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Zeuge macht falsche Aussage

Dies ist eine Diskussion zu Zeuge macht falsche Aussage innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 26.08.2008, 21:29
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Zeuge macht falsche Aussage

Ich hatte hierzu bereits einmal angefragt:

Fahrer A möchte aus einer Nebenstraße in eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen.
Plötzlich kommt, für ihn von der rechten Seite, ein Müllfahrzeug, was in die Straße einbiegen möchte, wo Fahrer A steht.

Das Müllfahrzeug aber kann nicht einbiegen, da es dort zu eng ist.
Es steht dort, blinkt links, und der der Müllfahrzeugfahrer winkt Fahre A zu, das er schon einmal heraus fährt.

In dem Momemnt wo Fahrer A sich gerade in die Straße vortastet, kommt ein PKW an (Fahrerin B), die das links blinkende Müllfahrzeug überholt und mit Fahrer A kollidiert.
Während die beiden Unfallbeteiligten die Polizei rufen, fährt das Müllfahrzeug nach entfernen vom Unfallort weg.

Der Unfall wurd so von der Polizei aufgenommen und von beiden Unfallbeteiligten bestätigt.
Am nächsten Tag bestätigen die Mülllfahrzeugleutchen den Unfallablauf gegenüber dem Ehemann einer der beiden Unfallbeteiligten.

Die VS von A zieht aufgrund des Polizeiberichtes Fahrerin B 25 % vom Schaden ab.

Nun sollen die Müllfahrer befragt werden. Wenn nämlich das Fahrzeug in der Tat links geblinkt hat, dann überholt wurde, wäre der Abzug des Schadens noch höher.
Plötzlich sagen die Müllfahrzeugleutchen "Wir haben nichts gesehen, als wir da ankamen war der Unfall schon geschehen."

Diese Aussage ist faktisch falsch, widerspricht auch den Aussagen aller. Auch der Hinweis auf eventuelle strafrechtliche Folgen ändert nichts an den Aussagen der Müllfahrzeugleute.

Was kann man machen, um diese zu einer Aussage zu bewegen. Zu einer wahren Aussage, so wie es war.
Kann man die Leute wegen des Verdachtes der Fahreflucht, unerlaubtes entfernen vom Unfallort, o.ä. anzeigen? Damit müssten sie bei der Polizei eine Aussage machen und eventuell erklären, wieso ihre Aussagen anders sind als die der Zeugen und der Bericht der Polizei.

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Alt 27.08.2008, 13:56
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AW: Zeuge macht falsche Aussage

Zitat:
Zitat von tsts1
Auch der Hinweis auf eventuelle strafrechtliche Folgen ändert nichts an den Aussagen der Müllfahrzeugleute.
Was denn für strafrechtliche Folgen?

Zitat:
Zitat von tsts1
Kann man die Leute wegen des Verdachtes der Fahreflucht, unerlaubtes entfernen vom Unfallort, o.ä. anzeigen? Damit müssten sie bei der Polizei eine Aussage machen und eventuell erklären, wieso ihre Aussagen anders sind als die der Zeugen und der Bericht der Polizei.
Theoretisch könnte man den Fahrer als Unfallbeteiligten sehen. Wenn sich dieser unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat, könne man schon von dieser Straftat (gem. § 142 StGB) ausgehen. (ist aber, so wie ich den Sachverhalt verstehe, schon etwas weit hergeholt)

Der Fahrer hat dann einen Beschuldigtenstatus. Er muss dann weder bei der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht eine Aussage tätigen. Und sollte er sich zur Sache äußern darf er lügen, dass sich die Balken biegen. (Solange er keinen anderen falsch verdächtigt)

Zitat:
Zitat von tsts1
Was kann man machen, um diese zu einer Aussage zu bewegen. Zu einer wahren Aussage, so wie es war.
Ja schlussendlich wird am Ende auch bei so einer zivilrechtlichen Angelegenheit ein Richter entscheiden müssen, der die Beteiligten und Zeugen vorlädt. Diese müssen dann wahrheitsgemäße Angaben machen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 18:15
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AW: Zeuge macht falsche Aussage

So, neuer Sachstand:

Fahrer A hatte gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt. Er sieht Fahrer B als Hauptverursacher, hat er doch ein links blinkendes Müllfahrzeug überholt.

