Dies ist eine Diskussion zu Verjährung ja/nein innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Verjährung ja/nein Schreiben datiert v. 25.09.2008 Tatzeit 24.06.2008 Fahrer ungleich Halter, Halter hat sich ein "besserers Bild" zukommen lassen um zu entscheiden. Da Halter gleich Ehefrau v. Fahrer ist, hat diese sich nie geäußert. Jetzt kam eben n. drei Monaten "Anhörung der betroffenden Person zur OWI" a) ist das verjährt, oder gilt der Eintrag in die Akte ... die ich nicht kenne ? b) wie soll man hier reagieren ? Danke im vorab !!! |
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| AW: Verjährung ja/nein Wenn wirklich vorher keine in § 33 OWiG genannte verjährungsunterbrechende Handlung getätigt wurde und die Anhöhrung wirklich erst am 25.09. angeordnet wurde, müsste die Ordnungswidrigkeit verjährt sein. |
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| AW: Verjährung ja/nein keine in § 33 OWiG genannte verjährungsunterbrechende Handlung - wie würde "man" dies herausbekommen. nehmen wir mal, ich schreibe zurück das im Sinne § 33 OWiG die "Sache" verjährt ist ... man nichts unternimmt ... müßte, ist ein wenig greifbarer Begriff nette Grüße goloman |
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| AW: Verjährung ja/nein eine Handlung, die mir bekannt ist - die eine Unterbrechung - dastellt kenne ich nicht. Nachbarn z.Bsp wurden nicht befragt, das hatte der Fahrer bereits getan. |
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| AW: Verjährung ja/nein Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und die Befragung von Nachbarn ist nicht verjährungungsunterbrechend! |
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| AW: Verjährung ja/nein Da ich keine Rechtsschutz besitze, somit keinen Anwalt habe - folgendes: - Annahme das die Anhörung von der hiesigen Polizeistation käme und / das Formular weist eineindeutig als Erstelldatum den 25.08.2008 aus. Formular Anhörbogen VOwi 08:13 Wer sollte dies im vorab veranlasst haben können lt. Akte ? Wie soll ich reagieren? Den Anhörungsbogen ausfüllen? Schreiben aufsetzten im Sinne v. § 33 ... auf Verjährung pochen. ? oder zu einem Anwalt rennen ? Danke! goloman |
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| AW: Verjährung ja/nein mal angenommen ich hätte angerufen und zu hören bekommen, das ich - wie vorgeschlagen ein Schreiben schicken soll mit dem Hinweis auf Verjährung gem. § 33 ... das hört sich brauchbar an. Ein Anschreiben wie beschrieben und das Schreiben " Anhörung" sende ich unausgefüllt als Anlage mit. Danke für eine Info. golo |
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