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wie verhalten?

Dies ist eine Diskussion zu wie verhalten? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 19.10.2011, 15:22
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wie verhalten?

Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf das Thema MPU mit KT. Wie sollte man sich verhalten wenn man seine MPU vor zwei Wochen gemacht hat unt lt. dem Psychologen keine weiteren Auflagen erforderlich sind. Es gab auch keine Auflage zur Abstinenz trotzdem ist man aber zwei Mal freiwillig zum Screening gegangen. Gestern erhält man dann per Post einen weiteren Termin zum Screening. Wenn man den Nachweis über einen Zeitraum vorlegen muß sind die Regel ja immer 4 - 6 mal aber wie ist es wenn selbst die 2 Mal gar nicht gefordert waren? Muss ich dann ein weiteres Mal "freiwillig" Geld bezahlen um mein Gutachten zu erhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 15:58
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AW: wie verhalten?

Zitat:
keine weiteren Auflagen
Die Anordnung zum Screening zu gehen erging doch bereits vor der MPU, oder nicht? Somit werden keine weiteren Auflagen erteilt, die angeordneten bleiben jedoch bestehen...
__________________
ET TU, BRUTE?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 16:55
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AW: wie verhalten?

es gab keine Anordnung. Ihm wurde keine Abstinenz auferlegt. Er hat die 2 Screenings praktisch nur gemacht weil er dachte dass das vielleicht nen guten Eindruck macht. Und laut Psychologen hat er bestanden er hat es aber noch nicht schriftlich. Könnte das negative Auswirkungen im Nachhinein haben wenn er da nicht hin geht? Ist ja auch net ganz billig so ein Test....
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