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Wann sind Verkehrszeichen gültig?

Dies ist eine Diskussion zu Wann sind Verkehrszeichen gültig? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 07.02.2012, 19:23
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Wann sind Verkehrszeichen gültig?

An einer Straße wurde wegen Bauarbeiten mittels Zeichen 274 eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet. Eine erkennbare zeitliche Befristung durch Zusatzbeschilderung gibt es nicht.
Die Baumaßnahmen werden beendet, in der örtlichen Presse wird auch die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung verkündet.

Es geschehe jedoch, dass geheimnisvolle Mächte die Schilder wieder aufstellen und dass sich dahinter Mitarbeiter des Ordnungsamts auf die Lauer legen, um harm- und ahnungslose Autofahrer abzuzocken.
Sind diese nun berechtigt, ihre Beute einzustreichen oder können sich ihre Opfer mit Verweis auf die Ungültigkeit der Schilder retten?
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 07.02.2012, 19:37
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AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig?

Wenn die Schilder behördlich angeordnet wurden, und davon ist auszugehen, sind sie auch gültig. Auf die Presse sollte man sich da besser nicht verlassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 21:15
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AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig?

Es kommt für die Wirksamkeit allgemein tatsächlich auf die behördliche Anordnung an. Unbefugt oder unangeordnet oder unzulässig angeordnet aufgestellte Verkehrsbeschränkungen führen nicht sofort zur Nichtigkeit, sondern nur zur Rechtswidrigkeit und sind zunächst zu beachten, sofern es keine offenkundig dem amtlichen Verkehrzeichenkatalog fremden Zeichen sind.
ABER wenn es das selbe 274 zusammen mit dem bekannten "Achtung Arbeitsstelle" ist, das wieder zurückgestellt wurde, obwohl die Baustelle ja bereits entschwunden ist, ist die Geschindigkeitsbegrenzung bereits objektiv sinnwidrig und damit nichtig.
Ob eine "Bekanntmachung" in iregendeiner Presse bereits ausreicht, um eine Nichtigkeit anzunehmen, bezweifle ich, weil es keine AMTLICHE öffentliche Bekanntmachung war, die sonst auch reichen würde.
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Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 21:41
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AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig?

Hm...

Ich verwurstle hier mal einen aktuellen Zeitungsartikel, der mich auf diese Frage gebracht hat, nur soweit, dass ich Namen und Orte unleserlich mache, damit wir schön fiktiv bleiben.
Die Quelle ist mir bekannt, ich gebe sie aber mal nicht öffentlich an, der Artikel ist sowieso nur nach Zahlung lesbar.
Der Name des Blattes fängt auch nicht mit "B" an.

Zitat:
Das Ordnungsamt des Landkreises ist scheinbar auf den Streich eines Anwohners hereingefallen und hat in einer 30er-Zone geblitzt, die gar keine war.

Der Rechtsanwalt D.J. vertritt drei Fahrer, denen jeweils ein Geschwindigkeitsverstoß in der L.-Straße in R.-B. vorgeworfen wird. Der Kreis hatte zwischen dem 14. und 16. Dezember in Höhe der S.-straße seinen Blitzer aufgestellt und auf 30 Stundenkilometer programmiert. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wies auch die mobile Baustellen-Beschilderung am Straßenrand aus.

„Dabei war die 30er-Zone bereits am 14. Dezember ab 14 Uhr aufgehoben worden“, weiß J., der zwar nicht geblitzt wurde, die Strecke von G. nach R. aber selbst jeden Tag fährt und gesehen hat, dass die 30er-Schilder umgedreht worden sind. Sie blieben aber stehen. „Anschließend muss sie ein Unbefugter wieder in Fahrtrichtung gedreht haben. Vielleicht ein Anwohner, der sich wünscht, dass in seiner Straße langsam gefahren wird“, vermutet J. Das Ordnungsamt in Z. habe dem Juristen bereits bestätigt, dass die 30er-Zone am 14.Dezember mittags aufgehoben worden sei. Und auch Frau T., Sprecherin des Landratsamts, bestätigt: „Uns ist das Problem bekannt. Das Ordnungsamt prüft derzeit den gesamten Vorgang.“ Der Kreis gehe bislang davon aus, dass 37 Fahrzeuge in dem Zeitraum geblitzt worden seien.

