Dies ist eine Diskussion zu Wie ist hier die Vorfahrtsregel? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Folgendes vorweg: Straße 1 hat keinen Namen, also vermutlich einfach eine Nebenstraße die zu Garagenkomplexen führt. Straße 2 ist eine verlängerte Straße aus einem Wohngebiet und hat einen Namen. Die Situation: Fahrzeug "a" kommt an die Kreuzung und will geradeaus. Fahrzeug "b" kommt an die Kreuzung und will nach links, also in Richtung "a" abbiegen. Fahrzeug "c" kommt an die Kreuzung und will Richtung "b" abbiegen, also links. Ist die Straße ohne Namen vorrangig einzuordnen, also mit Vorfahrtsrecht oder gilt hier "Rechts vor Links"? Bild: http://www.bilder-hochladen.net/file...9b6-1-c4ca.jpg Edit: Straße 1 endet im unteren Bildende in einer Bundesstraße, bei der regulär Vorfahrt beachtet werden muß. Geändert von justastring (02.02.2012 um 14:48 Uhr). Grund: ergänzende Beschreibung |
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| AW: Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Ob eine Straße einen Namen hat oder nicht ist unbedeutend. Wenn weder Schilder noch Ampeln noch Verkehrspolizisten den Verkehr regeln, gilt rechts vor links. Ausnahme hierfür wäre das Fahren von einem Bürgersteig (zB vom Supermarktparkplatz runter, über den Bürgersteig auf die Straße). Hier muss der vom Bürgersteigkommende ungeachtet rechts vor links warten. Befinden sich an einer Kreuzung, oder wie hier, an einer dreigliedrigen Straße 3 Autos, die RvL in ihrer Konstellation unanwendbar machen, so liegt es an den Fahrern, sich mit Handzeichen über die Vorfahrt zu verständigen und die Situation so aufzulösen. |
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| AW: Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Danke für die schnelle Antwort. Aber wie gestaltet sich die Situation, wenn im Übergangsbereich von Straße 2 zu Straße 1 Platten im Boden eingelegt sind, die vermuten lassen, daß es sich um einen abgesenkten Bordstein handeln könnte? |
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| AW: Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Zitat:
Anderer Straßenbelag (Pflaster, Beton etc.) führt nicht dazu, dass RvL nicht gilt. Die Frage ist also: Gibt es einen abgesenkten Bordstein ? Ja/Nein |
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| AW: Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Im Zweifel über den Bordsteincharakter einer vermeintlich untergeordneten Straße stellt die Straßenverkehrsbehörde regelmäßig dort vor der Kreuzung ein Z 205 auf. Fehlt diese negative -- und auf Seiten der kreuzenden Straße entsprechend positive -- Beschilderung, scheint es gar keinen Zweifel darüber zu geben -- dass es (k)eine Bordsteinstraße ist. Vorliegend scheint ja nur der Fahrbahnbelag anderer Art zu sein (zugegebenermaßen manchmal irritierend). Also gilt ganz normal rvl bzw. gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Hier mal ein beispielhaftes Bild wie die Straßenverhältnisse sind. Ich meine das es sich bei so etwas um einen abgesenkten Bordstein handelt. http://www.bilder-hochladen.net/file...9b6-2-c81e.jpg Ist denn bei RvL zwingend eine HANDBEWEGUNG erforderlich oder reicht auch ein Kopfnicken? |
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| AW: Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Zitat:
Die Art der Verständigung spielt keine Rolle, sie sollte nur unmißverständlich sein. |
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| AW: Wie ist hier die Vorfahrtsregel? Stimmt. Ein "abgesenkter Bordstein" muss übrigens immer einen nennenswerten Niveauunterschied aufweisen; wenigstens so 3 cm, damit die Situation für den Fließverkehr auch leicht als solche erkennbar ist. Bei rvl ist generell keinerlei Verständigung nötig -- nur wenn die Verkehrs-/Vorfahrtslage eben unklar ist, wie hier. Und dann sind Handzeichen zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, werden aber in der Fahrschule so gelehrt, weil sie erkennbarer sind und weniger Missverständnisse verursachen können, als etwa Kopfnicken.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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