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Von Person Angehalten, Bedroht und auch noch Angezeigt?

Dies ist eine Diskussion zu Von Person Angehalten, Bedroht und auch noch Angezeigt? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 00:54
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Exclamation Von Person Angehalten, Bedroht und auch noch Angezeigt?

Mal Angenommen Person I fährt mit seinem Auto in der Stadt, holt jemanden ab um mit ihm eine Runde zu drehen und spritzt beim Anfahren ausversehen Person B nass.
Als Person I das nächste mal an die gleiche Stelle kommt um seinen Begleiter rauszulassen wird er am weiterfahren gehindert da sich die nassgespritze person in den Weg stellt und ihn Anschreit das er aussteigen soll und sie ihn schlagen will. Ein freund von Person B versuchte die Tür aufzumachen um Person I aus dem Auto zu ziehen, was nicht gelingt da Person I die Zentrallverrieglung verschlossen hat. Worauf Person B sich weiter aufregt und eine Delle in die Motorhaube schlägt.
Daraufhin gibt Person I gas und fährt mit gerade einmal 1km/h weiter um Person B klar zu machen das er vorbei will worauf diese schreiend und Drohend die Fahrbahn frei gibt.

Danach geht Person B zur Polizei und sagt das Person I sie angefahren (bein gestriffen mit nichtmal 1km/h) hat, sie Beleidigt (Mittelfinger) und nassgespritzt hat.

Angenommen Person B ist 17 Jahre alt, Weiblich und Polizeilich Bekannt (schlägereien, Bedrohung, Beleidigung), und besucht die Pestalozzischule und hat mehrere Freundinen als "Zeugen" die für sie aussagen obwohl es nicht stimmt.
Person I ist 18 Jahre alt, Männlich, hat Mittlere Reife, ist Azubi zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der Allianz und noch nie Polizeilich aufgetreten, jedoch war Person I alleine im Auto und hat keine Zeugen.

Wie würde dies ausgehen? Hätte Person B eine Chance mit der Lügengeschichte?
Was würde Person I erwarten falls B recht bekommt.
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Alt 30.01.2010, 16:11
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AW: Von Person Angehalten, Bedroht und auch noch Angezeigt?

Ich denke mal jeder ist gleich vor dem Gesetz, nur weil der eine ein studierter Wirtschafter ist und die andere der Nachschub fürs Arbeitsamt, wird das nichts am Sachverhalt ändern. Jedoch liegt das am Richter, wenn er die Vorgeschichte sieht und die Zeugen und Klägerin noch unglaub würdig erscheint, wird er wohl gegen sie entscheiden. Zumal A angegriffen und bedroht wurde und nur versucht hat in Notwehr zu fliehen, sich also nicht Strafbar gemacht hat. Wie sieht es mit dem Freund daus, der aus dem Auto ausgestiegen ist, hat der nix gesehen?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 21:29
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AW: Von Person Angehalten, Bedroht und auch noch Angezeigt?

Der Freund hat nichts gesehen weil er in den Bus eingestiegen ist, desweiteren will er auch nicht aussagen.

Person I hat mit Person B ausgemacht die reinigung zu übernehmen, dafür will Person I die Anzeige zurück nehmen.
Könnte Person B die anzeige zurücknehmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 16:35
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AW: Von Person Angehalten, Bedroht und auch noch Angezeigt?

Manche Anzeigen kann man nicht zurücknehmen, wie nannte es der Richter...Weil ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung besteht, heißt es glaube ich. Ich kannte z.B. Jemanden, der hat eine andere Person verprügelt, diese zeigte ihn erstmal an, da man sich aber schon lange kannte und auch ständig miteinander zutun hatte, vertrug man sich und die Geschädigte wollte die Anzeige zurücknehmen, was aber abgelehnt wurde und es wurde ein Strafverfahren mit Gerichtsprozess und Strafe eingeleitet.
An Stelle des Autofahrers würde ich die Sache erstmal leugnen und auch nix für eine Reinigung bezahlen, so wie ich den Sachverhalt lese war das Handeln in Notwehr.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 19:30
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AW: Von Person Angehalten, Bedroht und auch noch Angezeigt?

Könnte man in diesem Fall die Anzeigen rückgängig machen?
Was wäre wenn Person B bei der Polizei angibt das sie aufgeregt war und deshalb übertrieben hat bei der aussage?
Wäre ein zurücknehmen dann möglich?
was könnte man machen um die Anzeige zurück zu bekommen.
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