Die (vermeintlichen) Zeugen, d.h. die Müllwerker, bestätigten am nächsten Tag gegenüber einem Angehörigen von Fahrer A die gesamte Situation.

Vier Wochen später, nachdem Fahrer A das Müllentsorgungsunternehmen wegen dem Personal anschrieb und auf eine kommende Zeugenaussage gegenüber der Versicherung hinwies, antwortete das Müllentsorgungsunternehmen, dass Fahrer und Mülllader ausgesagt hätten, nichts zu dem Unfall sagen zu können. Als das Müllfahrzeug an der Stelle ankam, wäre der Unfall schon passiert. `Hätten beide auch nach hartnäckigem Nachfargen durrch die Vorgesetzten weiterhin so ausgesagt.

Nun hat sich die Sache schnell weiter entwickelt:

Die Staaatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet und vom Müllentsorgungsunternehmen die Namen des Teams angefordert.

Neueste Aussage des Müllentsorgungsunternehmen: Der Fahrer habe nun ausgesagt, er könne sich an den Unfall und das ganze nicht mehr erinner (das ist jetzt ca. 8 Wochen her). Zudem sei der Fahrer schwerbehindert und seine Erkrankung bestätige seine letzte Aussage, dass er sich nicht daran erinnern könne. Diese Erkrankung habe ihm den Schwerbehindertenstatus eingebracht.
Soll heißen - aufgrund seiner geistigen/ psychischen/ neurologischen Erkrankung und Schwerbehinderung ist ihm das abzunehmen!!!!

Er darf demnach ein mehrtonniges Müllfahrzeug durch alle Straßen fahren, hat aber offensichtlich eine dermaßen schwere Erkrankung (die verbunden ist mit Erinnerungs- oder Gedächtnislücken), die ihm auf der anderen Seite einen Freifahrtsschein geben (sollen).
Der Müllader, der hinten auf dem Müllfahrzeug mitfährt und keine Erkrankung? hat, bleibt auch bei der Aussage, erst nach dem Unfall an der Stelle angekommen zu sein.

Frage: Schätze ich das richtig ein das es nun sehr unbequem für das Müllwerkerteam werden kann?

Kann Fahrer A, der ja nur gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt hat, noch eine weitaus "schlimmere" Strafee blühen?

Wie ist die Einschaltung der Staatsanwaltsschaft zu deuten?
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Alt 27.08.2008, 18:56
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AW: Zeuge macht falsche Aussage

Zitat:
Zitat von tsts1
Frage: Schätze ich das richtig ein das es nun sehr unbequem für das Müllwerkerteam werden kann?
Wohl eher nicht.

Zitat:
Zitat von tsts1
Kann Fahrer A, der ja nur gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt hat, noch eine weitaus "schlimmere" Strafee blühen?
Es wird wohl, sollte er es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, teurer werden. Er wird bei einer Verurteilung die Gerichtskosten und sämtliche Auslagen der Zeugen tragen müssen.

Zitat:
Zitat von tsts1
Wie ist die Einschaltung der Staatsanwaltsschaft zu deuten?
In meinen Augen ist Fahrer A auf jeden Fall Unfallverursacher und er hat sich ordnungswidrig verhalten. Nachdem gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde, geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft und es wird wohl eine Gerichtsverhandlung stattfinden. Ich vermute nun, dass aus dem Grund die Personalien der Müllabfuhrpersonen nachträglich festgestellt wurden, damit diese in der kommenden Gerichtsverhandlung als Zeugen geladen werden können.

Aber in diesem Fall würde es auf jeden Fall Sinn für Person A machen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und evtl. auch Ratschläge geben, ob der Einspruch nicht zurückgenommen werden sollte.
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