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Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Dies ist eine Diskussion zu Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 15:02
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Unhappy Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Hallo zusammen,
theoretische Frage: An einer unübersichtlichen Kreuzung verursacht Fahrerin A einen Unfall. Sie will an einer Kreuzung (mit Abbiegespur) links abbiegen und übersieht ein Fahrzeug, das entgegenkommt. Zunächst stand sie an der roten Ampel und erst als es grün wurde, fuhren beide Fahrzeuge los, waren aber nicht sehr schnell (keine Auslösung von Airbags) etc.

Es entsteht ein erheblicher Sachschaden (deutlich fünfstellig). Fahrer B gibt an, daß es ihm gut geht, ruft jedoch die Polizei, da sein Fahrzeug ein Dienstwagen ist.

Die Polizei nimmt den Unfall auf und der Beamte gibt an, daß es dort häufiger zum Unfall kommt.

Fahrerin A ist sehr erschrocken und wird vom Beamten gefragt, ob sie verletzt oder geschockt sei.

Sie antwortet: Nicht verletzt, geschockt ja, aber nicht im medizinischen Sinn (sie kann dies als Ärtzin beurteilen). Der Beamte antwortet, das bewertet er als leicht verletzt. Sie wiederholt, im medizinischem Sinn nicht verletzt zu sein.

Einige Tage später will Fahrerin A die Daten des Unfallgegners von der Polizei erfragen. Stattdessen erfährt sie, daß der Unfall wohl an die Staatsanwaltschaft gegeben wird, weil "Fahrerin A unter Schock stand" ...

Frage: Was kann daraus werden? Wenn die Verursacherin selbst angibt, nicht verletzt zu sein, kann es trotzdem zum Verfahren kommen? Welche Folgen kann der Unfall haben?

Klar ist: 3 Punkte und Bußgeld wegen der Vorfahrtsmissachtung. Aber können noch "ernste" Folgen kommen?

Danke für jede fundierte Antwort.

Gruß,
Mythbuster
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 15:23
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Zitat:
Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
theoretische Frage: An einer unübersichtlichen Kreuzung verursacht Fahrerin A einen Unfall. Sie will an einer Kreuzung (mit Abbiegespur) links abbiegen und übersieht ein Fahrzeug, das entgegenkommt. Zunächst stand sie an der roten Ampel und erst als es grün wurde, fuhren beide Fahrzeuge los, waren aber nicht sehr schnell (keine Auslösung von Airbags) etc.

Es entsteht ein erheblicher Sachschaden (deutlich fünfstellig). Fahrer B gibt an, daß es ihm gut geht, ruft jedoch die Polizei, da sein Fahrzeug ein Dienstwagen ist.

Die Polizei nimmt den Unfall auf und der Beamte gibt an, daß es dort häufiger zum Unfall kommt.

Fahrerin A ist sehr erschrocken und wird vom Beamten gefragt, ob sie verletzt oder geschockt sei.

Sie antwortet: Nicht verletzt, geschockt ja, aber nicht im medizinischen Sinn (sie kann dies als Ärtzin beurteilen). Der Beamte antwortet, das bewertet er als leicht verletzt. Sie wiederholt, im medizinischem Sinn nicht verletzt zu sein.

Einige Tage später will Fahrerin A die Daten des Unfallgegners von der Polizei erfragen. Stattdessen erfährt sie, daß der Unfall wohl an die Staatsanwaltschaft gegeben wird, weil "Fahrerin A unter Schock stand" ...

Frage: Was kann daraus werden? Wenn die Verursacherin selbst angibt, nicht verletzt zu sein, kann es trotzdem zum Verfahren kommen? Welche Folgen kann der Unfall haben?

Klar ist: 3 Punkte und Bußgeld wegen der Vorfahrtsmissachtung. Aber können noch "ernste" Folgen kommen?

Danke für jede fundierte Antwort.

Gruß,
Mythbuster
Der Unfall wurde offenkundig von der Polizei als "Verkehrsunfall mit Personenschaden" gewertet. Ein solcher ist grundsätzlich anzeigepflichtig ("fahrlässige Körperverletzung"). Da die Verletzte offenkundig der Unfallverursacherin ist und sich damit selbst geschädigt hat, sind m.E. daraus keine weiteren Konsequenzen zu erwarten.
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Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 15:29
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Ja, offenbar scheint der Polizist das besser beurteilen zu können, als eine Ärtzin, die wiederholt angegeben hat, nicht verletzt zu sein!

Darum fragt sich: Wenn Fahrerin A angibt, nicht verletzt zu sein, kann der Polizist sich darüber hinwegsetzen?

Müsste nicht bei "Personenschaden" die Geschädigte dies anzeigen?


