Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wertminderung KFZ Hilfe

Dies ist eine Diskussion zu Wertminderung KFZ Hilfe innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 14:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 41
Keine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wertminderung KFZ Hilfe

Schönen guten Tag

Wir nehmen mal an es wäre das Jahr 2110.
Und es würde sich der Folgende ausgedachte Fall anbahnen.

Also im Januar 2110 gibt Person A sein KFZ für Arbeiten in eine Fachwerkstatt.
Wärend der obhut der Fachwerkstatt fährt eine FIRMA B mit ihrem Firmenfahrzeug an das Fahrzeug von Person A.
Es zerkratz die Beifahrer Tür, beult diese leicht ein und reißt den Spiegel ab.

Nun füllt Person A direkt bei der Fachwerkstatt, die sich um den Fall kümmern will, eine RKÜ aus. Firma B steht zu dem Unfall.
Also Person A sein Fahrzeug nach ein paar Tagen abholt wurde der Schaden behoben.
Der Kfz teilt ihn aber mit das der Schaden von Firma B direkt begleichen wurde ohne zutun der Kfz haftpflichversicherung.

Nun schreiben wir den 27.02.2110
Person A "bekommt mit" das sein Fahrzeug das zum Unfallzeitpunkt 3 Monate alt war und 4000 km gefahren ist einen Wertverlust haben müsste, da es nun ein Unfallfahrzeug ist. Der Reperatur Wert betrug 900€, der wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges 25000€.

Er hat einen Brief an die Firma B geschickt und sie aufgefordert den Betrag den er ausgerechnet hatte zu begleichen. Firma B reagiert trotz frist setzung auf nichts.

Person A müsste die Wertminderung durch einen Gutachter festlegen lassen?
Die kosten trägt er?
Sind irgendwelche Fristen vorbei bzw hat er keinen anspruch durch die RKÜ?
Bzw was muss er nun machen?

Ich entschuldige mich für meine rechtschreibfehler und meine närrische ausdruchsweiße.

Bitte um hilfe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 12:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Welchen Betrag könnte Person A denn ausgerechnet haben?

Fraglich ist ob es hier überhaupt zu einer Wertminderung gekommen ist. Ohne Gutachter ist das schwer zu beurteilen.

Ob allerdings bei der Geringfügigkeit des Schadens die Versicherung den Gutachter gezahlt hätte?
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 13:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.235
97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Natürlich hat ein Geschädigter, soweit gerechtfertigt und feststellbar, auch Anspruch auf merkantile Wertminderung, Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall, sowie auf eine Unkostenpauschale.

Nach welcher Methode hat man denn die Wertminderung ermittelt? Grundsätzlich sollte die Bewertung von einem Gutachter vorgenommen werden. Bei dieser Schadenhöhe sollte es aber auch eine Verhandlungsbasis geben.

Offensichtlich hatte sich der Schädiger für den Weg der Selbstregulierung entschieden; der Geschädigte muss sich aber nicht auf diesen Weg einlassen, insbesondere auch dann nicht, wenn auf Forderungen nicht eingegangen wird.

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz besteht ein Direktanspruch gegen den Versicherer des Schädigers. Ergo dort weitergehende Forderungen anmelden und ggf. verhandeln.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 19:36
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 41
Keine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Vielen Danke schonmal

Die Person könnte einen betrag von ca 1000 € ausgerechnet haben nach der
Ruhkopf Sahm und könnte dazu auf der Seite
http://www.info-center-online.com/au...minderwert.htm
die Online Berechnung genutzt haben.

Er hat auch gelesen das ab 500 € keine Bagatelschaden mehr ist?! Und somit müsste er bei einen Verkauf des Fahrzeuges angeben das es ein Unfallwagen ist. Und bei dem Vollen Markt ist so ein Fahrzeug ja dann nicht so leicht zu Verkaufen.

Aber da der Schaden von 900€ eigentlich zu gering für einen Gutachter ist, wie soll er dann den Minderwert bestimmen?

Wie kann er an den Pflichtversicherer kommen?

Kann es sein das eine Frist nach knapp 3 Monaten vergangen ist? Also das er den Kontakt zur Versicherung innerhalb von einer gewissen Zeit herstellen hätte müssen?

Und nochmal danke sehr
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 23:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Ich halte den ermittelten Wert für erheblich zu hoch!
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 00:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.235
97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Zitat:
Zitat von gast1337
Die Person könnte einen betrag von ca 1000 € ausgerechnet haben nach der
Ruhkopf Sahm und könnte dazu auf der Seite
http://www.info-center-online.com/au...minderwert.htm
die Online Berechnung genutzt haben.
diese Seite ist mir bekannt; dennoch erscheint diese pauschale Berechnungsmethode nicht angemessen. Es kommt hier wirklich auf den Einzelfall und auf die Reparaturmethode sowie Reparaturumfang an.

