Dies ist eine Diskussion zu Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Er wird einen Bußgeldbescheid über fast 200€ mit 3 Punkten & 1 Monat Fahrverbot bekommen. Er ist vorher nie auffällig gewesen. Ist jetzt davon auszugehen, dass er eine "Straftat" oder "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen hat? Er war ja in der Baustelle allein und hat somit niemanden gefährdet? Wird es einen Eintrag in das BZR geben und muss er damit rechnen, dass er nicht mehr verbeamtet werden kann? Kann er durch Einsicht in sein Fehlverhalten irgendwie den Straftatbestand abmildern, so es denn eine Straftat sei? Bringt es etwas, im Vorfeld anzukündigen, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen? Gruß |
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Die bloße Tatsache des zu schnellen Fahrens erfüllt keinen Straftatbestand. Wer von uns ist nicht schon mit 110 km/h durch einen Baustellenbereich gefahren? |
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Demnach müsse sich der Sünder aus dem Fall keine Sorgen um die Verbeamtung machen? Edit: In diesem Zusammenhang ist noch eine Frage zu klären. Was wird in der Flensburger Datei gespeichert? Nur die Punkte oder auch das Fahrverbot? Werden alle Einträge nach zwei Jahren + 1 Jahr Übergangszeit gelöscht oder bleibt ein Eintrag ewig bestehen? Geändert von tikaud (04.08.2011 um 02:20 Uhr). |
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Ich hoffe, das trifft nur auf einspurige Baustellen zu. |
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Zur Sache bitte? |
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Ne, bei zweispurigen fahre ich quer, ich hab ein Zauberauto und kann die Reifen drehen
__________________ Zitat:
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? @ TE: Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrszentralregister Seit wann darf man mit einem Rollstuhl auf die Autobahn? |
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Spießer! |
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| AW: Zu schnelles Fahren = Straftat = Verbeamtung ist bedroht? Hallo, es ist ja schön, dass dieser Thread dazu genutzt wird, sich über seine Fahrweisen zu unterhalten. Aber das war nicht meine Intention. Noch einmal zurück zu meinen Fragen: 1. Verbeamtung in Gefahr ja / nein? 2. Milderung durch Aufbauseminar ja / nein? 3a. Eintrag in Flensburg: befristetes Fahrverbot ja / nein 3b. falls ja: Wie lange ist der Eintrag gespeichert? Zwei, fünf, zehn Jahre oder für immer? 3c. Gilt von da an ab immer, also bis zur Führerscheinabgabe, dass der Fahrer nun schon ab 26 km/h zu schnell mit einem befristeten Fahrverbot zu rechnen hat oder wird dies mit dem Löschen der Punkte in 2 Jahren + Frist auch "gelöscht? Der schon gesendete Link beantwortete diese Fragen nicht. Bitte nur die Fragen beantworten, danke. Gruß |
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