Es ist mir unverständlich, wie in diesem Beispiel ein Verfahren an die Staatsanwaltschaft gegeben werden kann, obwohl die Verursacherin selbst angibt, nicht verletzt oder "unter Schaock" zu sein ... und daß ein Polizist dies besser beurteilen will, als eine Ärtzin, die übrigens danach normal zur Arbeit fuhr.

Natürlich steht die Furcht vor einem großen Bußgeld im Raum (Tagessätze etc.).

Gruß,
Mythbuster
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 15:51
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Zitat:
Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
Ja, offenbar scheint der Polizist das besser beurteilen zu können, als eine Ärtzin, die wiederholt angegeben hat, nicht verletzt zu sein!

Darum fragt sich: Wenn Fahrerin A angibt, nicht verletzt zu sein, kann der Polizist sich darüber hinwegsetzen?

Müsste nicht bei "Personenschaden" die Geschädigte dies anzeigen?


Es ist mir unverständlich, wie in diesem Beispiel ein Verfahren an die Staatsanwaltschaft gegeben werden kann, obwohl die Verursacherin selbst angibt, nicht verletzt oder "unter Schaock" zu sein ... und daß ein Polizist dies besser beurteilen will, als eine Ärtzin, die übrigens danach normal zur Arbeit fuhr.

Natürlich steht die Furcht vor einem großen Bußgeld im Raum (Tagessätze etc.).

Gruß,
Mythbuster
Die Verfahrensweise ist so vorgegeben. Die Polizei hat da keinen Ermessenspielraum (und würde sich diesen Schuh auch nicht anziehen). Da aber Verursacherin und Geschädigte identisch sind wird die StA das Verfahren m.E. einstellen.

Zum Stichwort "Ärztin": als solcher ist der Unfallverursacherin sicherlich bekannt, dass in einen Unfall Verwickelte gerade diesbezüglich oftmals nicht sachgerecht entscheiden. Und mal umgedreht: der Andere wäre im fiktiven Fall der Schuldige? Dann gleiche Meinung?
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Gruß

Klaus
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 16:00
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Hallo,
gut, man sollte meinen, eine Ärztin (Notfall und Rettungsmedizin) sollte beurteilen können, ob sie verletzt ist oder unter Schock steht - aus medizinischer Sicht. Vor allem, da ein Rettungswagen zufällig an der Unfallstelle vorbei kam und die Sanitäter die Fahrerin nicht behandeln sondern mit zur Arbeit nehmen wollten.

Die Frage des Beamten, ob sie "geschockt" sei, wirkt so ein wenig wie eine Fangfrage.

Also muss man wohl abwarten, ob etwas von der Staatsanwaltschaft kommt.

Gruß,
Mythbuster
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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 17:20
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Ja, man sollte von einer Ärztin dieser Spezialisierung erwarten können, dass sie besser als medizinsche Laien einschätzen kann, ob jemand unter Schock steht oder anderweitig verletzt ist. Ob das in jedem Fall auch für die eigene Person gilt, kann man schon anzweifeln. Mein Zweifel wird dadurch bestärkt, dass A anscheinend in der Zeit unmittelbar nach dem Unfall nicht in der Lage war, die erforderlichen Informationen mit B auszutauschen. Wenn die Ermittlung sich gegen sie selbst richtet, erwarte ich aber auch, dass diesbezüglich Klaus Recht hat und diese Frage eigentlich egal ist.
Wir wissen aber nicht, was Fahrer B zu Protokoll gegeben hat und wegen welchen Verdachts die Staatsanwaltschaft überhaupt ermitteln könnte. § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs bietet einige Ansatzpunkte, ob irgendwas davon zutreffen kann, weiß ich nicht.

Im übrigen wäre es sowieso fraglich, ob A die gewünschten Informationen erhalten hätte oder ob man sich dort bei der ablehnenden Antwort nicht richtigerweise hätte auf Datenschutzgründe berufen müssen. Dass die Akten aber irgendwann vom aufnehmenden Revier weitergegeben werden, dürfte normal sein. Wann sie nun zur Bussgeldstelle oder erstmal zur Staatsanwaltschaft gehen, ist eher als behördeninterne Verfahrensvorschrift zu betrachten, die für A nicht viel bedeuten muss.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 18:58
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Zitat:
Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
sie kann dies als Ärtzin beurteilen
Das wird sie eben nicht können. Auch Ärzte sind im Schockzustand nicht unbedingt zurechnungsfähig. Daneben kommen noch Dinge wie Gehirnerschütterung etc. in Frage. Auch die Ärztin muss sich also untersuchen lassen.

Zitat:
Einige Tage später will Fahrerin A die Daten des Unfallgegners von der Polizei erfragen. Stattdessen erfährt sie, daß der Unfall wohl an die Staatsanwaltschaft gegeben wird, weil "Fahrerin A unter Schock stand" ...