In meiner früheren langjährigen Schadenregulierungspraxis ist mir - mit Ausnahme bei Exotenfahrzeugen - kein einziger Fall bekannt geworden, in welchem der merkantile Minderwert den Reparaturschaden erreicht bzw., wie hier, sogar darüber hinaus ging.
Zitat:
Zitat von gast1337
Er hat auch gelesen das ab 500 € keine Bagatelschaden mehr ist?! Und somit müsste er bei einen Verkauf des Fahrzeuges angeben das es ein Unfallwagen ist. Und bei dem Vollen Markt ist so ein Fahrzeug ja dann nicht so leicht zu Verkaufen.
In den meisten Fachwerkstätten ist heute eine technisch einwandfreie Reparatur möglich. Ein sauber reparierter "Kleinschaden" mit 900 € fällt bei einem Verkauf nicht mehr wesentlich ins Gewicht.
Zitat:
Zitat von gast1337
Aber da der Schaden von 900€ eigentlich zu gering für einen Gutachter ist, wie soll er dann den Minderwert bestimmen?
Das wird, wie ausgeführt eine Verhandlungssache mit dem Schädiger bzw. dem Versicherer sein. Möglicherweise kann man auch nur zur Frage einer Wertminderung einen Gutachter unter Vorlage der Reparaturrechnung beauftragen.
Zitat:
Zitat von gast1337
Wie kann er an den Pflichtversicherer kommen?
indem man sich vom Schädiger die Angaben holt, oder Meldung beim Zentralruf der Autoversicherer (Google)
Zitat:
Zitat von gast1337
Kann es sein das eine Frist nach knapp 3 Monaten vergangen ist? Also das er den Kontakt zur Versicherung innerhalb von einer gewissen Zeit herstellen hätte müssen?
Nein, hier gilt die Regelverjährung von 3 Jahren
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 10:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 41
Keine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gast1337 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Soweit ich das Verstanden habe sollte die Person nun die Versicherung ermitteln und diesen einen Brief mit dem Hintergrund des Unfalles vertraut machen und nachfragen wie nun der Fall gehandhabt wird?
Oder direkt Forderungen stellen da vll die Versicherung sonst einfach sagt "ne bezahlen nix"?

Nach dem Unfall wurde der Spiegel ersetzt und die Tür Lackiert, wenn nun mit einem Lackdickemesser eine Prüfung an der Tür durchgeführt wird ist ja immer ein Unterschied bzw Schaden erkennbar.

Danke für die guten Antworten
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 07:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.235
97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6235 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Zitat:
Zitat von gast1337
Soweit ich das Verstanden habe sollte die Person nun die Versicherung ermitteln
das sollten kein großer Aufwand sein; wie gesagt entweder der Schädiger rückt die Angaben heraus oder man ruft beim Zentralruf der Autoversicherer an.
Zitat:
Zitat von gast1337
und diesen einen Brief mit dem Hintergrund des Unfalles vertraut machen
das nennt man Schadenmeldung
Zitat:
Zitat von gast1337
und nachfragen wie nun der Fall gehandhabt wird?
man spezifiziert und belegt seine Forderungen
Zitat:
Zitat von gast1337
Oder direkt Forderungen stellen da vll die Versicherung sonst einfach sagt "ne bezahlen nix"?
Das hat doch der Schädiger auch "gesagt" bzw. durch bisheriges Schweigen zum Ausdruck gebracht.

Es besteht nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein Direktanspruch gegen den KFZ-Versicherer
Zitat:
Zitat von gast1337
Nach dem Unfall wurde der Spiegel ersetzt und die Tür Lackiert, wenn nun mit einem Lackdickemesser eine Prüfung an der Tür durchgeführt wird ist ja immer ein Unterschied bzw Schaden erkennbar.
wenn dem so ist, dann sollte auch einer Wertminderung nichts im Wege stehen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 12:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hubi61 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wertminderung KFZ Hilfe

Hallo,

ich möchte das Thema gerne noch mal aufgreifen.
Die Versicherung könnte sich u.U. auf das folgende Urteil rausreden:

Urteil des AG Hamburg vom 25.11.1999, AZ: 50 a C 756/99
Wird ein Schaden an einem mehr als vier Jahre alten Fahrzeug überwiegend durch Einsatz von Neuteilen behoben, wobei keine Arbeiten an tragenden Teilen oder Richtarbeiten notwendig sind, ist das Entstehen einer merkantilen Wertminderung nicht ersichtlich.

Hat da jemand Erfahrung mit gemacht?



VG
Hubi61
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wertminderung Neubau? Baurecht 01.09.2009 15:29
Wertminderung statt WBW? Bürgerliches Recht allgemein 21.11.2007 14:59
Wertminderung rechtens? Mietrecht 31.10.2007 22:41
wertminderung? Kaufrecht / Leasingrecht 15.01.2007 10:23
Wertminderung Straßenverkehrsrecht 19.07.2004 07:37





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN