Dies ist eine Diskussion zu Zu schnell gefahren ? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Zu schnell gefahren ? Also stellen wir uns mal fiktiv vor. Person A ist mit einem Auto unterwegs, viel zu schnell, fährt damit an einer stehenden Straßenbahn vorbei. Es gibt Zeugen, diese melden es der Polizei. Daraufhin bekommt der Halter des Autos einen Brief mit dieser Beschuldigung. Jedoch ist Halter ungleich Fahrer zu diesem Zeitpunkt gewesen und hatte auch ein anderes Geschlecht was sich mit der Zeugenaussage deckt. Deshalb wird gebeten (im Brief) den Fahrer, zum Zeitpunkt der Tatzeit anzugeben. Dieser Bitte wird jedoch nicht nachgegangen, weil sich der Halter auf das Aussageverweigerungsrecht bezieht (naher Verwandter). Daraufhin bekommt der Fahrer den selben Brief nochmals mit der Bitte sich dazu zu äußern. Wie sie auf den Fahrer aufmerksam wurden ist mir in diesem fiktiven Fall rätselhaft, obwohl auch logisch wenn es ein / sehr naher Verwandter ist. Was sollte Fahrer/Person A jetzt tun ? An sich stimmt es zwar das er der Fahrer ist, aber so wirklich ermittelt haben sie ihn nicht, eher geraten wer es denn sein könnte? Welche Möglichkeiten stehen ihm offen, welche Chancen hat er ? Vielen Dank Geändert von Vieweg (17.06.2011 um 18:40 Uhr). |
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| AW: Zu schnell gefahren ? Zunächst einmal wie wurde festgestellt, dass A zu schnell gefahren ist? Gemessen? Geschätzt? Was wird A konkret vorgeworfen? A muß weder als Halter Angaben zum Fahrer machen noch als Fahrer Angaben zum Tatbestand. Er muß in den Schreiben der Polizei nur Angaben zu seiner Personm achen. Alles andere kann er ignorieren und warten was passiert.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Zu schnell gefahren ? Er muß überhaupt keine Angaben machen und kann das Schreiben auch komplett ignorieren. |
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