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Verwandte geblitzt worden--> Konsequenzen?

Dies ist eine Diskussion zu Verwandte geblitzt worden--> Konsequenzen? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 21:05
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Verwandte geblitzt worden--> Konsequenzen?

Nehmen wir an X und Y sind Geschwister und X ist der Fahrzeughalter. Y leiht sich von X das Auto und fährt damit viel zu schnell und wird geblitzt.
X erhält nun einen Anhörungsbogen und behauptet, dass sie den Fahrer nicht kennt, obwohl dies natürlich nicht der Fall ist. Vom Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund der Verwandtschaft macht sie keinen Gebrauch, damit die Behörden nicht anfangen den Verwandten zu suchen.

Was für Konsequenzen kann das haben, dass sie nun behauptet, dass sie diese Person nicht kennt. Es ist doch eigentlich eine glatte Lüge.

Außerdem würde ich gerne wissen wie das genau mit der Verjährung ist. Läuft die Frist ab dem Zeitpunkt, als der Bruder geblitzt worden ist oder erst nachdem man den Anhörungsbogen erhalten hat?

Mit freundlichen Grüßen und vielen lieben Dank für die Antworten!
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Alt 31.05.2011, 22:41
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AW: Verwandte geblitzt worden--> Konsequenzen?

'.. ist eine zweischneidige Sache. Im Zweifel erhält man als Fahrzeug-Halter Hausbesuch von der Polizei, oder auch nur eine nette Einladung, sich das Bild doch auf dem Polizeirevier einmal anzusehen (wobei dann die Beamten gleich die Person einmal ansehen, ob sie das auf dem Tatfoto ist). Hilft das nichts, wird man das Ausweis-Foto vom Einwohner-Meldeamt anfordern.

Wenn man gute Nerven hat, steht man das einfach durch. Schließlich hat einem schon die Mutter beigebracht, sich nicht von fremden Männern ansprechen zu lassen, erst recht nicht zu fremden Männern hinzugehen, und schon gar nicht fremden Männern die Tür zu öffnen. Und kein Gericht und keine Polizei in Deutschland kann einen zwingen, sich selber, oder einen seiner Familenangehörigen in einem Straf- oder OWi-Verfahren zu belasten. Auf diese Art und Weise kann man sich (oder den Angehörigen, der das Fahrzeug geführt hat) durchaus in die Verjährung retten, die bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sehr kurz ist.

Allerdings riskiert mane damit unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage. Die wird zwar kaum bei erstmaliger Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 23 oder 24 km/h in Betracht kommen, sehr wohl aber, wenn jemand mit Ihrem PKW in der Autobahn-Baustelle einmalig 120 km/h zu schnell war, oder wenn bei kleineren Übertretungen die Fahrerin oder der Fahrer zwei- oder dreimal nicht ermittelt werden konnte. Und gegen die Fahrtenbuchauflage kann man sich nicht darauf berufen, daß einem ein Recht zustand, zugunsten eines Angehörigen das Zeugnis zu verweigern. Berufskraftfahrer und deren Arbeitgeber sollten auch bedenken, daß eine solche Fahrtenbuchauflage nicht nur für das einzelne Fahrzeug, sondern für den gesamten Fuhrpark des Halters verhängt werden kann, wenn er an der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitwirkt.' Quelle: Momberger & Niersbach, Rechtsanwälte Düsseldort und Kempten http://www.ramom.de/rechtsthemen/punkte-flensburg.html

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt die Verfolgungsverjährung drei Monate ab Tattag, wird aber unterbrochen durch bestimmte Amtshandlungen, so der Übersendung des Anhörbogens an den Halter. Danach beginnt sie für den Halter von neuem zu laufen.
Für den tatsächlichen Fahrer beginnt der Verjährungslauf ebenfalls am Tattag. Wenn er nicht ermittelt werden kann, ist der Fahrer nach drei Monaten 'aus dem Schneider'.
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Alt 31.05.2011, 22:47
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AW: Verwandte geblitzt worden--> Konsequenzen?

Hinsichtlich der "glatten Lüge" darf noch auf § 258 StGB, besonders dessen Absatz 6 hingewiesen werden. Unter die rechtswidrigen Taten fällt auch eine Ordnungswidrigkeit, man geht aber straffrei aus.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 31.05.2011, 23:05
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AW: Verwandte geblitzt worden--> Konsequenzen?

Bei einer erheblichen Überschreitung der Geschwindigkeit ist mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

X muss es dann ausbaden, dass er Y vor Strafe geschützt hat. Schon der geringste Verstoß bei der Führung des Fahrtenbuches führt zu einem Bußgeld gegen X. Er muss sich bewusst sein, dass jeder Antritt eine Fahrt und jedes Fahrtende sofort dokumentiert werden muss. Wenn er angehalten wird, dann muss der Beginn der aktuellen Fahrt also bereits im Fahrtenbuch stehen.

Außerdem ist die Polizei berechtigt, sich jederzeit die ordnungsgemäße Führung durch Vorlage des Fahrtenbuches auf der Dienststelle nachweisen zu lassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 23:17
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AW: Verwandte geblitzt worden--> Konsequenzen?

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
Hinsichtlich der "glatten Lüge" darf noch auf § 258 StGB, besonders dessen Absatz 6 hingewiesen werden. Unter die rechtswidrigen Taten fällt auch eine Ordnungswidrigkeit, man geht aber straffrei aus.
'Gleichwohl ist sie (die Ordnungswidrigkeit) keine 'rechtswidrige Tat' im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB. Daher macht sich z. B. nicht wegen Begünstigung (§ 257 StGB) oder Strafvereitelgung (§ 258 StGB) strafbar, wer den Täter einer Ordnungswidrigkeit nach dessen Tat vor dem Zugriff der staatlichen Organe schützt.' Quelle: Recht der Ordnungswidrigkeiten von Wolfgang Mitsch
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