Dies ist eine Diskussion zu Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? folgende Diskussion: Sind "öffentliche" Verkehrsschilder plaziert auf privat Grund für normale Verkehrsteilnehmter ausserhalb des Grundstückes gültig? Z.B.: Eine Firma möchte sich Parkplätze am Straßenrand vor der Firma sichern, indem sie Verkehrsschilder innerhalb ihres Zaunes, ca. einen Meter entfernt davon, aufstellt, die ein eingeschränktes Haltverbot zu erkennen gibt und nur von Mo-Fr. von der Firma ignoriert werden darf. Mich würden geseztliche Bestimmungen interessieren. Was jemand auf dem "privat Grund" aufstellt, sollte doch für einen normalen Verkehrsteilnehmer nicht gelten. Durch diese Aktion gehen mehrere wichtige Parkplätze verloren. mfg |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Bitte mal hier nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_33.php |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Ok. Die Frage ist, ob die Firma diese Schilder aufstellen durfte, weil man diese nicht auf dem Gehsteig plazieren konnte. Deswegen wäre wichtig zu wissen, ob es üblich ist so vorzugehen oder ob diese öffentlichen Schilder "nur" auf öffentlichem Verkehrsgrund stehen dürfen um gültig zu sein. mfg |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Bezüglich der Gültigkeit von Verkehrszeichen kommt es auf die amtliche Anordnung an. Sind die Zeichen amtlich angeordnet, müssen sie beachtet werden. Dies kann auch auf tatsächlich öffentlichem Verkehrsgrund geschehen, also auch auf Grund, der private Eigentümer hat. |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage. Haben Sie einen Link? Dann würde ja der § 33 StVO kaum Sinn machen. mfg |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Und wie sieht der gemeine Kraftfahrer den Schildern an, ob sie amtlich angeordnet sind?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Wenn man sich nicht sicher ist, kann man ja bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen, ob es sich um amtliche Beschilderungen handelt...
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Und vorher hält man sich daran? Oder sollte man schon auf der Fahrt zum Handy greifen und anrufen?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Schon geschehen. 10 zu 1, dass da nichts genaues an Anwort kommt. ![]() Ich sehe, das so: Firma X bringt der Gemeinde viel Gewerbesteuer. Firma X wird bevorzugt. Nix für Ungut, aber das ist meine Meinung. ![]() mfg |
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| AW: Verkehrsschilder auf Privatgrund gültig? Die Antwort vom Ordnungsamt war recht schnell: Sehr geehrter Herr xxxxx, die Schilder am Anwesen Gewerbestraße XX sind für alle Verkehrsteilnehmer gültig, auch wenn sie innerhalb des Grundstücks aufgestellt wurden. Der von Ihnen zitierte § 33 der StVO greift hier nicht, da es in dieser Vorschrift um Verkehrsbeeinträchtigungen um die es in diesem Fall nicht geht. Mit freundlichen Grüßen Wie ich vermutet habe...... |
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