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Unfallverursacher meldet sich nicht

Dies ist eine Diskussion zu Unfallverursacher meldet sich nicht innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 07.12.2011, 18:03
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Unfallverursacher meldet sich nicht

Gehen wir mal von folgendem fiktiven Fall aus:

Fahrer A ist Fahrer B hinten auf das Auto gefahren. Klassischer Auffahrunfall bei dem die "Schuldfrage" eindeutig ist.

Fahrer A gibt Fahrer B seine Andresse / Namen und Handynummer um Kontakt aufnehmen zu können für weitere Schritte. Fahrer B hat vor lauter Stress vergessen sich das Kennzeichen zu notieren und hat somit nur Adresse / Namen und Handynummer.

Es gab keine Polizei bei diesem Unfall.

Fahrer B versucht nun mehrere Tage Fahrer A zu erreichen um Kennzeichen und Versicherung zu erfahren um Schaden zu regulieren, jedoch ohne Erfolg. Fahrer A scheint kein Interesse daran zu haben es der Versicherung zu melden...

Welche Möglichkeiten hätte nun Fahrer B um an die benötigten Informationen (Kennzeichen und Versicherungsnamen) zu kommen? Polizei? Anzeige?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 19:48
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Beides ist eigentlich nicht nötig, denn man kann als Geschädigter auch direkt an den Verursacher treten. Der kann dann kucken, wie er die Sache mit der Haftpflicht regelt.

Das Allereinfachste ist, einen Anwalt zu betrauen. Die Kosten trägt ebenso der Unfallverursacher. Dumm wird es nur dann, wenn der Unfallverursacher pleite ist und keine Haftpflichtversicherung mehr besteht. In Deutschland allerdings eine extreme Ausnahme.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 20:13
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Vielen Dank für die Antwort. Jedoch besteht auf diese Art und Weise doch das hohe Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben, oder?

Anwalt + Gutachter usw. kann schnell recht teuer werden und wenn der Unfall Verursacher sich hier quer stell, dann ist das Risiko auf allem sitzen zu bleiben doch recht hoch...

Muss der Verursacher die Daten nicht rausgeben damit einem die Chance gegeben wird den Schaden zu regulieren? Oder war die Angabe der Anschrift / Namen bereits das Erfüllen der Pflicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 21:33
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Humungus hat schon recht, besser und einfacher ist der Anwalt.
Wenn man das Kostenrisiko aber scheut und keinen Rechtsschutz hat :

1. Polizei den Sachverhalt melden (Verkehrsunfallanzeige)und um Halterabfrage bitten (Kennzeichen heraussuchen lassen -- FALLS die Person auch KFZ- Halter ist). Ist die Person nicht KFZ- Halter, in JEDEM Falle Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Unfallsachverhaltes stellen (irgendein Fehlverhalten wird dem Verursacher ja wohl vorzuwerfen sein). Dann wird er von der Polizei angeschrieben und muss sich detailliert auch unter Nennung des Kennzeichens schriftlich äußern.

2. Wenn (endlich) Kennzeichen bekannt : "Zentralruf der Autoversicherer" anrufen und die Haftpflichtversicherung erfragen (ist unkompliziert, evtl. muss noch zusätzlich eine eMail oder ein Fax geschickt werden).

3. Die Haftpflichtversicherung anschreiben (NACHWEISBAR !!) und den Vorgang schildern unter Aufforderung, den Schaden zunächst feststellen zu lassen (ein Sachverständiger muss kurzfristig zu Besuch kommen) und sodann unverzüglich die Kohle zu berechnen und zu überweisen.



-> Dauert nur leider alles etwas länger als mit Rechtsanwalt; dafür garantiert fast keine Unkosten.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 22:12
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Vielen Dank auf für diese Antwort.

In dieser fiktiven Geschichte hat sich der Geschädigte auch für den Weg über die Polizei entschieden.

Die Polizei ermittelt momentan wegen "Fahrerflucht", da der Unfallverursacher verpflichtet ist alle benötigten Angaben die für eine Regulierung des Schadens nötig sind anzugeben. Da dies der Unfallverursacher jedoch nicht gemacht hat und sich auch nicht meldet besteht hier offensichtlich der Tatbestand "Fahrerflucht"

Polizei versucht nun Kennzeichen und KFZ Daten sowie die Versicherung zu ermitteln. Zudem werden alle Dinge polizeilich festgehalten. Es wurde sogar das Auto des Geschädigten Fotografiert und der Schaden dokumentiert. Zeugen vernommen usw.

