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Verwarnungsgeld zahlen = Schuldeingeständnis

Dies ist eine Diskussion zu Verwarnungsgeld zahlen = Schuldeingeständnis innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2012, 10:29
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Verwarnungsgeld zahlen = Schuldeingeständnis

Hallo zusammen,

Person A hatte ein Autounfall. Person A hat infolgedessen ein Verwanungsgeld von der Polizei bekommen. Die Frage ist wenn Person A das Verwarnungsgeld bezahlt, ist dass dann ein Schuldeingeständnis, dass Person A für den Unfall verantwortlich ist?

Beide Unfallbeteiligten haben (natürlich ) eine vollkommen andere Sichtweise des Unfallvorgangs.
Da Person A unschuldig ist, will er den Schaden nicht übernehmen.
Es gibt neben dem Polizei-Verfahren noch das Verfahren mit der Versicherung. Haben diese beide Sachen was miteinander zu tun?
Die Ordnungswidrigkeit (geringer Betrag) könnte Person A in Kauf nehmen, aber den Schaden des anderen Unfallbeteiligten nicht. Deshalb die Frage ob diese beide Verfahren etwas Miteinander zu tun haben.

Vielen Dank für eure Meinungen und Tipps

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2012, 11:16
V.I.P.
 
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AW: Verwarnungsgeld zahlen = Schuldeingeständnis

Hat die Person denn aus ihrer Sicht die ihr vorgeworfene Ordnungswidrigkeit begangen? Wurde der Unfallgegner auch verwarnt?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2012, 13:27
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AW: Verwarnungsgeld zahlen = Schuldeingeständnis

Beides mal Nein
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2012, 14:48
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AW: Verwarnungsgeld zahlen = Schuldeingeständnis

warum sollte jemand für eine nicht begangene ordnungswidrigkeit ein verwarngeld bezahlen?
Zum verständniss: die Zahlung von verwarnungsgeldern beruht immer auf freiwilligkeit. wer also einen vorgeworfenen verkehrsverstoß nicht nachvollziehen kann, sollte tunlichst auch die zahlung eines verwarnungsgeldes ablehnen, denn mit der zahlung wird der fahrfehler/ die ordnungswidrigkeit anerkannt, quasi also dafür ein schuldanerkenntnis gegeben. die folge eines abgelehnten verwarnungsgeldes wäre ein bußgeldverfahren, im ergebnis ein bisschen teurer, aber mit der möglichkeit nachfolgender beratung bzw. der gerichtlichen klärung.
zwar wird damit ausschließlich das ordnungswidrigkeitsverfahren geregelt. der zugrundliegende verkehrsverstoß hat aber bedeutung im zivilprozess - also im zweifel: nicht bezahlen, anwalt einschalten.

Geändert von Kantate (29.06.2012 um 12:56 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 30.06.2012, 17:19
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AW: Verwarnungsgeld zahlen = Schuldeingeständnis

Zitat:
Zitat von Kantate Beitrag anzeigen
zwar wird damit ausschließlich das ordnungswidrigkeitsverfahren geregelt. der zugrundliegende verkehrsverstoß hat aber bedeutung im zivilprozess - also im zweifel: nicht bezahlen, anwalt einschalten.
Danke wird gemacht
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