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Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Dies ist eine Diskussion zu Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet... innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 13:41
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Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Guten Tag,

angenommen jemand kauft ein Oldtimer-Wohnmobil mit Gastank und Gasanlage (Preis 5000 €). Nach einem Jahr steht die Gasprüfung an. Es stellt sich heraus, dass die Gasprüfung 13 Jahre lang von verschiedenen Prüfern rechtswidrig erteilt wurde. Der Käufer steht damit vor einem Schaden (ca. 1000 €). Es liegt auf der Hand, dass das KFZ nicht gekauft worden wäre, wenn der (bzw.) die Prüfer ordnungsgemäß gearbeitet hätten. Die Identität der Prüfer ist bekannt (Stempelheft). Ist es aussichtsreich für den Käufer, rechtliche Schritte einzuleiten (z.B. Schadensersatz)?

Danke für Ihre Kommentare!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 13:50
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AW: Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Der Käufer wird gegen den Prüfer nicht vorgehen können, da er mit diesem kein Vertragsverhältnis hat.

Der Käufer wird sich an den Verkäufer halten müssen.
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Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 14:32
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AW: Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Was ist denn an der Gasanlage nicht in Ordnung?

mfg

Stefan
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  #4 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 15:06
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AW: Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Der außenliegende Gastank ist Bj. 1988 und hätte müssen 1998 und 2008 einer Revision unterzogen werden. Das ist nicht geschehen, dennoch wurde das Fahrzeug mit "gültiger" Gasprüfung verkauft.

Zwischenzeitlich mit RA gesprochen, der sagt: Der Verkäufer muss ggf. gerade stehen, kann aber evtl. sein Geld vom Prüfer zurück bekommen... Als könnte der VK etwas dafür; er hat, davon bin ich überzeugt, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 15:49
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AW: Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

An einem alten Tank sind aber ein paar neuere Schlagzahlen von den erforderlich gewesenen Revisionen schlecht zu finden. Häufig wurden sie noch überstrichen. Vielleicht lassen sich ja noch Nachweise der Überprüfungen finden. Allerdings fände ich den Austausch eines Drucktankes nach über 20 Jahren nicht verkehrt.....

mfg

Stefan
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  #6 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 16:14
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AW: Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Zitat:
Zitat von lebenskünstler Beitrag anzeigen
Der außenliegende Gastank ist Bj. 1988 und hätte müssen 1998 und 2008 einer Revision unterzogen werden. Das ist nicht geschehen, dennoch wurde das Fahrzeug mit "gültiger" Gasprüfung verkauft.
Konsequenz? Nur Nachholung der Revision, oder muss wegen der ausgelassenen Revisionen der komplette Tank ausgetauscht werden?


Zitat:
Zitat von lebenskünstler Beitrag anzeigen
Als könnte der VK etwas dafür; er hat, davon bin ich überzeugt, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Es geht doch nicht darum ob derjenige etwas dafür kann. Er hat etwas verkauft dem möglicherweise eine wesentliche Eigenschaft fehlt...
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  #7 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 18:54
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AW: Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Konsequenz?
Tank muss ersetzt werden, oder generalüberholt (Sandstrahlen innen und außen etc.) alle Ventile erneuern etc. = Austausch.

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Es geht doch nicht darum ob derjenige etwas dafür kann. Er hat etwas verkauft dem möglicherweise eine wesentliche Eigenschaft fehlt...
Rechtlich einleuchtend - sein Fehler war, sich von verschiedenen "Sachverständigen" täuschen zu lassen; m.E. etwas, dass man einem Laien nicht vorwerfen kann.

Mal ganz abgesehen davon, diese "Sachverständigen" haben Gesundheit und Leben von Familien aufs Spiel gesetzt. Nehmen wir an, jemad wäre mit dem Ding in die Luft geflogen. Wäre dann der VK haftbar, der Prüfer oder ist das Risiko des Käufers?
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  #8 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 19:44
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AW: Wenn der Gasprüfer schlampig arbeitet...

Zitat:
Zitat von lebenskünstler Beitrag anzeigen
Tank muss ersetzt werden, oder generalüberholt (Sandstrahlen innen und außen etc.) alle Ventile erneuern etc. = Austausch.
Aber der Käufer hat sich nicht kundig gemacht wegen der Revision? Der Käufer hatte also keinen Grund davon auszugehen, dass diese Arbeiten nicht demnächst anstehen könnten?



Zitat:
Zitat von lebenskünstler Beitrag anzeigen
m.E. etwas, dass man einem Laien nicht vorwerfen kann.
Es wirft ihm doch auch niemand vor. Er ist getäuscht worden und kann sich an dem Täuscher ggf. schadlos halten.


Zitat:
Zitat von lebenskünstler Beitrag anzeigen
Mal ganz abgesehen davon, diese "Sachverständigen" haben Gesundheit und Leben von Familien aufs Spiel gesetzt. Nehmen wir an, jemad wäre mit dem Ding in die Luft geflogen. Wäre dann der VK haftbar, der Prüfer oder ist das Risiko des Käufers?
Bei ausreichendem Schaden hätte wohl die Staatsanwaltschaft Ermittlungen angestellt und dabei hätte auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Prüfers aufgedeckt werden können.
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