Dies ist eine Diskussion zu Unfallverursacher will plötzlich Geld innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Unfallverursacher will plötzlich Geld Folgender Fall: Person A ist Rückwärts auf Person B gefahren. Die Schuld wurde von Person A eingeräumt. Das ganze ging zum Rechtsanwalt. Die Versicherung meinte, dass beider Personen schuld sind und diese nur 50% des Schadens übernehmen. Person B war damit einverstanden und hat das Geld erhalten das sie keinen weiteren ärger haben wollte. Nun will Person A die den Unfall verursacht hat von Person B den Schaden an seinem Auto zurück bekommen und will es an der Versicherung von Person A schicken oder zum Rechtsanwalt gehen. Ist das überhaupt möglich? Was für rechtliche Schritte können noch folgen |
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Mit welcher Begründung will er das denn?
__________________ Zitat:
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Argumentation ist: Da sich Person B und die Versicherung von Person A geeinigt haben das nur 50 % gezahlt werden und es eine Haftungsteilung gibt!Also eine Haftungsteilung für angemessen ist Das ist alles |
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Zitat:
Wie war denn die konkrete Verkehrssituation, in welcher das Malheur geschah?
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Mit Verlaub ... aber die Fallbeschreibung verdient eigentlich keine Antwort. Zitat:
Es gehört aber auch zu den Pflichten einer KFZ Versicherung unberechtigte Forderungen abzuwehren. Mit welchem Eifer sie das zu ist ein anderem Thema. Eins noch: Selbst wenn B und Versicherung-von-A sich auf 50%/50% einigen, folgt daraus nicht zwingend das A und Versicherung-von-B dieselbe Quote übnernehmen müssen.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Person A ist aus einer Parklücke rausgefahren Person B hat das erkannt und gewartet. Als Person A immer näher auf Person B zu kahm hupter er mehrmals aber ohne Erfolg. Zeugen waren vorhanden wurden aber nicht angehört das die Versicherung bereits 50% vom schaden gezahlt hat. Auch ist der Schaden von Person A nicht mehr nachvollziehbar, da er bereits auf ein anderes Auto gefahren ist. Er hat die Schuld anerkannt am Unfallort + Zeugen. Der Rest ist bekannt. |
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Wieso ist Person B da mitschuld?
__________________ Zitat:
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld damit hat die Verischerung argumentiert und hat eben nur 50 % vom scahden gezahlt. Der Rechtsanwalt von Person meinte eben wenn die Komplette Summer ausgezahlt weren sollte, hätte Person B es Reparieren lassen müssen. Person B stand zweischen Geld nehmen oder Reparieren lassen Kann Person B jetzt trozdem den rest einklagen? |
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Also hier geht einiges wild durcheinander. Das Zitat:
Zitat:
Bezüglich der Haftungsquote (also den 50%) kann man sich mit der Versicherung notfalls bis vors Gericht streiten, da es hier darum geht, welcher der beiden Verkehrsteilnehmer den Schaden verursacht hat und ob den anderen möglicherweise ein Mitverschulden trifft Beim zweiten Punkt geht es nur um die Erstattung der MWSt. Diese wird nur bezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen ist, also das KFZ repariert wurde |
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| AW: Unfallverursacher will plötzlich Geld Hallo nochmal zurück auf das Thema zu kommen Ein kleiner Auszug und die frage wie es interpretiert werden kann. (in Kurz Form) - Unter allen Umständen ist eine Haftungsteilung angemessen. - Im Kostenvoranschlag sind zuschläge Aufegührt. Sie gehören nicht zur einer fachgerechten Reperatur. Wir bezahlen nur die vom Hersteller empfohlenen Preise. Wenn in Fall tatsächlich Zuschläge vorhanden sind belgen Sie diese mit einer Rechnung. Meinte die Versicherung jetzt A: Beide sind schuld --> Teilschuld oder B: Der Kostenvoranschlag ist nicht richtig und wir glauben es nicht und was passiert wenn jetzt doch eine Teilschuld ausversehen akzeptiert worden ist, es aber nicht verstanden hat, kann man dagegen noch klagen? Grüße |
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