Dies ist eine Diskussion zu Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung mal angenommen: Fahrzeughalter bekommt eine Verwarngeldforderung wegen Überschreitung der Geschwindigkeit. Laut Forderung und Foto war der Halter definitiv nicht der Fahrer. Als einziger Fahrer kommt aber an beschriebenen Tag nur die Ehefrau in Frage, die aber nachweisbar den ganzen Tag an einem ca 200 km entfernten Ort mit angeblich geblitzen Auto in der Arbeit war. Reicht es einfach nur kurz Einspruch einzulegen und können trotzdem auf den Halter Kosten zukommen? |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung "Reicht es einfach nur kurz Einspruch einzulegen und können trotzdem auf den Halter Kosten zukommen? " Ja, das reicht aus. Also mitteilen, dass jedenfalls der Halter nicht der Fahrer gewesen ist und die Fahrerschaft leider trotz Bemühung um Erkenntnis unbekannt bleibt. Dann wird das Verfahren eingestellt und es werden ca. 20,- € Verfahrenskosten fällig, die der Halter zu tragen hat (weil er schließlich für seine Kiste verantwortlich ist !). Wenn der Tempoverstoß nicht gravierend war und sich so eine Fallgestaltung nicht kürzlich schon einmal zugetragen hat, besteht auch keine Veranlassung für eine Fahrtenbuchauflage. Anders (also keine Kostentragungspflicht), wenn es sich auf dem Foto gar nicht um das dem Kennzeichen zugehörige Auto gehandelt hat --- dann scheint hier eine Straftat eines Dritten im Gange gewesen zu sein (Kennzeichenmissbrauch etc.).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Nein, es wird versucht, den Fahrer ausfindig zu machen. Eine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es nicht, sondern lediglich bei Parkverstößen. Für den Halter, der nicht Fahrer war, kommen keine Kosten zu. |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung [QUOTE]Dann wird das Verfahren eingestellt und es werden ca. 20,- € Verfahrenskosten fällig, die der Halter zu tragen hat (weil er schließlich für seine Kiste verantwortlich ist !) es geht ja nicht darum nicht zahlen zu wollen, oder den Fahrer zu verheimlichen, sondern darum, dass es sich weder um den Fahrzeughalter noch das angebliche Auto handeln kann, weil dieses 100 % sicher nie in angeblichem Ort gewesen ist. |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Zitat:
War die Frau allerdings bei ihrem Geliebten und hat sie sich dabei beeilt, könnte ein Prozess peinlich werden...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Zitat:
Wäre die Frau allerdings wirklich nicht in der Arbeit gewesen, sondern woanders zu schnell unterwegs, wäre die Forderung wohl eher heimlich bezahlt worden,... |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Klingt überzeugend. @ Kokel : Es wird versucht, den Fahrer ausfindig zu machen ? Ja sicher, formal bei nennenswerten Verstößen -- doch nach meiner Kenntnis wegen des Aufwandes real kaum, wenn´s nur um ein paar Mark geht und es zu dieser Person / diesem KFZ noch keine Eintragungen gibt. Außerdem dürfte eine Verfahrenseinstellung infolge unbekannt gebliebenen Fahrers nicht nur im ruhenden Verkehr den Halter mit einer Verfahrensgebühr belasten. Mein Kenntnisstand. Oder hast Du doch schon wieder recht ?
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung |
| |||
| AW: Verwarngeldforderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Danke für den Hinweis. Den 25 StVG hatte ich irgendwie anders in Erinnerung. Ist doch aber eigentlich unbillig, wenn ein Halter so völlig Kosten-los davonkommt, soweit tatsächlich sein Auto für die OWI benutzt wurde. Hört sich so an wie die berühmte "ich-bin-doch-nicht-blöd"- Hintertür.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Wiki | 17.06.2010 09:39 |
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Straßenverkehrsrecht | 12.08.2007 21:57 |
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Straßenverkehrsrecht | 10.01.2007 18:10 |
| Geschwindigkeitsüberschreitung von 60-80 kmh | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 22.11.2005 15:48 |
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Straßenverkehrsrecht | 15.07.2005 15:56 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios