Dies ist eine Diskussion zu Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige Wie lange kann man zum Beispiel eine Nötigung im Straßenverkehr zur Anzeige brinegn? Vielen Dank für Die Information. |
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| AW: Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige Die Tat kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist angezeigt werden. Im Falle der Nötigung beträgt diese fünf Jahre. |
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| AW: Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige Ich dachte bei solchen Sachen sind es drei Monate ab bekannt werden der Tat oder trifft das ausschließlich auf den Strafantrag zu?
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| AW: Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige @ Angelito: Richtig, soweit ich das noch weiß, beziehen sich die 3 Monate ab bekannt werden der Tat auf den Strafantrag... @ Libera: Nötigung ist doch ein Vergehen, die dürfte doch nach 3 Jahren verjährt sein?
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige Zitat:
Nein, nach § 78 III Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. |
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| AW: Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige Du hast Recht... Ich stolpere da immer im Gesetzestext über das "im Höchstmaß"! Bei der Nötigung beträgt somit die Verjährungsfrist fünf Jahre!
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Zeit vom Vorfall bis zur Anzeige Zitat:
__________________ Zitat:
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