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Unverschuldeter Unfall

Dies ist eine Diskussion zu Unverschuldeter Unfall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 16.10.2011, 10:37
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Unverschuldeter Unfall

Person A hat einen unverschuldeten Unfall. Der Unfallverursacher hat die Schuld anerkannt. Es sind paar Kratzer an dem Auto gewesen, ca 1200 Euro Schadenswert (laut VW Vertragswerkstatt). A möchte es nach Gutachten abrechnen, Versicherung angerufen, die wollen einen eigenen Gutachter schicken. Muss A einen Gutachter von Versicherung zum Auto zulassen? Wenn A einen eigenen Gutachter beaftragt ist dies zulässig? Übernimmt die Versicherung des Unfallverurasachers die Kosten dafür? Ein bekannter von A hat Ihm geraten direkt zum Rechtsanwalt zu gehen, sonst lässt sich die Versicherung zu viel Zeit und kümmert sich nicht um die Schadensabrechnung.

Das Auto ist 10 Jahre alt, VW Golf IV.

Nun war ein Gutachter da und meinte dass das Auto mit den Preisen der freien Werkstätten bei Gutachten abgerechnet werden muss, da das Auto schon alt ist und nicht regelmäßig bei VW Werkstatt gewartet wurde, sondern es wurden auch die freie Werkstätte in Anspruch genommen. Demzufolge sagte der Sachverständiger von der Versicherung, dass der Schaden mit freien Werkstätten ca die Hälfte von dem was VW hat kosten würde und dass A Schadensminderungspflicht zu beachten hat.

Muss sich der A mit dieser Auffassung zufrieden geben? Muss die gegnerische Versicherung bei solchen Fällen immer Rechtsanwaltskosten übernehmen wenn A einen Rechtsanwalt einschaltet? Denn für A ist es natürlich deutlich ein Nachteil, wenn er nur die Hälfte davon bekommt was Ihm von VW Vertragswerkstatt für die Reparatur zustehen würde. Denn wenn A das Auto bei VW repariert, spätestens dann muss die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen, weil A ja einen freien Wahl des Werkstattes hat.

Wann kann Ihm überhaupt die Missachtung einer Schadensminderungspflichts vorgeworfen werden?
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