Ich halte euch hier bei dieser fiktiven Geschichte auf dem laufenden!

Danke nochmal für die Antworten haben mir viel geholfen.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 15:04
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Dann wird er von der Polizei angeschrieben und muss sich detailliert auch unter Nennung des Kennzeichens schriftlich äußern.
Seit wann muss sich ein Betroffener einer Ordnungswidrigkeit zur Sache äußern?? Er muss dies logischerweise nicht und muss auch kein Kennzeichen nennen. Wieso auch?

O.T.: Die einzig dämliche Person in der Schilderung ist doch wohl der B.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 23:07
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

B war nicht dämlich, sondern naiv gutgläubig -- das sollte nicht verwechselt werden. Es ist natürlich oft so, dass -- wie Onkel Wickert einst formulierte -- der Ehrliche der Dumme ist. Aber der Dumme ist deshalb nicht bescheuert, sondern einfach zu gut für diese Welt.

Meine "muss"- Formulierung war komprimiert gemeint : Es "muss" sich niemand äußern, stimmt. Aber normalerweise mit etwas geschickt formuliertem Druck notfalls unter Erstattung einer Strafanzeige (142) äußern sich die meisten Leute vernünftigerweise, weil im Rahmen einer strafrechtlichen Beweiserhebung doch etwas leichter der Sachverhalt ergebnisorientiert rekonstruiert werden kann, als im gemütlichen OWI-Verfahren .
Was würdest Du denn sonst vorschlagen, um den B zum Singen zu veranlassen ?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 06:32
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
B war nicht dämlich, sondern naiv gutgläubig -- das sollte nicht verwechselt werden. Es ist natürlich oft so, dass -- wie Onkel Wickert einst formulierte -- der Ehrliche der Dumme ist. Aber der Dumme ist deshalb nicht bescheuert, sondern einfach zu gut für diese Welt.
B hat, aus welchen Gründen auch immer, sich das Kennzeichen nicht aufgeschrieben. Das hat nichts mit "zu gut sein" zu tun.

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Was würdest Du denn sonst vorschlagen, um den B zum Singen zu veranlassen ?
Daumenschrauben sind immer recht hilfreich.... Nein, im Ernst, mir würde es nicht passieren, dass ich das Kennzeichen meines Unfallgegners vergesse zu notiere. Und für den fiktiven Fall, es würde mir doch passieren, würde ich es so regeln, wie Humungus vorgeschlagen hat und den Schaden beim Verursacher geltend machen.

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sehe ich im geschilderten Fall übrigens nicht als gegeben. Es hat sich doch keiner unerlaubt entfernt.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 08:31
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sehe ich im geschilderten Fall übrigens nicht als gegeben. Es hat sich doch keiner unerlaubt entfernt.
Da ist jetzt natürlich die Frage ob der Unfallverursacher überhaupt richtige Daten angegeben hat
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Zitat:
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  #10 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 18:50
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AW: Unfallverursacher meldet sich nicht

Also generell:

Bei Unfällen immer die Polizei hinzuziehen. Denn: Wer sagt, das der Unfallverursacher auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt.

Zumindest handhabe ich das so, um "böse Überraschungen" zu vermeiden. Ebenfalls immer Fotos von Unfallort und Schäden machen (mit Handy-Cam einmal "Rundum-Sicht" machen, um Postition der Fahrzeuge/des Unfalls und mögliche Zeugen/andere Fahrzeuge feststellen zu können).

Zitat:
Zitat von DogDogDog
Die Polizei ermittelt momentan wegen "Fahrerflucht", da der Unfallverursacher verpflichtet ist alle benötigten Angaben die für eine Regulierung des Schadens nötig sind anzugeben.
??? Laut deines ersten Beitrags hat der Unfallgegner hat doch alle Angaben zu seiner Person gemacht. Das das Unfallopfer (wohl in der Hektik) "vergessen" hat, das Kennzeichen aufzuschreiben liegt nicht im Verantwortungsbereich des Unfallgegners!

Also nicht böse gemeint, aber eine Strafverfolgung wird keinen Erfolg bringen. Auch ist das für das Unfallopfer völlig irrelevant, weil dadurch der Schaden immer noch nicht reguliert wird/ist.
__________________
Beste Grüße

Phoenics
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