Dies ist eine Diskussion zu Werkstattwahl nach dem Unfall!! innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Werkstattwahl nach dem Unfall!! Ich habe mal eine Rechtliche Frage die sich auf die Kosten des Unfalls bzw. die Reparaturkosten bezieht die der Unfallgegner zahlen muß!! Person X hatte einen kleinen Auffahrunfall und ist nicht schuld. Damit ist die Schuldfrage geklärt!! Jetzt hat der Unfallverursacher versäumt den Schaden seiner Versicherung zu melden und jetzt ist die Meldefrist verstrichen. Ist aber weiter bereit den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen. Doch jetzt kommt das Problem. Der Unfallverursacher will den Wagen in eine bestimmte Werkstatt bringen lassen, zwecks Schadenbehebung. Person X hatte sich in der zeit selber schon erkundigt was der Schaden kostet in verschiedenen Werkstätten und wie lange die Reparatur dauert. Der Zeitraum lag bei 2-3 Reparaturtagen und ca 1000€ kosten. Preise von 3 unabhängigen Werkstätten. Jetzt hat der Verursacher aber eine Werkstatt aufgetan wo es angeblich an einem Tag erledigt ist und angeblich nur 500€ kostet?? Jetzt hat Person X sorge das es dort nicht richtig gut gemacht wird!! Muß Person X sich auf diese Werkstatt einlassen?? Oder Kann X eine eigene Werkstatt wählen???? Danke und Grüße |
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| AW: Werkstattwahl nach dem Unfall!! X verfügt doch jetzt über 3 "Kostenvoranschläge" aus denen der Reparaturaufwand zu ersehen ist. Nun könnte X diese Angaben mit denen des Billigreparateuers vergleichen. |
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| AW: Werkstattwahl nach dem Unfall!! Danke für die schnelle Antwort!! Das Problem ist, das alle drei 2 -3 Tage veranschlagt haben zum Lackieren und Ab und Anbau der Teile. Die andere Werkstatt vom Verursacher brauch angeblich lediglich einen Tag!! Wie kann das sein?? Qualitativ kann es doch nicht gleich sein oder?? |
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| AW: Werkstattwahl nach dem Unfall!! Zitat:
Ich weiß auch nicht, warum sich der Geschädigte auf Diskussionen einlässt. Er legt die Kostenvoranschläge vor und bietet dem Unfallgegner an, auf dessen Kosten einen Rechtsanwalt und einen Gutachter einzuschalten. Auf beides wird er ein Anrecht haben. Und juristisch hat der Geschädigte ein Anrecht auf Herstellung des Zustandes vor dem Unfall. Er muss zwar zusehen, dass er keine unverhältnismäßigen Kosten produziert, wenn er aber vergleichbare Kostenvoranschläge von verschiedenen Werkstätten vorlegen kann, hat er seine Schuldigkeit getan.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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