 2 des 1353 BGB und denken mal darüber nach. Seit wann besteht eine Ehe mit auf der Grundlage des Geschlechtsaktes? Niemand, aber auch niemand kann in Deutschland oder einem EU-Land zum Sex gezwungen werden, auch durch eine Eheschliessung nicht.
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  #6  
Alt 28.12.2006, 20:38
Monodome Monodome ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

@Pro

So stehts aber auch in meinem kleinen BGB-Büchlein .....muss mal im Palandt nachschaun was der meint
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In dubio pro reo
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  #7  
Alt 28.12.2006, 20:51
Monodome Monodome ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Ahja, siehe da, §1353 BGB, Rd. 7 Palandt, 62. Aufl.

Der mit der Eheschließung indizierten gegenseitiger Zuneigung entspricht, nach individuellem Verhältnis, nach dem traditionellen Eheverständen die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft (BGH NJW 67, 1079, Ausnahme bei Strafhaft), ferner die Pflicht zur ehelichen Treue.
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In dubio pro reo
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  #8  
Alt 28.12.2006, 23:19
Pro Pro ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Und hier wieder die Beiträge von Goldbart, die weder zur Falllösung beitragen noch der Allgemeinheit dienen.
PS: Das z.B. hätten Sie sich sparen können.
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  #9  
Alt 28.12.2006, 23:40
CruNCC CruNCC ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von Pro
Und hier wieder die Beiträge von Goldbart, die weder zur Falllösung beitragen noch der Allgemeinheit dienen.
PS: Das z.B. hätten Sie sich sparen können.

Kann dem nur zustimmen!
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  #10  
Alt 28.12.2006, 23:59
Monodome Monodome ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Eine Präzedenzfall gibts wahrscheinlich zum 1353er nicht oder ....... würde mich mal interessieren wie hier vollstreckt werden würde
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  #11  
Alt 29.12.2006, 00:03
Pro Pro ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Locker, locker, nur nicht zu verkrampft...

Nun ja, dies sind nur Ihre Beiträge.
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  #12  
Alt 29.12.2006, 02:38
Pete76 Pete76 ist offline
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Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte Pete76 hat > 350 Renommeepunkte
AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Dennoch kann ich die Bedenken von Pro sehr gut nachvollziehen. Die Frage ist auch, ob die Auslegung des §1353 BGB (auch wenn ich da Palandt widerspreche) nicht etwas zu eng ist, wenn es um den ehelichen Beischlaf geht. Wir dürfen nicht vergessen, wann diese Gesetze und vorallem vor welchem Hintergrund diese Gesetze entstanden sind. Der 1353 BGB sagt ja nicht explizit, daß der eheliche Beischlaf statt zu finden hat. Das wird durch den Ausdruck "Gemeinschaft" aber implizit ausgesagt. Wenn wir jetzt mal 100 oder 1000 Jahre zurückgehen, würde man den 1353 genau so auslegen, wie es im Palandt steht. Heute, denke ich, müssen wir die Auslegung etwas anders angehen. Zum einen weil sich die Gesellschaft sehr verändert hat und zum anderen müssen wir auch den Grundrechten insoweit Rechnung tragen, als daß der 1353 nicht so eng ausgelegt wird, daß er gegen die Grundrechte läuft - also zB gegen die Persönlichkeitsrechte (insbes. der Frau). Die Ehe war Annodazumal eine Institution die als heilig galt. Heute gilt sie das in den weiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr. Eine Zerrüttung zu konstruieren, wo uU keine ist - auch wenn die Partner sich nicht regelmäßig in den Betten balgen - könnte echt kompliziert werden. Das Telos der Norm ist ja ganz offensichtlich eine "Trennungserleichterung" für den um den Sex geprellten Partner.

Ob das jetzt nun wirklich vernünftige Kriterien sind eine Ehe als "gut" zu bezeichnen, sei mal dahin gestellt. Tatsache ist, und da haben Defendant, Staatsanwalt und Palandt (fühlt euch geehrt in einem Atemzug mit dem Palandt genannt zu werden ) recht: es gibt Pflicht zum ehelichen Beischlaf und auch richterliche Anweisungen "den ehelichen Pflichten nachzukommen". Ich male mir jetzt mal im Stillen aus, wie das Gericht das überprüfen will und ob da bestimmte Praktiken gemeint sind (*peitsch* ). Dennoch mal die Frage an die ganzen Rechtsfreaks unter uns: ist der 1353 eigentlich noch so zeitgemäß? Denn das "traditionelle" Eheverständnis gibt es (schon statistisch) nicht mehr. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch den 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB Da wird auf die Pflichten des 1353 verwiesen. Heisst es nicht, daß Gesetze dem Prinzip der Bestimmtheit unterliegen müssen? Wie weiss ich den jetzt, wenn ich meine Freundin heirate, ob es nicht Gründe gibt, die Ehe schnell nach §1353 iVm 1314 BGB zu annulieren (jetzt mal von der sexuellen Komponente abgesehen )


Viele Grüße,

Peter
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  #13  
Alt 29.12.2006, 03:11
Pete76 Pete76 ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Das Thema der Diskreditierung und deren Motivation wird sich einem vllt noch nach und nach erschliessen. Es wird lange nicht alles so heiss gegessen, wie es gekocht wird... hoffe ich zumindest

---

Es stimmt schon, daß es noch immer ein gültiges Indiz für eine gescheiterte Ehe ist, ob die beiden ehem. Turteltäubchen noch "was" miteinander haben. Jetzt könnte ich aber dagegen halten, daß zum Geschlechtsverkehr ja nicht immer die innere Verbundenheit oder Liebe gehören muss. Warum also ist das, was in einer Beziehung eigentlich nebensächlich ist also ein Ausschlag für eine gute Beziehung oder Ehe. Ich persönlich finde ja, man sollte nach anderen Kriterien urteilen - zB nach der Frage, wie sich zum Beispiel gemeinsame Interessen zusammensetzen und wie beide Seiten zB die Relevanz des Verbringens gemeinsamer Zeit bewerten. Daraus setzt sich eine Beziehung ja hauptsächlich zusammen... auch wenn die schönste Nebensache der Welt eben ein Kriterium ist. Aber Du hast da schon ganz recht... darüber könnte man wohl lange diskutieren.

Eine angenehme Nacht noch!

Peter M. ()
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  #14  
Alt 29.12.2006, 03:59
Domingo Domingo ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Hat noch nie jemand von Euch §888 Abs. 3 ZPO gelesen?

Ansonsten ist die Diskussion sehr interessant Ich persönlich bin zwar weit entfernt, die Ehe als etwas Heiliges anzusehen, doch meine ich nach wie vor, dass Sex eigentlich dazugehören sollte und dass die Ehe bei Sexlosigkeit als gescheitert anzusehen und zu scheiden wäre. Das ist aber womöglich nur die verkrustete Sichtweise eines Menschen, dem die Musik aus den 80er Jahren Sehnsuchtsanfälle bereitet Auf jeden Fall weiß ich nicht, was an dieser Auffassung den Grundrechten o.ä. widersprechen sollte.

Meint

Domingo
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  #15  
Alt 29.12.2006, 09:44
Sebastian Sebastian ist offline
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

...so hab hier mal aufgeräumt.

Don't feed trolls...

Keine persönlichen Anfeindungen!

...ansonsten ist das Thema m.E. ausdiskutiert.

...closed.

Guten Rutsch!
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