Dies ist eine Diskussion zu Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Das Verkehrsdelikt besteht darin das der Rollerfahrer seine Fahrbahn gewechselt hat ohne zu blinken und den Autofahrer genötigt hat eine Vollbremsung hin zu legen und durch ein Ausweichmanöver einen Schaden am Reifen und Felge erlitten hat Person B also der Rollerfahrer fährt jedoch einfach weiter trotz hupen von Person A Nach 300 Metern merkt Person B das Person A ihn verfolgt und stellt ihn dann zur rede... jedoch fährt Person B (Rollerfahrer) nach dem Gespräch einfach weiter und begeht eine Fahrerflucht Nach 3-4 Monaten Bürokratiemühlenzeit :P und auffinden der Identität von Person B wird Person A zu Gericht geladen wegen der STRAFSACHE von Person B In dieser Gerichtsverhandlung wird Person B für schuldig der Fahrerflucht verurteilt So das ist der fiktive Fall bis jetzt !! Das war der STRAFRECHTLICHE Teil der Geschichte Nun meine Fragen zu dem Fall 1. Muss Person A nun noch mal eine Zivilrechtliche Klage machen um seinen Schadensanspruch geltend zu machen ??? 2. Wie gross sind die Chancen das Person A ein Zivilprozess gewinnen würde wenn - Es keinerlei Zeugen gibt , nur Aussage gegen Aussage - keine Beweise , da sich die Fahrzeuge ja nicht berühert haben - Person B die Schuld im Zivilprozess abstreitet Würde auch die Verurteilung von Person B der Fahrerflucht reichen damit Person A bei der Versicherung von Person B seinen Schaden einreicht und wie hoch sind die Chancen das die Versicherung ohne Zivilprozess einlenkt ?? Vielen Dank |
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Ja, es muss nun leider auch noch ein Schadenersatzanspruch extra eingefordert werden; dafür muss zunächst der Schaden beweisbar festgesetlt worden sein. B´s Roller muss ja versichert gewesen sein (wenn nicht : noch eine Straftat). Versicherer nennen lassen und schnellstens (!!) dort den Schaden anzeigen und darlegen, dass es nicht möglich war, sich früher zu melden (Ermittlungen etc.). Erfolgschance, dass der Versicherer zahlt, dürfte hier recht hoch sein; notfalls den Versicherer verklagen; währenddessen kann aber auch an B herangetreten und auch dieser verklagt werden (Versicherter und Versicherung sind Gesamtschuldner). Als die Klage erleichterndes Präjudiz steht das Starurteil zur Verfügung. Denn ohne Unfall und entsprechende Kausalität wäre B ja nicht verurteilt worden; da gibt´s zivilrechtlich nichts mehr nennenswert erfolgreich zu bestreiten. Viel Aufwand. Aber manchmal unvermeidbar. Viel Erfolg !
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Auf was hat Person A anspruch wenn er sich nun an das Gericht wendet wenn Person A keinen Anwalt hat ??? Denn Person A bräuchte ja die Unterlagen der Verulrteilung + Die Personalien von Person B und evtl noch wo er Versichert ist ??? Kann Person A dieses schriftlich von Gericht fordern ?? oder kann das nur ein Anwalt ??? Und könnte sich Person A auch die Aussagen von Person B zum Tathergang geben lassen oder hat Person A darauf kein anrecht ?? Denn im moment weiss Person A über Person B nur den Vor und Nachnamen lg und danke |
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Der einfachste Weg ist, zunächst der Versicherung den dokumentierten Schaden beweisbar anzuzeigen mit der Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung. Sollte die Versicherung sich über Wochen oder sogar Monate hinweg ausdrücklich weigern, wird sie verklagt. Dazu die Rechtsantragsstelle des zuständigen Zivil- Amtsgerichtes aufsuchen und dort den Vorgang schildern sowie erklären, dass Klage erhoben werden soll. Dafür ist ggfls. ein Prozesskostenhilfeantrag notwendig und weitere Details, die dort gemeinsam besprochen werden.
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? ja das war ja bestandteil meiner Frage Person A hat nur Vor und Nachname von Person B daraus ergibt sich ja noch nicht wo er versichert ist Rückt das Amtsgericht mit den Personalien raus bzw hab ich ein anrecht darauf da Person A ja auch der Geschädigte ist ?? |
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Nur der Name ist bekannt ? Hmm, dann ´mal persönlich freundlich (auch gleich schriftlich ausformuliert) im Strafgericht in der zuständigen Geschäftsstelle nachfragen, in der das Strafverfahren anhängig war (anhand des Aktenzeichens herauszufinden) mit der Begründung, die Adresse werde für einen Schadenersatzprozess benötigt. Vielleicht bekommt man da schon die Auskunft. Öffnungszeiten meist nur vormittags. Den "Zentralruf der Autoversicherer" auch ´mal fragen. Eventuell kann auch ein verständnisvoller Polizeibeamter in der für die Straftat zuständigen Wache einen kleinen Hinweis geben (naja, vielleicht). Aber das Gericht kann und darf hier normalerweise nicht nennenswert beratend oder aushelfend tätig werden; nur die dortige Rechtsantragsstelle kann bei der konkreten Klageerhebung unterstützen, mehr nicht. Aber vielleicht können die dort doch noch einen Hinweis geben, wie die Adresse besser herauszufinden ist; denn das weiß ich sonst jetzt auch nicht genauer. Wenn nur noch Versicherung unbekannt : Dann einfach den B direkt beanspruchen. Wenn er versichert war, wird er ganz schnell mit seiner Versicherung ´rausrücken. Und wenn nicht : Eben B verklagen. Hilft alles nichts.
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Also, ich kenne mich da jetzt nicht so gut aus; aber würde es nicht normalerweise ausreichen den Schaden seiner Versicherung am besten mit Aktenzeichen der Polizei und des Gerichts zu nennen. Die Versicherung würde doch nach meinem Wissen sich an den Unfallverursacher wenden und diesen in Regress nehmen. Das wäre in meinen Augen einfacher.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Ja das kann man tun wenn man die vollen Personalien von Person B hätte denn dann würde man herrausfinden wo er versichert ist, aber nur der Name alleine reicht dafür nicht aus Deswegen ja die Frage ob Person A anrecht auf diese information hat als Geschädigter auch ohne Anwalt |
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Ich meinte auch den Schaden seiner eigenen Versicherung nennen und diese findet dann schon anhand des Aktenzeichens den vollen Namen und vor allem das Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges heraus.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Verkehrsdelikt mit Fahrerflucht ??? Das ist eine echt gute Idee, Marquis ! Aber das wird wohl nur gehen, wenn die eigene VOLLKASKO den eigenen Schaden regulierte -- die Haftpflicht interessiert das nicht.
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