Dies ist eine Diskussion zu Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung ein Aufofahrer A wird mit einem Lasergerät außerhalb geschl. Ortschaften geblitzt mit Foto. Zul. Geschwindigkeit 80 km/h, festgest. Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 89 km/h, Verwarnungsgeld 10 EUR. Könnte das angefochten werden ?, A hat während des Blitzvorgangs geistesgegenwärtig auf den Tacho geschaut, 79 km/h wurden angezeigt. Es ist davon auszugehen, daß das Lasergerät falsch justiert war. |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung Vielleicht hilft dieser Beitrag weiter: 72-73 Km/h gefahren kurz vor Ortsausfahrt Wie dort beschrieben, ist die Anzeige des eigenen Tachos (egal ob analog oder digital) immer mit Vorsicht zu betrachten, da viele Faktoren zu einer Abweichung führen. Da der Tacho aber lt. Gesetz nie mehr, wie den tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen darf (aber bis max. 10 % unter diesen Wert), war entweder der Tacho falsch eingestellt oder das Lasermessung war nicht korrekt ... |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung Nein, es ist genau umgekehrt. Ein Tachometer darf niemals weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren. |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung ??? Jetzt bin ich verwirrt. Bis soeben dachte ich zu wissen, dass der Tacho nie weniger, sondern nur mehr anzeigen darf. Das ist schon deshalb logisch, weil der Reifenumfang mit zunehmender Laufleistung abnimmt, wodurch eine immer höhere Geschwindigkiet zwangsläufig angezeigt wird. Doch vorliegend wäre interesanter zu wissen, wie man eine derartige Lasermessung am ergebnisorientiertesten angreifen kann ...
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung Zitat:
Die Frage in diesem Fall ist doch eher, ob sich dieser Aufwand für 10 Euro Verwarngeld lohnt. Man sollte sich bewusst sein, dass, sollte am Ende festgestellt werden, dass alles richtig gemacht wurde und auch am Lasergerät kein Fehler vorhanden war, gezwungenermaßen ein höherer Betrag zu zahlen ist. |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung Ja, da hast Du pragmatisch gesehen sicher recht; schon um des eigenen Aufwandes willen. Fraglich ist aber auch, ob prinzipiell für eine nicht begangene Tat gezahlt werden sollte. Das würde ich auch bei 5,- € ablehnen. Wie würdest Du denn die Messung am "kostengünstigsten" (risikolosesten) anzweifeln ?
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung Zitat:
Ein "Blick auf den Tacho" ist völlig ungeeignet, eine Geschwindigkeitsmessung anzufechten.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung Zitat:
Wenn da der Tacho zu wenig anzeigt, oder auch über eine bestimmte Toleranzgrenze hinaus zu viel, wird das beanstandet. Allerdings verändern Tachos im Laufe der Zeit ihre Justierung. Wäre es nicht so, bräuchte man ihre korrekte Anzeige bei der HU ja auch gar nicht zu prüfen. Der Tacho käme korrekt justiert aus dem Werk und würde korrekt anzeigen, bis das Auto verschrottet wird... Nur, wie gesagt: "Ich hab auf meinem Tacho gesehen..." ist nun wirklich kein überzeugendes Argument. Da könnte nämlich buchstäblich jeder kommen und behaupten, er sei nicht zu schnell gefahren. Zitat:
Vielleicht ist das Gerät als ungenau bekannt, vielleicht sind Probleme bei der Einmessung oder der korrekten Handhabung bekannt. Usw. usf. Radar/Laser-Messungen sind ja nun alles andere als immer fehlerfrei, das ist bekannt. Nur muß eben der Autofahrer ggf. nachweisen, warum erhebliche Zweifel an der Korrektheit der Messung bestehen, denn die Korrektheit der Messung wird erstmal unterstellt. Wie aber auch schon angesprochen wurde, stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Es sind keine Punkte im Spiel, nicht mal ein Bußgeld, und das Verwarnungsgeld steht in keinem Verhältnis zum (Zeit-)Aufwand und den Erfolgschancen. Am Rande angemerkt: kein Mensch kann gleichzeitig präzise während der Messung auf den Tacho schauen, in dem Moment, wo der Fahrer erkennt, daß eine Messung gemacht wird, geht er üblicherweise als Reflex mit dem Fuß vom Gas, und wenn er dann eine halbe Sekunde später auf den Tacho guckt, dann ist die Geschwindigkeit schon um drei oder vier km/h gesunken. Falls es sich um einen Skalentacho handelt, kommt noch ein potentieller Ablesefehler durch den durch die Sitzposition bedingten Blickwinkel hinzu; je nach dem aus welchem Winkel man auf einen Skalentacho guckt und wie groß die Skala ist, unterscheidet sich die abgelesene Anzeige schon mal locker um 5 oder mehr km/h...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Verwarnungsgeld Tempoüberschreitung Bei der HU wird der Tacho geprüft ?! ... Wann war ich denn das letzte Mal bei der HU ... Abgesehen von meiner Irritiertheit Danke für die ausführlichen Hinweise.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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