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Vom Zeuge zum Beschuldigten - Fahrerflucht

Dies ist eine Diskussion zu Vom Zeuge zum Beschuldigten - Fahrerflucht innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 19.09.2011, 11:09
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Vom Zeuge zum Beschuldigten - Fahrerflucht

Angenommen der Fahrer A wird der Fahrerflucht bezichtigt und hat seinen Beifahrer B bei der Polizei als Zeugen angegeben. Dieser erhält einen Brief von der Polizei, in dem er sich als Zeuge zum Hergang äußern soll, aber im gleichen Schreiben auch beschuldigt wird, Fahrer A zum Weiterfahren aufgefordert zu haben.

B sagt wahrheitsgemäß, schriftlich bei der Polizei aus, betont im Schreiben weiterhin keine Anstiftung vorgenommen zu haben.

Auf staatsanwaltlische Anordnung hin, erhält B wenig später ein Schreiben der Polizei, in dem der als Beschuldigter in o.g. Fall (wegen Aufforderung zur Weiterfahrt) vernommen werden soll.

Auf welcher Grundlage wird hier verfahren ? Angenommen B hätte A wirklich zur Weiterfahrt aufgefordert, wie soll man das nachweisen, steht dann nicht Aussage gegen Aussage ? Ist es für B ratsam einen Rechtsanwalt zu konsultieren, oder wird das Verfahren hier eh aufgrund mangelnder Beweise seitens des Staatsanwalts eingestellt ?

Kann B schon aufgrund der Tatsache belangt werden, dass er A nicht vom Weiterfahren abgehalten hat ?

Geändert von Hubertus78 (19.09.2011 um 12:00 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 13:20
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AW: Vom Zeuge zum Beschuldigten - Fahrerflucht

Zitat:
Auf welcher Grundlage wird hier verfahren?
Vermutlich auf Basis der Aussage von A.

Zitat:
Angenommen B hätte A wirklich zur Weiterfahrt aufgefordert, wie soll man das nachweisen, steht dann nicht Aussage gegen Aussage ? Ist es für B ratsam einen Rechtsanwalt zu konsultieren, oder wird das Verfahren hier eh aufgrund mangelnder Beweise seitens des Staatsanwalts eingestellt?
Hätte B auch einen Vorteil durch die Unfallflucht gehabt, z.B. wel es sich um das Fahrzeug von B gehandelt hat?

Zitat:
Kann B schon aufgrund der Tatsache belangt werden, dass er A nicht vom Weiterfahren abgehalten hat?
Nein.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 13:48
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AW: Vom Zeuge zum Beschuldigten - Fahrerflucht

Zitat:
Zitat von Hubertus78 Beitrag anzeigen
Auf welcher Grundlage wird hier verfahren ? Angenommen B hätte A wirklich zur Weiterfahrt aufgefordert, wie soll man das nachweisen, steht dann nicht Aussage gegen Aussage ? Ist es für B ratsam einen Rechtsanwalt zu konsultieren, oder wird das Verfahren hier eh aufgrund mangelnder Beweise seitens des Staatsanwalts eingestellt ?
Da geht es dann darum, wem geglaubt wird. Abgesehen davon, eine Aussage ist ein Beweis
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Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 17:47
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AW: Vom Zeuge zum Beschuldigten - Fahrerflucht

Eine Aussage ist ein sogenannter Personenbeweis... Ich würde einen Anwalt konsultieren, der wird die Belange für B wahrnehmen...
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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 18:20
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AW: Vom Zeuge zum Beschuldigten - Fahrerflucht

'Da § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ein Sonderdelikt ist, dessen zugrunde liegende Verpflichtung sich nur auf Unfallbeteiligte bezieht, besteht auch hier ein Streit, ob § 28 Abs. 1 StGB auf den Teilnehmer (dazu gehören Anstifter oder Beihelfer) anwendbar ist. Die herrschende Meinung lehnt dies ab (Lackner/Kühl § 142 Rn 39; Geppert in: LK § 142 Rn 182). Die gegenteilige Auffassung wendet § 28 Abs. 1 zugunsten des Teilnehmers an (Arloth, GA 1985, S. 504).' Quelle: PD Dr. Volker Haas, Übung im Strafrecht für Anfänger, Lösungsskizze zum ersten Fall "Das gerettete Unfallopfer, Heidelberg SS 2009 http://www.jura.uni-tuebingen.de/pro...nfallopfer.pdf

Fazit: Eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur 'Fahrerflucht' ist umstritten.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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