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Verletzungsgefahr im Cabrio - Mitschuld?

Dies ist eine Diskussion zu Verletzungsgefahr im Cabrio - Mitschuld? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 15:28
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Verletzungsgefahr im Cabrio - Mitschuld?

Mal angenommen, ein Cabriofahrer wird in einen Unfall verwickelt und durch herumfliegende Teile verletzt. Es ließe sich nachweisen, dass er in einer geschlossenen Karosse geschützt gewesen und unverletzt geblieben wäre. Haftet er dann wegen vorsätzlicher Selbstgefährdung (o.ä.) selbst mit?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 17.10.2011, 13:16
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AW: Verletzungsgefahr im Cabrio - Mitschuld?

Neee... weil auch Cabrio´s ne Betriebserlaubnis und ne Zulassung erhalten oder erhalten haben.
Wenn Cabrio´s nicht verkehrssicher wären dürften sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Außer die herumfliegenden Teile kommen aus dem eigenen Cabrio, wobei es da auch wieder egal wäre ob offene oder geschlossene Karosserie...
__________________
Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
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