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Vorfahrgenommen, Beinahecrah

Dies ist eine Diskussion zu Vorfahrgenommen, Beinahecrah innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 09:41
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Vorfahrgenommen, Beinahecrah

Liebe Leser,

eure Meinung zu folgendem fiktiven Szenario ist gefragt:

Eine nach Links abbiegende, zweispurige Straße. Mehrere Teilnehme warten an der Verkehrsampel. Wird diese Grün fahren diese alle eine Linkskurve auf die Bundesstraße. Verkehsteilnehmer A steht auf der linken Spur, Verkehrsteilnemer B steht auf der rechten Spur in zweiter Reihe.

Die AMpel wird grün, alle fahren los. Plötzlich bemerkt Verkehrsteilnehmer B, dass Verkehrsteilnehmer A übder die Linie direkt auf seine Spur nach rechts fährt, Verkehrsteilnehmer A kommt Verkehrsteilnehmer B gefährlich nahe, B vermutet, es gibt gleich einen Unfall, hupt um Verkehrsteilnehmer A auf seine Unachtsamkeit hinzuweisen, dieser reagiert nicht, fährt fast auf Verkehrsteilnehmer B drauf, dieser muss abbrupt abbremsem um den vermeitlichen Aufprall zu vermeiden, zieht weiter nach Rechts, haut sein Reifen gegen de Straßenbordstein. Verkehrsteilnehmer A fährt unbeeindruckt weiter, Verkehrsteilnehmer B von der Situation überfordert, sammelt sein PKW erneut und folgt Verkehrsteilnehmer A. Dieser gibt plötzlich mehr Gas und verwindet hinter der nächsten Ampel.

Was kann Verkehrsteilnehmer B nun machen? Darf er sein Auto in die Werkstatt bringen und die Radaufhängung auf Schäden durch den häftigen Stoß gegen den Bordstein prüfen und die Kosten Verkehrsteilnehmer A auferlegen? Soll Verkehrsteilnehmer B Verkehrsteilnehmer A bei der Polizei anzeigen? Oder muss Verkehrsteilnehmer B jetzt damit leben und ggf. die Kosten selber tragen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 09:48
V.I.P.
 
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AW: Vorfahrgenommen, Beinahecrah

Zitat:
Zitat von Kareem85 Beitrag anzeigen
Was kann Verkehrsteilnehmer B nun machen?
Sich in erster Linie beruhigen und daran denken, dass es sehr viele I.dioten auf der Straße gibt.

Haften müsste der A für einen Schaden, aber man müsste im Streitfall einen Richter davon überzeugen, dass es tatsächlich der A war (bzw. der Wagen), und dass er sich falsch verhalten hätte. Man kann sich sicherlich vorstellen, dass der A dem wiedersprechen wird.

Zitat:
Soll Verkehrsteilnehmer B Verkehrsteilnehmer A bei der Polizei anzeigen?
Das wird wohl nutzlos sein, weil man für ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dem A nachweisen müsste, dass er den Unfall bemerkt hätte.
Zitat:
Oder muss Verkehrsteilnehmer B jetzt damit leben und ggf. die Kosten selber tragen?
Das ist die Alternative zu dem Versuch, den Schaden zivilrechtlich geltend zu machen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 10:20
V.I.P.
 
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AW: Vorfahrgenommen, Beinahecrah

Hat As Fahrspur geendet?
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 10:52
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AW: Vorfahrgenommen, Beinahecrah

hi ihr 2, danke für eure Antworten.

@Humungus:
Verstehe ich dich richtig, dass dann Aussage ggn. Aussage steht und Verkehrsteilnehmer B damit nicht viel erreichen kann?

@Va Nille: nein, Verkehrsteilnehmer A hätte auf seiner Fahrspur noch weitere 5 Kilometer bleiben können. Verkehrsteilnehmer A hat einfach die Kurve verpennt und wäre Verkehrsteilnehmer B direkt ins Auto gefahren
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  #5 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 11:00
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AW: Vorfahrgenommen, Beinahecrah

Wie @ Humungus bereits ausführte hat der Geschädigte den Nachweis zum Grunde des Anspruches sowie zum Schadenumfang und zur Schadenhöhe zu führen.

Sofern für den Vorgang Zeugen zur Verfügung stehen dürfte der Anspruch möglicherweise durchsetzbar sein.

Auch könnte dann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Unfallflucht sehe ich aber (noch) nicht, da dem Verkehrsrowdy nachgewiesen werden müsste von einem Schaden Kenntnis zu haben.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 08:10
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AW: Vorfahrgenommen, Beinahecrah

Es sollte erst einmal geklärt werden, ob überhaupt ein Schaden vorliegt.
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