Dies ist eine Diskussion zu Zeuge macht falsche Aussage innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Zeuge macht falsche Aussage Fahrer A möchte aus einer Nebenstraße in eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen. Plötzlich kommt, für ihn von der rechten Seite, ein Müllfahrzeug, was in die Straße einbiegen möchte, wo Fahrer A steht. Das Müllfahrzeug aber kann nicht einbiegen, da es dort zu eng ist. Es steht dort, blinkt links, und der der Müllfahrzeugfahrer winkt Fahre A zu, das er schon einmal heraus fährt. In dem Momemnt wo Fahrer A sich gerade in die Straße vortastet, kommt ein PKW an (Fahrerin B), die das links blinkende Müllfahrzeug überholt und mit Fahrer A kollidiert. Während die beiden Unfallbeteiligten die Polizei rufen, fährt das Müllfahrzeug nach entfernen vom Unfallort weg. Der Unfall wurd so von der Polizei aufgenommen und von beiden Unfallbeteiligten bestätigt. Am nächsten Tag bestätigen die Mülllfahrzeugleutchen den Unfallablauf gegenüber dem Ehemann einer der beiden Unfallbeteiligten. Die VS von A zieht aufgrund des Polizeiberichtes Fahrerin B 25 % vom Schaden ab. Nun sollen die Müllfahrer befragt werden. Wenn nämlich das Fahrzeug in der Tat links geblinkt hat, dann überholt wurde, wäre der Abzug des Schadens noch höher. Plötzlich sagen die Müllfahrzeugleutchen "Wir haben nichts gesehen, als wir da ankamen war der Unfall schon geschehen." Diese Aussage ist faktisch falsch, widerspricht auch den Aussagen aller. Auch der Hinweis auf eventuelle strafrechtliche Folgen ändert nichts an den Aussagen der Müllfahrzeugleute. Was kann man machen, um diese zu einer Aussage zu bewegen. Zu einer wahren Aussage, so wie es war. Kann man die Leute wegen des Verdachtes der Fahreflucht, unerlaubtes entfernen vom Unfallort, o.ä. anzeigen? Damit müssten sie bei der Polizei eine Aussage machen und eventuell erklären, wieso ihre Aussagen anders sind als die der Zeugen und der Bericht der Polizei. ) |
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| AW: Zeuge macht falsche Aussage Zitat:
Zitat:
Der Fahrer hat dann einen Beschuldigtenstatus. Er muss dann weder bei der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht eine Aussage tätigen. Und sollte er sich zur Sache äußern darf er lügen, dass sich die Balken biegen. (Solange er keinen anderen falsch verdächtigt) Zitat:
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| AW: Zeuge macht falsche Aussage So, neuer Sachstand: Fahrer A hatte gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt. Er sieht Fahrer B als Hauptverursacher, hat er doch ein links blinkendes Müllfahrzeug überholt. Die (vermeintlichen) Zeugen, d.h. die Müllwerker, bestätigten am nächsten Tag gegenüber einem Angehörigen von Fahrer A die gesamte Situation. Vier Wochen später, nachdem Fahrer A das Müllentsorgungsunternehmen wegen dem Personal anschrieb und auf eine kommende Zeugenaussage gegenüber der Versicherung hinwies, antwortete das Müllentsorgungsunternehmen, dass Fahrer und Mülllader ausgesagt hätten, nichts zu dem Unfall sagen zu können. Als das Müllfahrzeug an der Stelle ankam, wäre der Unfall schon passiert. `Hätten beide auch nach hartnäckigem Nachfargen durrch die Vorgesetzten weiterhin so ausgesagt. Nun hat sich die Sache schnell weiter entwickelt: Die Staaatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet und vom Müllentsorgungsunternehmen die Namen des Teams angefordert. Neueste Aussage des Müllentsorgungsunternehmen: Der Fahrer habe nun ausgesagt, er könne sich an den Unfall und das ganze nicht mehr erinner (das ist jetzt ca. 8 Wochen her). Zudem sei der Fahrer schwerbehindert und seine Erkrankung bestätige seine letzte Aussage, dass er sich nicht daran erinnern könne. Diese Erkrankung habe ihm den Schwerbehindertenstatus eingebracht. Soll heißen - aufgrund seiner geistigen/ psychischen/ neurologischen Erkrankung und Schwerbehinderung ist ihm das abzunehmen!!!! Er darf demnach ein mehrtonniges Müllfahrzeug durch alle Straßen fahren, hat aber offensichtlich eine dermaßen schwere Erkrankung (die verbunden ist mit Erinnerungs- oder Gedächtnislücken), die ihm auf der anderen Seite einen Freifahrtsschein geben (sollen). Der Müllader, der hinten auf dem Müllfahrzeug mitfährt und keine Erkrankung? hat, bleibt auch bei der Aussage, erst nach dem Unfall an der Stelle angekommen zu sein. Frage: Schätze ich das richtig ein das es nun sehr unbequem für das Müllwerkerteam werden kann? Kann Fahrer A, der ja nur gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt hat, noch eine weitaus "schlimmere" Strafee blühen? Wie ist die Einschaltung der Staatsanwaltsschaft zu deuten? |
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| AW: Zeuge macht falsche Aussage Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber in diesem Fall würde es auf jeden Fall Sinn für Person A machen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und evtl. auch Ratschläge geben, ob der Einspruch nicht zurückgenommen werden sollte. |
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