Dies ist eine Diskussion zu Wertminderung KFZ Hilfe innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Wertminderung KFZ Hilfe ![]() Wir nehmen mal an es wäre das Jahr 2110. Und es würde sich der Folgende ausgedachte Fall anbahnen. Also im Januar 2110 gibt Person A sein KFZ für Arbeiten in eine Fachwerkstatt. Wärend der obhut der Fachwerkstatt fährt eine FIRMA B mit ihrem Firmenfahrzeug an das Fahrzeug von Person A. Es zerkratz die Beifahrer Tür, beult diese leicht ein und reißt den Spiegel ab. Nun füllt Person A direkt bei der Fachwerkstatt, die sich um den Fall kümmern will, eine RKÜ aus. Firma B steht zu dem Unfall. Also Person A sein Fahrzeug nach ein paar Tagen abholt wurde der Schaden behoben. Der Kfz teilt ihn aber mit das der Schaden von Firma B direkt begleichen wurde ohne zutun der Kfz haftpflichversicherung. Nun schreiben wir den 27.02.2110 Person A "bekommt mit" das sein Fahrzeug das zum Unfallzeitpunkt 3 Monate alt war und 4000 km gefahren ist einen Wertverlust haben müsste, da es nun ein Unfallfahrzeug ist. Der Reperatur Wert betrug 900, der wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges 25000. Er hat einen Brief an die Firma B geschickt und sie aufgefordert den Betrag den er ausgerechnet hatte zu begleichen. Firma B reagiert trotz frist setzung auf nichts. Person A müsste die Wertminderung durch einen Gutachter festlegen lassen? Die kosten trägt er? Sind irgendwelche Fristen vorbei bzw hat er keinen anspruch durch die RKÜ? Bzw was muss er nun machen? Ich entschuldige mich für meine rechtschreibfehler und meine närrische ausdruchsweiße. Bitte um hilfe |
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Welchen Betrag könnte Person A denn ausgerechnet haben? Fraglich ist ob es hier überhaupt zu einer Wertminderung gekommen ist. Ohne Gutachter ist das schwer zu beurteilen. Ob allerdings bei der Geringfügigkeit des Schadens die Versicherung den Gutachter gezahlt hätte?
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Natürlich hat ein Geschädigter, soweit gerechtfertigt und feststellbar, auch Anspruch auf merkantile Wertminderung, Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall, sowie auf eine Unkostenpauschale. Nach welcher Methode hat man denn die Wertminderung ermittelt? Grundsätzlich sollte die Bewertung von einem Gutachter vorgenommen werden. Bei dieser Schadenhöhe sollte es aber auch eine Verhandlungsbasis geben. Offensichtlich hatte sich der Schädiger für den Weg der Selbstregulierung entschieden; der Geschädigte muss sich aber nicht auf diesen Weg einlassen, insbesondere auch dann nicht, wenn auf Forderungen nicht eingegangen wird. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz besteht ein Direktanspruch gegen den Versicherer des Schädigers. Ergo dort weitergehende Forderungen anmelden und ggf. verhandeln.
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Vielen Danke schonmal Die Person könnte einen betrag von ca 1000 ausgerechnet haben nach der Ruhkopf Sahm und könnte dazu auf der Seite http://www.info-center-online.com/au...minderwert.htm die Online Berechnung genutzt haben. Er hat auch gelesen das ab 500 keine Bagatelschaden mehr ist?! Und somit müsste er bei einen Verkauf des Fahrzeuges angeben das es ein Unfallwagen ist. Und bei dem Vollen Markt ist so ein Fahrzeug ja dann nicht so leicht zu Verkaufen. Aber da der Schaden von 900 eigentlich zu gering für einen Gutachter ist, wie soll er dann den Minderwert bestimmen? Wie kann er an den Pflichtversicherer kommen? Kann es sein das eine Frist nach knapp 3 Monaten vergangen ist? Also das er den Kontakt zur Versicherung innerhalb von einer gewissen Zeit herstellen hätte müssen? Und nochmal danke sehr |
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Ich halte den ermittelten Wert für erheblich zu hoch!
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Zitat:
In meiner früheren langjährigen Schadenregulierungspraxis ist mir - mit Ausnahme bei Exotenfahrzeugen - kein einziger Fall bekannt geworden, in welchem der merkantile Minderwert den Reparaturschaden erreicht bzw., wie hier, sogar darüber hinaus ging. Zitat:
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Soweit ich das Verstanden habe sollte die Person nun die Versicherung ermitteln und diesen einen Brief mit dem Hintergrund des Unfalles vertraut machen und nachfragen wie nun der Fall gehandhabt wird? Oder direkt Forderungen stellen da vll die Versicherung sonst einfach sagt "ne bezahlen nix"? Nach dem Unfall wurde der Spiegel ersetzt und die Tür Lackiert, wenn nun mit einem Lackdickemesser eine Prüfung an der Tür durchgeführt wird ist ja immer ein Unterschied bzw Schaden erkennbar. Danke für die guten Antworten |
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Zitat:
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Es besteht nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein Direktanspruch gegen den KFZ-Versicherer wenn dem so ist, dann sollte auch einer Wertminderung nichts im Wege stehen
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| AW: Wertminderung KFZ Hilfe Hallo, ich möchte das Thema gerne noch mal aufgreifen. Die Versicherung könnte sich u.U. auf das folgende Urteil rausreden: Urteil des AG Hamburg vom 25.11.1999, AZ: 50 a C 756/99 Wird ein Schaden an einem mehr als vier Jahre alten Fahrzeug überwiegend durch Einsatz von Neuteilen behoben, wobei keine Arbeiten an tragenden Teilen oder Richtarbeiten notwendig sind, ist das Entstehen einer merkantilen Wertminderung nicht ersichtlich. Hat da jemand Erfahrung mit gemacht? ![]() VG Hubi61 |
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