D.J. legte für seine drei Mandanten – die bis zu 14Stundenkilometer über den ausgeschilderten Tempo 30 lagen – Einspruch ein. Mit Erfolg. Ein Verfahren wurde bereits eingestellt. Ein Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin aus dem Kreisordnungsamt ließ den Juristen aber stutzig werden. „Es hieß, dass nur Autofahrer, die Einspruch einlegen, nicht zahlen müssen. Aber das kann ja nicht sein. Wenn der Kreis doch Bescheid weiß, dass an dieser Stelle zu Unrecht geblitzt wurde, müssen doch alle Verfahren eingestellt werden“, sagt er. Frau T. konnte gestern nicht mehr nachvollziehen, ob es eine solche Behauptung gab. Das Landratsamt wolle die Sachlage in den nächsten Tagen aber lückenlos klären. „Gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung, wer hat sie vollzogen und wurde sie überhaupt ausgeführt? In der Regel erledigt das in den Kommunen der Baubetrieb, manchmal aber auch das Landratsamt“, führt T. aus.

J.'s Vorwurf, im Landratsamt wisse die eine Abteilung nicht, was die andere tue, wollte T. gestern nicht gelten lassen. „Bei der Vielzahl von Baustellen, die es jährlich im gesamten Kreis gibt, ist so etwas noch nie vorgekommen. Dass aber auch mal Informationen in diesem arbeitsintensiven Umfeld untergehen, sollte nicht passieren, ist aber menschlich.“ J. finde es nicht nur menschlich, sondern auch rechtlich wichtig, dass schnell alle Verfahren eingestellt werden. Und auch für diejenigen, die das Verwarnungsgeld bereits gezahlt haben, solle eine Lösung gefunden werden, fordert der Rechtsanwalt. Das Landratsamt M. arbeitet daran.
Zugegebenermaßen ist es mir auch nicht verständlich, wieso sich der Messtrupp zur Überwachung einer angeblich gar nicht existierenden Geschwindigkeitsbeschränkung aus dem warmen Büro raus an diese Straße begeben haben könnte. Außerdem ist hier auch zu vermuten, dass Herr J. möglicherweise unter Mangel an Mandanten leidet und Publicity gut gebrauchen kann.

Ich selbst wollte hier nur mal rausbekommen, ob überhaupt wahr sein kann, was in der Zeitung steht.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 21:46
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AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig?

Und weil ich so lange gebummelt habe, muss ich jetzt nochmal nachfragen:

Woran erkennt der gemeine Fahrzeugführer mit hinreichender Sicherheit die objektive Sinnwidrigkeit und Nichtigkeit, so dass er seine Fahrt guten Gewissens mit unverminderter Geschwindigkeit fortsetzen kann?

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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 21:49
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AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig?

Naja, es KANN (leider) so vieles (nicht wahr sein und ist es doch) ...
War seitens des Ordnungsamtes aber BESTIMMT nicht böse gemeint !
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  #7 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 22:02
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AW: Wann sind Verkehrszeichen gültig?

Hach, Du hast ja noch was geschrieben.

Also der gemeine Volksfahrer erkennt objektiv sinnwidrige Anordnungen / Schilder meist nur dann, wenn sich die Sinnlosigkeit oder die Unbefugtheit geradezu aufdrängt. Beispiel eben die längst beräumte Baustelle, oder ein Z 274 "100" km/h im verkehrsberuhigten Bereich. Geschwindigkeitsbegrenzungen übrigens im Zusammenhang mit einem Gefahrzeichen, das zugleich als Begründung angesehen werden kann, sind nur für die Dauer der Gefahr wirksam, weshalb sie regelmäßig nicht ordentlich mit aufhebenden Schild aufgehoben zu werden brauchen.

Es gab beispielsweise vor vielen Jahren ein letztinstanzliches Urteil, das "erkannte", dass die seit wohl 1992 nicht mehr zugelassenen 274- Schilder mit dem Zusatz "km" als "Phantasiezeichen", also schlichtweg nichtig einzuordnen und damit bundesweit unbeachtlich seien. Das ist schon bemerkenswert, dass sogar schon diese kleine Unstimmigkeit gegenüber dem amtlichen Verkehrszeichenabbild (immerhin weiß JEDER, was gemeint ist) bereits zur Nichtigkeit führen sollte. Würde man diesen strengen Maßstab an viele Baustellenbeschilderungen oder transportable Haltverbotsbeschilderungen anlegen, bräche nahezu das Chaos aus ...

Abgesehen von dieser Merkwürdigkeit wird normalerweise der Maßstab aber nicht so streng angelegt, erst recht nicht, soweit es Verkehsrzeichen betrifft, die für den ruhenden Verkehr bestimmt sind.
Es bleiben also in aller Regel auch etwas entfremdete oder subjektiv als bescheuert aufgestellt empfundene Vz beachtlich.
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