Dies ist eine Diskussion zu Wann sind Verkehrszeichen gültig? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Wann sind Verkehrszeichen gültig? Die Baumaßnahmen werden beendet, in der örtlichen Presse wird auch die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung verkündet. Es geschehe jedoch, dass geheimnisvolle Mächte die Schilder wieder aufstellen und dass sich dahinter Mitarbeiter des Ordnungsamts auf die Lauer legen, um harm- und ahnungslose Autofahrer abzuzocken. Sind diese nun berechtigt, ihre Beute einzustreichen oder können sich ihre Opfer mit Verweis auf die Ungültigkeit der Schilder retten?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig? Wenn die Schilder behördlich angeordnet wurden, und davon ist auszugehen, sind sie auch gültig. Auf die Presse sollte man sich da besser nicht verlassen. |
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| AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig? Es kommt für die Wirksamkeit allgemein tatsächlich auf die behördliche Anordnung an. Unbefugt oder unangeordnet oder unzulässig angeordnet aufgestellte Verkehrsbeschränkungen führen nicht sofort zur Nichtigkeit, sondern nur zur Rechtswidrigkeit und sind zunächst zu beachten, sofern es keine offenkundig dem amtlichen Verkehrzeichenkatalog fremden Zeichen sind. ABER wenn es das selbe 274 zusammen mit dem bekannten "Achtung Arbeitsstelle" ist, das wieder zurückgestellt wurde, obwohl die Baustelle ja bereits entschwunden ist, ist die Geschindigkeitsbegrenzung bereits objektiv sinnwidrig und damit nichtig. Ob eine "Bekanntmachung" in iregendeiner Presse bereits ausreicht, um eine Nichtigkeit anzunehmen, bezweifle ich, weil es keine AMTLICHE öffentliche Bekanntmachung war, die sonst auch reichen würde.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig? Hm... ![]() Ich verwurstle hier mal einen aktuellen Zeitungsartikel, der mich auf diese Frage gebracht hat, nur soweit, dass ich Namen und Orte unleserlich mache, damit wir schön fiktiv bleiben. Die Quelle ist mir bekannt, ich gebe sie aber mal nicht öffentlich an, der Artikel ist sowieso nur nach Zahlung lesbar. Der Name des Blattes fängt auch nicht mit "B" an. Zitat:
Ich selbst wollte hier nur mal rausbekommen, ob überhaupt wahr sein kann, was in der Zeitung steht.
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| AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig? Und weil ich so lange gebummelt habe, muss ich jetzt nochmal nachfragen: Woran erkennt der gemeine Fahrzeugführer mit hinreichender Sicherheit die objektive Sinnwidrigkeit und Nichtigkeit, so dass er seine Fahrt guten Gewissens mit unverminderter Geschwindigkeit fortsetzen kann?
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| AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig? Naja, es KANN (leider) so vieles (nicht wahr sein und ist es doch) ... War seitens des Ordnungsamtes aber BESTIMMT nicht böse gemeint !
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| AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig? Hach, Du hast ja noch was geschrieben. Also der gemeine Volksfahrer erkennt objektiv sinnwidrige Anordnungen / Schilder meist nur dann, wenn sich die Sinnlosigkeit oder die Unbefugtheit geradezu aufdrängt. Beispiel eben die längst beräumte Baustelle, oder ein Z 274 "100" km/h im verkehrsberuhigten Bereich. Geschwindigkeitsbegrenzungen übrigens im Zusammenhang mit einem Gefahrzeichen, das zugleich als Begründung angesehen werden kann, sind nur für die Dauer der Gefahr wirksam, weshalb sie regelmäßig nicht ordentlich mit aufhebenden Schild aufgehoben zu werden brauchen. Es gab beispielsweise vor vielen Jahren ein letztinstanzliches Urteil, das "erkannte", dass die seit wohl 1992 nicht mehr zugelassenen 274- Schilder mit dem Zusatz "km" als "Phantasiezeichen", also schlichtweg nichtig einzuordnen und damit bundesweit unbeachtlich seien. Das ist schon bemerkenswert, dass sogar schon diese kleine Unstimmigkeit gegenüber dem amtlichen Verkehrszeichenabbild (immerhin weiß JEDER, was gemeint ist) bereits zur Nichtigkeit führen sollte. Würde man diesen strengen Maßstab an viele Baustellenbeschilderungen oder transportable Haltverbotsbeschilderungen anlegen, bräche nahezu das Chaos aus ... Abgesehen von dieser Merkwürdigkeit wird normalerweise der Maßstab aber nicht so streng angelegt, erst recht nicht, soweit es Verkehsrzeichen betrifft, die für den ruhenden Verkehr bestimmt sind. Es bleiben also in aller Regel auch etwas entfremdete oder subjektiv als bescheuert aufgestellt empfundene Vz beachtlich.
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