Frage: Was kann daraus werden? Wenn die Verursacherin selbst angibt, nicht verletzt zu sein, kann es trotzdem zum Verfahren kommen?
Ein ganz normaler Vorgang. Die Beamten haben hier wohl einen begründeten Anfangsverdacht. Diesen zu erhärten oder zu entkräften obliegt dann der Staatsanwaltschaft. Kann eine Verletzung der Ärztin nicht nachgewiesen werden, muss das Verfahren eingestellt werden. Die Polizisten haben das nicht mehr in der Hand. Sie werden im weiteren Verlauf als Zeugen behandelt. Da die Ärztin sich offensichtlich nicht untersuchen ließ, kommt hier wohl nur ein Gutachten in Frage, bei dem möglicherweise auch die Aussagen der Beamten zum Verhalten der Ärztin am Unfallort herangezogen werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 19:09
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Hi,
wir reden von einem Unfall ohne Auslösung von Airbag und geringer Geschwindigkeit.

Außerdem kam in diesem Beispiel zufällig ein Rettungswagen vorbei. Da sie die Ärztin kannten, hielten sie an und unterhielten sich mit ihr. Und stellten keine "Auffälligkeiten" fest. Sie boten sogar an, sie mit zur Klinik (zur Arbeit) zu nehmen.

Wie erwähnt fuhr sie (nachdem der Wagen abgeschleppt wurde) auch normal zur Arbeit!

Die tatsache, daß sie sich nicht alle Daten "vor Ort" vom Unfallgegner hat geben lassen, hat weniger mit Schock zu tun als wie mit Unerfahrenheit: Sie hatte noch nie einen Unfall, kam also gar nicht auf den Gedanken, sich um mehr kümmern zu müssen, da sie ihre Daten dem Gegener ausgehändigt hat.

Der Unfallgegner hat mehrfach betont, daß er nicht verletzt wurde und außer dem Knall kaum was bemerkt hat. So gesehen scheidet er als "Opfer einer Körperverletzung" aus.

Wie erwähnt ist die Kreuzung ein Unfallschwerpunkt, wo es immer wieder zu Unfällen kommt.

Die Verursacherin fragt sich, wozu der Aufwand bzw. wozu die Staatsanwaltschaft nötig ist. Aus ihrer Sicht ist es ein "normaler" Unfall, an dem sie Schuld hat. Es ist schwer verständlich, warum da dieser Aufwand betrieben wird (ist wohl verständlich, wenn man noch nie einen Unfall hatte und somit "Erfahrungen" fehlen).

Aber Danke für alle Antworten.

Gruß,
Mythbuster
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  #9 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 23:23
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Irgendwas scheint hier nicht ganz zu stimmen.

Wenn der Unfallverursacher allein verletzt ist, muss/darf keine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gefertigt werden.
Wieso auch? Eine Körperverletzung - auch die fahrlässige - verlangt die Schädigung eines "Anderen".
Bei einer eindeutigen Situation wie die hier Vorliegende, kann ausgeschlossen werden, dass die Verletzung des A (der Schockzustand) von einem Verhalten des B rührt. Es liegt also keine Straftat vor, daher auch keine Anzeige.

Wie "Motzmecker" bereits angemerkt hat, könnte hier aber ein anderer Tatbestand, z.B. 315c StGB, erfüllt sein, weshalb der Vorgang an die Staatsanwaltschaft geht.

Oder B hat im Nachhinein doch noch Verletzungen geltend gemacht. Dann wäre die fahrlässige Körperverletzung seitens A erfüllt und eine Strafanzeige gegen A würde erstattet werden.
Kokel likes this.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 06:43
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AW: Vorfahrt missachtet, Unfall - Folgen?

Hallo,
315c liest sich erst einmal ziemlich gummiartig! Wenn man will kann man jeden Unfall so interpretieren ... da wäre dann wieder die Frage, ab wo man von einem 'normalen' Unfall spricht und ab wo 315c in Betracht kommt.

In unserem Beispiel sprechen wir von einer aus meiner Sicht normalen Unfallsituation: Fahrerin A fährt zur Arbeit, hält an einer roten Ampel ganz normal an, Ampel schlägt um und sie fährt normal an ... und übersieht den Wagen von Fahrer B ... dem es übgrigens gut geht ... nach eigenem aktuellen Bekunden (außerdem fuhr er noch am gleichen Tag auf eine Dienstreise, mit einem anderen Fahrzeug) .... an der Kreuzung kommt es (wie Fahrerin A im Nachhinein erfahren hat) immer wieder zu Unfällen. An dem Tag fuhr sie diese Strecke erst wenige Male.

Als Laie kann ich es drehen und wenden, in diesem Beispiel sehe ich keinen Grund für eine Weiterreichung an die Staatsanwaltschaft .... im Zweifel bleibt wohl nur übrig, abzuwarten und im Falle einer Vorladung einen Anwalt einzuschalten ....

Danke für alle Einschätzungen,
Mythbuster
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